Hallo zusammen.
Bezieht jemand Hartz4 und bekommt den Zusatzbeitrag der Krankenkasse von der ARGE bezahlt? Oder musstest ihr die Krankenkasse wechseln?
Vielen Dank
Silvia
Hallo zusammen.
Bezieht jemand Hartz4 und bekommt den Zusatzbeitrag der Krankenkasse von der ARGE bezahlt? Oder musstest ihr die Krankenkasse wechseln?
Vielen Dank
Silvia
Bisher ist es so, dass jeder die Krankenkasse wechseln muss, wenn er nicht bereit ist den Zusatzbeitrag selber zu zahlen. Die ARGE ĂĽbernimmt diesen nicht.
GruĂź
Samira
Hi!
Bezieht jemand Hartz4
Nein, Alg II.
und bekommt den Zusatzbeitrag der Krankenkasse von der ARGE bezahlt?
Nein. Zusatzbeiträge sind (noch?) aus der Regelleistung zu bestreiten!
Dagegen sind Sozialgerichtsverfahren anhängig, welche aber immer nur für den Einzelfall gelten. Erst, wenn irgendwann mal das Bundessozialgericht (BSG) darüber entschieden hat (was noch dauern wird), gilt diese Entscheidung für alle Alg-II-Empfänger. Allerdings traue ich mich weder zu mutmaßen, ob das BSG nun „pro ARGE“ oder „pro Leistungsempfänger“ entscheiden wird, noch ob das Urteil dann rückwirkend gelten wird oder erst für die Zukunft. In jedem Fall muss der Alg-II-Empfänger bis dahin seine Zusatzbeiträge selber tragen – oder selbst eine Klage anstrengen.
Oder musstet Ihr die Krankenkasse wechseln?
Ich nicht. Aber wie bereits gesagt, hat ein Alg-II-Empfänger, dessen KK einen Zusatzbeitrag erhebt, drei Möglichkeiten:
GruĂź
Jadzia
Danke dafür…
Hallo @J.D.,
Das Deine Worte besser formuliert waren, als ich es hätte niederschreiben können.
mfg
nutzlos
ich danke euch.
Silvia
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die ARGE den Zusatzbeitrag zur KV bereits jetzt auf Antrag übernehmen. Die momentane Regelung findet sich bei den fachlichen Hinweisen zur § 26 SGB II, Anlage 2.
Hier der Link: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-A…
Richtig ist, dass eine Entscheidung im Einzelfall getroffen wird.
Härtefälle nach § 26 (4) SGB II; Einzelfallprüfung
Hi!
Jetzt, wo Du es erwähnst (Danke dafür!), dämmert mir, dass da eine Ausnahmeregelung formuliert wurde, lt. der in bestimmten Härtefällen, in denen es einem Alg-II-Bezieher nicht zumutbar ist, die KK zu wechseln, ausnahmsweise auf Antrag von der ARGE auch die Zusatzbeiträge übernommen werden.
§ 26 (4) SGB II:
"Die Bundesagentur kann den Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung nach § 242 des Fünften Buches für Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld übernehmen, für die der Wechsel der Krankenkasse nach § 175 des Fünften Buches eine besondere Härte bedeuten würde.
Was ein „Härtefall“ ist, kann – wie schon von tisch66 korrekt erwähnt und verlinkt – in Anlage 2 der DA zu § 26 SGB II (= Seiten 22 + 23 (letzte beiden Seiten)) nachgelesen werden!
Allerdings: Wenn Du (tisch66) damit:
Richtig ist, dass eine Entscheidung im Einzelfall getroffen wird.
meinst, dass jeder Fall, indem Zusatzbeiträge von den Alg-II-Empfängern gefordert werden, von der ARGE mehr oder weniger automatisch einzeln geprüft wird bzw. dies eigentlich müsste, dann stimmt das nicht! Wenn ein Alg-II-Bezieher der Meinung ist, er falle unter die o. g. Härtefallregelung, dann muss er erst einen Antrag stellen, bevor die ARGE die Übernahme der Zusatzbeiträge prüft bzw. prüfen muss.
(Wenn ich Dich falsch verstanden habe und Du genau das meintest, dann sorry!)
LG
Jadzia
Hallo,
kleine Ergänzung zu Dax’ Punkt 3 - Kassenwechsel, falls Sonderkündigungsrecht greift:
Eine der günstigsten Kassen, die Handelskrankenkasse, Bremen, hat in diesem Jahr Euro 60,- an ihre Mitglieder als BeitragsERMÄSSIGUNG gezahlt und hat dies bereits ebenfalls für 2011 zugesagt. Wer mitten im Jahr einsteigt, erhält die Ermäßigung anteilig. Damit wäre man auch nächstes Jahr noch vor Problemen mit der ARGE geschützt.
GruĂź,
p+p