Hi!
Ich versuche mich mal an einer Antwort.
Vorab: Ich finde das von dem fiktiven Vermieter sehr anständig, dass er den beiden jungen Leuten seine Wohnung vermietet hat, obwohl sie so jung, zu dieser Zeit noch ohne Ausbildung bzw. Arbeit – zumal mit Kind – und Alg-II-Empfänger waren bzw. sind! Das ist alles andere als (selbst)verständlich, weil – wie sich nun zeigt – nicht ohne Risiko.
Seit Juli 2010 zahlt die ARGE keine Miete mehr, da die ARGE von dem Mann Unterlagen über ein angebliches Beschäftigungsverhältnis verlangt.
Warum „angeblich“? Ich dachte, der Mann hätte es bei der ARGE auch angezeigt (schreibst Du ja unten), was doch bedeutet, dass es wirklich existiert hat, oder?
Angeblich werden rückwirkend Gehaltsabrechnungen von zwei Jahren verlangt.
Das kann schon sein. Dass er das Beschäftigungsverhältnis (ordnungsgemäß) angezeigt hat, bedeutet ja nicht, dass er auch schon Nachweise darüber vorgelegt hat.
Ich gehe davon aus, dass er die Gehaltsabrechnungen deswegen vorlegen soll, weil er noch ergänzend zum Gehalt Alg II bekommen hat. (Zumindest fällt sonst kein Grund ein.)
Kannst Du das bestätigen oder kennst Du den Hintergrund nicht?
Laut den Angaben des Mannes hatte er diese Tätigkeit schon beim Amt angemeldet, als diese die Kostenübernahme zusagte.
Auch das ist gut möglich.
Da die Gehaltsmitteilungen nicht beigebracht werden können,
So, und das ist der Knackpunkt! Warum können die nicht beigebracht werden? Sind parallel die Personalstelle der Firma abgebrand und seine persönlichen Exemplare auf mysteriöse Weise verschwunden? Oder hat er schwarz gearbeitet?
Die Begründung wäre hier wichtig!
hat das Amt nun sämtliche Leistungen gestrichen, unter anderem auch die Mietzahlungen an den Vermieter. Auch das Paar bekommt keinerlei Leistungen mehr, außer dem Kindergeld.
Wenn die Gehaltszettel nicht beigebracht werden (und, wie ich oben ja bereits vermutete, parallel aufstockendes Alg II bezogen wurde), ist das nicht nur Usus, sondern sogar legitim.
Kann das Amt einfach die Mietzahlungen an den Vermieter einstellen, obwohl eine Kostenübernahmeerklärung durch die ARGE erfolgte,
Die Kostenübernahme wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit an die volle Kooperation im Sinne des SGB II des Mieters gebunden sein, welche hier aktuell aufgrund der Nichtvorlage der Gehaltsabrechnungen nicht gegeben ist.
Wie gesagt: Mich würde mal der Grund interessieren, warum diese nicht vorgelegt werden können. Erst dann kann man beurteilen, ob das ein Grund ist, den auch die ARGE akzeptierten und die Zahlungen wieder aufnehmen müsste!
unabhängig davon, ob die Angaben bzw. Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Übernahmeerklärung von den Leistungsbeziehern vollständig und wahrheitsgemäß waren?
Ja. Zu diesem Zeitpunkt waren die Angaben wahrscheinlich ausreichend bzw. konnten weitere benötigte Unterlagen (wie die Gehaltsabrechnungen) da vielleicht natürlicherweise (?) noch nicht beigebracht werden, so dass das später geschehen sollte.
(Da der (Leistungs-)Fall hier nicht vollständig bekannt ist, muss ich spekulieren.)
Das Amt muss doch vor Erteilung einer solchen Erklärung eine Prüfung vornehmen,
Was für eine Prüfung meinst Du? Was genau hätte Deiner Meinung nach hier geprüft werden sollen?
Ich verstehe leider gerade nicht, was Du meinst.
da der Vermieter doch darauf vertraut, dass er sein Geld bekommt und ein Mietvertrag sonst doch gar nicht zustande gekommen wäre.
Mit sowas muss man halt bei Alg-II-Empfängern immer rechnen. Das meinte ich anfangs mit „Risiko“ und der Grund, warum viele Alg-II-Empfänger so große Probleme haben, eine Wohnung zu finden: Vielen Vermietern ist das Risiko einfach zu groß, dass das Amt irgendwann einfach mal die Mietzahlungen einstellt (ob nun zu recht oder zu unrecht).
LG
Jadzia