ARGE zahlt Miete nicht mehr an Vermieter

Hallo,

vor einem Jahr wurde eine Wohnung an ein junges Paar mit Kind vermietet. Da das Paar keinen Job hatte, zahlte die ARGE die Miete. Sie wurde direkt auf das Konto des Vermieters überwiesen. Vor der Unterzeichnung des Mietvertrages hatte sich der Vermieter eine Kostenübernahmeerklärung vom Amt und eine Abtretungserklärung des Mieters geben lassen. Als Mieter wurde der Mann eingetragen. Das Paar ist nicht verheiratet und hat ein 3-jähriges Kind.
Seit Juli 2010 zahlt die ARGE keine Miete mehr, da die ARGE von dem Mann Unterlagen über ein angebliches Beschäftigungsverhältnis verlangt.
Angeblich werden rückwirkend Gehaltsabrechnungen von zwei Jahren verlangt. Laut den Angaben des Mannes hatte er diese Tätigkeit schon beim Amt angemeldet, als diese die Kostenübernahme zusagte.
Da die Gehaltsmitteilungen nicht beigebracht werden können, hat das Amt nun sämtliche Leistungen gestrichen, unter anderem auch die Mietzahlungen an den Vermieter. Auch das Paar bekommt keinerlei Leistungen mehr, außer dem Kindergeld.

Kann das Amt einfach die Mietzahlungen an den Vermieter einstellen, obwohl eine Kostenübernahmeerklärung durch die ARGE erfolgte, unabhängig davon, ob die Angaben bzw. Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Übernahmeerklärung von den Leistungsbeziehern vollständig und wahrheitsgemäß waren?

Das Amt muss doch vor Erteilung einer solchen Erklärung eine Prüfung vornehmen, da der Vermieter doch darauf vertraut, dass er sein Geld bekommt und ein Mietvertrag sonst doch gar nicht zustande gekommen wäre.

Hi!

Ich versuche mich mal an einer Antwort.

Vorab: Ich finde das von dem fiktiven Vermieter sehr anständig, dass er den beiden jungen Leuten seine Wohnung vermietet hat, obwohl sie so jung, zu dieser Zeit noch ohne Ausbildung bzw. Arbeit – zumal mit Kind – und Alg-II-Empfänger waren bzw. sind! Das ist alles andere als (selbst)verständlich, weil – wie sich nun zeigt – nicht ohne Risiko.

Seit Juli 2010 zahlt die ARGE keine Miete mehr, da die ARGE von dem Mann Unterlagen über ein angebliches Beschäftigungsverhältnis verlangt.

Warum „angeblich“? Ich dachte, der Mann hätte es bei der ARGE auch angezeigt (schreibst Du ja unten), was doch bedeutet, dass es wirklich existiert hat, oder?

Angeblich werden rückwirkend Gehaltsabrechnungen von zwei Jahren verlangt.

Das kann schon sein. Dass er das Beschäftigungsverhältnis (ordnungsgemäß) angezeigt hat, bedeutet ja nicht, dass er auch schon Nachweise darüber vorgelegt hat.

Ich gehe davon aus, dass er die Gehaltsabrechnungen deswegen vorlegen soll, weil er noch ergänzend zum Gehalt Alg II bekommen hat. (Zumindest fällt sonst kein Grund ein.)
Kannst Du das bestätigen oder kennst Du den Hintergrund nicht?

Laut den Angaben des Mannes hatte er diese Tätigkeit schon beim Amt angemeldet, als diese die Kostenübernahme zusagte.

Auch das ist gut möglich.

Da die Gehaltsmitteilungen nicht beigebracht werden können,

So, und das ist der Knackpunkt! Warum können die nicht beigebracht werden? Sind parallel die Personalstelle der Firma abgebrand und seine persönlichen Exemplare auf mysteriöse Weise verschwunden? Oder hat er schwarz gearbeitet?
Die Begründung wäre hier wichtig!

hat das Amt nun sämtliche Leistungen gestrichen, unter anderem auch die Mietzahlungen an den Vermieter. Auch das Paar bekommt keinerlei Leistungen mehr, außer dem Kindergeld.

Wenn die Gehaltszettel nicht beigebracht werden (und, wie ich oben ja bereits vermutete, parallel aufstockendes Alg II bezogen wurde), ist das nicht nur Usus, sondern sogar legitim.

Kann das Amt einfach die Mietzahlungen an den Vermieter einstellen, obwohl eine Kostenübernahmeerklärung durch die ARGE erfolgte,

Die Kostenübernahme wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit an die volle Kooperation im Sinne des SGB II des Mieters gebunden sein, welche hier aktuell aufgrund der Nichtvorlage der Gehaltsabrechnungen nicht gegeben ist.

