Ärger mit den Nachbarn / Hundehaltung

Hallo!

Du bist Miteigentümerin der gesamten Wohnanlage. Die Hausverwaltung nimmt Aufgaben für die Eigentümergemeinschaft wahr, nicht umgekehrt. Einen Hausverwalter kann man nötigenfalls entlassen, während die Möglichkeiten einer Hausverwaltung gegenüber einem Eigentümer auf Fälle begrenzt sind, in denen es um das Gemeinschaftseigentum und Zahlungspflichten geht.

Unterschriftensammlungen der geschilderten Art sind sinnfrei. Selbst wenn nachgewiesen werden könnte, von wem Urinspuren stammen, könnten die Verunreinigungen auf Kosten des Verantwortlichen beseitigt werden, aber das war’s dann auch schon. Es ist aber davon auszugehen, dass nicht 14 Leute Augenzeugen waren, als der Hund in den Aufzug urinierte und ziemlich sicher kann man unterstellen, dass auch keine Untersuchungen der Urinspuren stattgefunden haben. Es handelt sich also um Behauptungen und unbeweisbare Beschuldigungen - ganz dünnes Eis für die Leute, die dafür ihre Unterschrift hergaben.

Hundehaare auf einer Matte im Bereich des Gemeinschaftseigentums sind wohl weitgehend unvermeidlich, wenn der Hund den entsprechenden Weg etwa durch den Hauseingang nehmen muss. Nun ja, die Matte ist genau dafür da. Sie wird vermutlich nicht als Raumschmuck dienen.

Wen Du in Deine Wohnung lässt, bestimmst nur Du. Von akuten Notfällen und Gerichtsbeschlüssen abgesehen, gilt das immer. Natürlich auch für plötzlich mit oder ohne Blockwartin vor der Tür stehende Handwerker. In Deinem Sondereigentum hat auch keiner irgendwas zu beaufsichtigen, solange kein Gemeinschaftseigentum betroffen ist.

Soll heißen: Die Leute mitsamt Hausverwaltung können Dir den Buckel runterrutschen und wenn’s ihnen Freude bereitet, täglich neue Unterschriftensammlungen veranstalten. Die Hausverwaltung darf Dir täglich einschlägige Briefe schreiben, die Dich aber gar nicht interessieren müssen. Vielleicht droht irgendwann irgendwer mit Anwalt. Macht nichts, gar nicht drum kümmern. Wer die Musik bestellt, hat sie zu bezahlen. Du jedenfalls nicht. Auch Anwälte können Dir jedenfalls in der geschilderten Angelegenheit den schon erwähnten Buckel herunter rutschen. So lange ein Miteigentümer seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommt, von ihm keine Gefahren ausgehen und er das Gemeinschaftseigentum über den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinaus nicht nachhaltig beschädigt/gefährdet, sind Eigentümergemeinschaft und Hausverwaltung die Hände gebunden.

Nachbarschaftskrieg, Gekeife und Gezänk machen keinen Spaß. Das Leben ist zu kurz und zu schade, um solchen Mist an sich heran zu lassen. Ich würde alles ungerührt an mir abtropfen lassen, ausgesucht freundlich grüßen, seltsame Aktionen wie etwa die Unterschriftensammlung ignorieren und die Leute so lange den Buckel runterrutschen lassen, bis es ihnen langweilig wird. Solche Situationen sind die Quelle für jahrelange Vorbehalte, von denen nach einiger Zeit keiner mehr weiß, wie sie entstanden sind. Ist zählebig, aber nicht zu ändern. Du solltest weiteres Befeuern vermeiden, indem Du auf das Getrolle einfach nicht eingehst. Wenn Du merkst, Deinem Hund passiert im Aufzug oder sonstwo ein Malheur, nimmst Du sehr zeitnah Wisch-und-weg und fertig.

Seltsamerweise postest Du unter Mietrecht. Selbst genutztes Wohnungseigentum hat aber mit Mietrecht nichts zu tun. Als Mieter wäre Deine Position nicht ganz so unangreifbar, aber Du schreibst ja gleich im ersten Satz „unsere ETW“.

Gruß
Wolfgang.

Hallo,
Wir sind im Februar in unsere ETW, die vorher umfassend saniert wurde (recht viel Lärm), in einem Mehrfamilienhaus eingezogen. Über uns wohnt ein älteres Ehepaar, die Frau arbeitet der Hausverwaltung zu und spielt Hauspolizei. Als sie mehrmals ihre Grenzen überschritten hat, habe ich ihr und ihrem Mann den Zutritt in meine Wohnung verwehrt, jetzt ist sie sauer und übt sich in Rache. So viel zur Vorgeschichte.
Wir halten eine Hund, 13 Jahre alt, Bearded, Wohnung ist groß genug, Hundehaltung erlaubt.
Ende Juli haben wir Post von der Hausverwaltung erhalten: unser Hund soll den Aufzug verunreinigt haben. Dies stimmt definitiv nicht, was wir der Hausverwaltung auch geschrieben haben und um Beweise gebeten haben. Heute kam die Post mit der Unterschriften von 14 Nachbarn, die angeblich Urin von unserem Hund im Aufzug gesehen haben und sich über die Hundehaare auf der Matte im Eingang ärgern würden. Ich weiß, dass die Unterschriften von der besagten Nachbarin gesammelt wurden.
Welche Konsequenzen auf uns kommen können?
Was können / sollen wir unternehmen um gegen zu wirken?
Danke für die Geduld und hoffentlich viele sachliche Rückmeldungen

muss er auch nicht.

komisch. ich habe immer gedacht, vor gericht gelten gesetze.

aber angesichts des schwachsinns mit der kugel kann sich ohnehin jeder selber ein bild vom sinngehalt deines postings machen.

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Hallo!

Ist doch ein guter Ansatzpunkt, um böses Blut aus der Welt zu schaffen: Lade Deine Nachbarn zu Kaffee, Kuchen und einem kleinen Umtrunk zum Kennenlernen ein. Weil Du gleichzeitig viele Leute vermutlich nicht unterbringen kannst und magst, außerdem nicht weißt, wie viele Leute ungefähr kommen werden, veranstaltest Du zwei, drei Abende und lädst jeweils eine bunte Mischung aus Nachbarn über, unter und neben Dir ein. Dafür lässt Du den Nachbarn einen nett geschriebenen Zettel mit der Einladung zukommen. Ob Dein vierbeiniges Familienmitglied den Besuch vieler fremder Leute mag, kannst Du am besten beurteilen.

Sicher werden nicht alle Nachbarn der Einladung folgen. Einige haben vielleicht keine Zeit oder wollen es bei der Anonymität im Haus belassen. Aber einige werden bestimmt kommen. Solche Kontakte erschweren die Tätigkeit von Stinkstiefeln, die sich erfahrungsgemäß vorzugsweise Leute aussuchen, von denen sie wissen, dass sie in der neuen Umgebung nicht vernetzt sind. Über die unsägliche Unterschriftenaktion, sollte das Gespräch darauf kommen, gehst Du generös hinweg und hast allenfalls die Bemerkung übrig, dass es Deiner Meinung nach einfacher ist, Dich persönlich anzusprechen, statt mit dem Hausverwalter einen Bediensteten (je nachdem, wie angefressen Du erscheinen willst, kannst Du auch Dienstbote sagen) einzuschalten, der ohnehin für Querelen nicht zuständig ist. Natürlich achtest Du darauf, dass spätestens um 22 Uhr Ruhe herrscht, weil Du davon ausgehen musst, dass Giftspritzen auf einen Angriffspunkt lauern.

Gruß
Wolfgang

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Ich weiß es nicht. Indizien- und Beweiswürdigung ist Sache eines eventuellen Richters.
Und wenn man dem Ehepaar permanentes Querulieren nachweisen kann, hat man schon bessere Karten.

Aber unterm Strich hast du wahrscheinlich recht: „Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt“

Gruß

Michael

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Hi imager,

es ist zwar so nicht ganz klar, aber ich habe den Eindruck, dass die ETW der/dem TE gehört … Abschaffung des Hundes … vielleicht… aber Kündigung ist da nicht so einfach …

@pea2000 Vielleicht sagst du uns, ob das Eigentum oder Mietwohnung ist …

so? Steht dort im Schreiben de-facto drinnen, es sei der Hund der/des TE gewesen?

Oder steht dort nur drinnen, es hätte (irgend)ein Hund dort uriniert … Hat die Clique der 14 hier einen unwiderlegbaren Beweis - womöglich mit DNA - geschaffen… Ich denke nicht. Es könnte ja auch der Hund des Besuchs von Else Kling gewesen sein …

Gruß
HH

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Hallo.