Wie gesagt: Mich würde mal der Grund interessieren, warum diese nicht vorgelegt werden können. Erst dann kann man beurteilen, ob das ein Grund ist, den auch die ARGE akzeptierten und die Zahlungen wieder aufnehmen müsste!

unabhängig davon, ob die Angaben bzw. Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Übernahmeerklärung von den Leistungsbeziehern vollständig und wahrheitsgemäß waren?

Ja. Zu diesem Zeitpunkt waren die Angaben wahrscheinlich ausreichend bzw. konnten weitere benötigte Unterlagen (wie die Gehaltsabrechnungen) da vielleicht natürlicherweise (?) noch nicht beigebracht werden, so dass das später geschehen sollte.
(Da der (Leistungs-)Fall hier nicht vollständig bekannt ist, muss ich spekulieren.)

Das Amt muss doch vor Erteilung einer solchen Erklärung eine Prüfung vornehmen,

Was für eine Prüfung meinst Du? Was genau hätte Deiner Meinung nach hier geprüft werden sollen?
Ich verstehe leider gerade nicht, was Du meinst.

da der Vermieter doch darauf vertraut, dass er sein Geld bekommt und ein Mietvertrag sonst doch gar nicht zustande gekommen wäre.

Mit sowas muss man halt bei Alg-II-Empfängern immer rechnen. Das meinte ich anfangs mit „Risiko“ und der Grund, warum viele Alg-II-Empfänger so große Probleme haben, eine Wohnung zu finden: Vielen Vermietern ist das Risiko einfach zu groß, dass das Amt irgendwann einfach mal die Mietzahlungen einstellt (ob nun zu recht oder zu unrecht).

LG
Jadzia

Hallo,

danke für die Antwort.
Was die offenen Frage betrifft: Vermutl. hat der Mann zuviel verdient und nebenher noch bei dieser Firma Schwarz gearbeitet.
Insofern ist es dem Vermieter klar, dass der Mann gesperrt wird.
Was der Vermieter nicht versteht ist, dass die Frau aber auch gesperrt wird und kein Geld mehr bekommt.
Das Paar läuft wohl als Bedarfsgemeinschaft bei der ARGE, d. h., dass beide Personen in einem Antrag auf ihren Anspruch hin geprüft werden.
Da der Mann seinen Anspruch derzeit verwirkt hat, da er die geforderten Unterlagen nicht beibringt, wird auch die Frau „bestraft“.
Kann das sein. Der Vermieter ist der Meinung, dass sie sich ja noch um das Kind und auch um sich selber kümmern muss und ihr zumindest ein wenig finanzielle Zuwendung gegeben werden muss. Unabhängig von der Mietsache.
Besteht die Möglichkeit, dass die Frau zum Amt geht und sagt, dass sie durch die Streichung von Hartz 4 mittellos ist und retrogard für die Monate Juli, August ein wenig Sozialhilfe bekommt?
Laut dem Vermieter hat die Frau seit 01.09.10 eine Ausbildung begonnen, die mit 600 Euro monatl. vergütet wird.

Hi,

Was der Vermieter nicht versteht ist, dass die Frau aber auch
gesperrt wird und kein Geld mehr bekommt.
Das Paar läuft wohl als Bedarfsgemeinschaft bei der ARGE,

der Vermieter kennt also zumindest schon mal den Begriff der BG - jedoch nicht die volle Bedeutung.
Zwar hat jedes Mitglied der BG einen Individualanspruch, aber sie sind sich gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet und Fehlverhalten eines Mitgliedes kann sich auf den Leistungsanspruch der gesamten BG auswirken. So z.B. wenn Anhaltspunkte für verheimliche Einkommen vorliegen oder geforderte Nachweise nicht erbracht werden - in diesem Fall kann die ARGE den Leistungsanspruch der BG ja noch gar nicht ermitteln.

Da der Mann seinen Anspruch derzeit verwirkt hat, da er die
geforderten Unterlagen nicht beibringt, wird auch die Frau
„bestraft“.

Nicht bestraft. Da Frau und Kind mit dem Mann in der BG sind, liefe ein gesonderter Antrag ins Leere - mit der Begründung, dass der Mann unterhaltspflichtig ist und seine Leistungs(un)fähigkeit nachweisen muss.

Noch zur Mietübernahme: die ARGE bestätigt dem Vermieter, dass die Miete angemessen und von ihr berücksichtigt wird - solange ein entsprechender Leistungsanspruch besteht. Dieser kann sich verzögern oder auch z.B. bei Arbeitsaufnahme ganz oder teilweise wegfallen, so dass „dank“ Zuflussprinzip dann zumindest eine Miete ungesichert sein kann.

Gruß
Ingo