FAQ:1129 ist der Hinweis beim Erstellen einer Frage, rechtliche Fragen nicht in der Ich-Form zu stellen. Vor dem „Redesign“ dieses Forums gab es eine FAQ-Liste, und Nr. 1129 war eben genau das.
Zum eigentlich Problem: Ob es besser ist, sich ruhig zu verhalten (immerhin hat sich sechs Wochen lang nix bewegt), oder - evtl. mit anwaltlicher Hilfe - in die Offensive zu gehen, weiß ich nicht.
Man sollte jedenfalls unzulässige „Machenschaften“ jenes Ehepaares ebenfalls dokumentieren, Stellungnahmen von den Nachbarn einzuholen, die unterschrieben haben, evtl. auch von weiteren Nachbarn, die nicht unterschrieben haben, Gegendarstellungen zu erbitten.
Sollte es auf einen Rechtsstreit hinauslaufen, braucht man angesichts der Beweislage jedenfalls irgendetwas, um die Glaubwürdigkeit des „bösen“ Ehepaares in Zweifel zu ziehen.

Gruß

Michael

PS:
So toll ist die Beweislage übrigens gar nicht: Die 14 Parteien werden ja kaum gesehen haben, daß es genau dieser Hund war, der den Aufzug beschmutzt hat. Am Ende hat die böse Nachbarin selbst… räusper

Hallo,

wirklich ??

In einer Eigentums-Wohnanlage herrscht ja kaum Durchgangsverkehr und wenn sie der einzige Haushalt mit Hund sind ,hat man schon mal schlechte Karten.

Und Ruhe ist garantiert nicht denn ich wette, sobald diese Familie mit der Kehrwoche dran ist, gibt es die nächsten Beschwerden.

Ja der Damen wäre es zu zutrauen…

Ja, es ist eine Eigentumswohnung.
In dem Schreiben steht „Urin im Aufzug gesehen“, ohne Datum, es kann natürlich nichts nachgewiesen werden, da es auch nicht der Fall war.

@ Wolfgang

Lieben Dank für deinen Kommentar, Du hast definitiv Recht, mir fehlte gestern nur die notwendige Ruhe, die Sachen so klar zu sehen, wie du sie beschreibst. Heute sieht die Welt schon etwas besser aus :smiley:
Ich habe es unter Mietrecht gepostet, weil ich erst nichts passenderes gefunden habe, wahrscheinlich durch die mobile Version konnte ich nicht alle Kategorien sehen.

Hallo,

du weisst aber nach Schönwetter folgt oft Gewitter :smile:

Und ganz so einfach,wie Wofgang sich das amcht,ist die Sache ja nun auch nicht.

Habt ihr euch damals eigentlich nicht ausführlich über das Wohneigentum beraten lassen ??

Zum Bleistift die Eigentümer-Versammlungen ,wenn ihr die Wohnung nicht beide gekauft hat, darf zum B. der Ehegatte dieser Versammlung nicht beiwohnen.

Zweiter Knackpunkt ist das jeder Eigentümer 1 Stimme hat ,sind es also wirklich 14 andere Eigentümer oder sind das Mieter ??

Oder hält Else Kling da mehrere Anteile ??

Denn im Gegensatz zu Wolgangs rosarotem Blick werfe mal einen in den § 18 des Wohnungseigentumsgesetzes.

§ 18 Wohnungseigentumsgesetz
(1) Hat ein Wohnungseigentümer sich einer so schweren
Verletzung der ihm gegenüber anderen Wohnungseigentümern obliegenden
Verpflichtungen schuldig gemacht, daß diesen die Fortsetzung der Gemeinschaft
mit ihm nicht mehr zugemutet werden kann, so können die anderen
Wohnungseigentümer von ihm die Veräußerung seines Wohnungseigentums verlangen.
Die Ausübung des Entziehungsrechts steht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
zu, soweit es sich nicht um eine Gemeinschaft handelt, die nur aus zwei
Wohnungseigentümern besteht.

Das ist nämlich einer der Haken bei ETW.
Wirkliches Eigentum hat man nur an dem eigenen Haus (sobald die Banken bezahlt sind).

Hallo,
Wir sind beide Eigentümer, der Else mit ihrem Mann gehört 1 Wohneinheit.
Das Schreiben wurde nicht ausschließlich von den Eigentümern unterschrieben.

Hallo, wir sind tatsächlich die einzigen mit Hund, allerdings handelte es sich bei der „Verunreinigung“ nur vermutlich um Urin, und es vom Hund oder von sonst wem war ist ja fraglich.
Im Haus gibt es Putzfrau, die übrigens noch nie derartige Verunreinigungen gesehen hat…

Hallo!

Abmahnung von wem an wen? Wer soll denn den Miteigentümer einer Wohnanlage abmahnen? Du denkst hoffentlich nicht an den Hausverwalter. Der wird für alle möglichen Abrechnungen der Eigentümergemeinschaft beschäftigt, ist in letzter Konsequenz aber Dienstbote und gehört auf den Topf gesetzt, wenn er sich anmaßt, jemanden abzumahnen. Mahnen darf/muss der Verwalter, wenn jemand seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt, aber ein Verwalter ist keine disziplinarische Instanz. Solche Allüren muss sich kein Eigentümer gefallen lassen, bzw. kann sie ignorieren oder auf der Eigentümerversammlung den Rausschmiss eines frech gewordenen Verwalters betreiben.

Auch mit Ansinnen, einem Eigentümer die Haltung seines Hundes zu untersagen, wird jeder scheitern, sofern es beim Kauf der Wohnung diesbezüglich keine Einschränkung gab und von dem Tier keine Gefahr ausgeht. Urinspuren, bei denen nicht einmal sicher ist, ob sie womöglich von der Unterschriftensammlerin drapiert wurden, reichen für rein gar nichts. Selbst wenn sie vom Hund stammen sollten, werden sie eben weggewischt; für Weiterungen gibt es weder Anlass noch Handhabe.

Man kauft sich eine ETW, um ganz sicher ein Dach über dem Kopf zu haben und sich von niemandem dumm kommen lassen zu müssen. So ist es denn ja auch. Mit Kündigung oder anderen Eingriffen in die Lebensführung beißt man gegenüber einem Eigentümer auf Granit, so lange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Andernfalls müssen alle anderen Eigentümer bei den Betriebs- und Instandhaltungskosten für den zahlungsunwilligen/zahlungsunfähigen Eigentümer einspringen und irgendwann gerät auch das Eigentum in Gefahr. Aber das trifft auf den geschilderten Fall nicht zu. Dort geht’s nur um Albernheiten wie der Unterschriftensammlung und dem Missverständnis anderer Bewohner, die wohl aus Mieterzeiten irrtümlich annehmen, der Verwalter hätte etwas zu melden.

Gruß
Wolfgang

Hi,

und Hundepipi im Aufzug ist so ein Grund?

Gruß
Tina

Hallo!

Stimmt. Hab ich in einem Beitrag auch angedeutet. Dafür reichen aber keine Meinungsverschiedenheiten oder behauptete Urinspuren im Aufzug. Die vorgebrachten Gründe müssen gerichtsfest sein. Längere Nichtzahlung von Instandhaltungs- und Betriebskosten wäre so ein Grund. Davon wären die anderen Eigentümer betroffen, weil sie die Kosten tragen müssen.

Richtig ist aber, dass sich ein ETW-Interessent vor dem Kauf die Eigentümerstruktur ansehen sollte, damit man sich keinem Mehrheitseigner gegenüber sieht, wo man nur zahlen muss, aber nichts zu melden hat. Aber selbst in solchem Fall bietet der o. g. Paragraph beim von der Fragestellerin geschildeten Problem keine Handhabe.

Es liegt in der Natur der Sache, dass man bei weniger als 100% Eigentumsanteil an einer Wohnanlage mit der Mitsprache anderer Leute leben muss. Ist nicht jedermanns Sache, aber so lange die finanziellen Verpflichtungen erfüllt werden, muss keiner das Antasten seines Sondereigentums befürchten.

Gruß
Wolfgang

Hi,

Das scheint heutzutage bei der „Rennleitung“ niemanden mehr zu interessieren.

Gruß K

Hallo,

die Konsequenz lautet, die Bude verkaufen und woanders hinziehen denn glücklich werdet ihr da nicht mehr.
Menschen vom Typ Else Kling kann man wirksam nur mit einer Neun-Millimeter-Kugel bekämpfen,alles andere wirkt bei denen nicht.
Ihr habt „ihr“ den Krieg erklärt und der kann nur durch Tod oder Kapitulation (also Wegzug) beendet werden.

Das hier:

Heute kam die Post mit der Unterschriften von 14 Nachbarn, die angeblich
Urin von unserem Hund im Aufzug gesehen haben und sich über die
Hundehaare auf der Matte im Eingang ärgern würden. Ich weiß, dass die
Unterschriften von der besagten Nachbarin gesamme

ist garantiert richtig, nur wirst du es niee beweisen können.
Und jetzt versetze dich einmal in die Hausverwaltung.
„Auf dem Papier“ haben sich 14 Eigentümer über euch beschwert ,denen bleibt ja gar nichts anderes übrig, als gegen euch tätig zu werden.

Und vor Gericht sieht es auch zappenduster aus,denn auch da zählt der Papierkram.

Daher so schnell wie möglich verkaufen, wenn er nicht eure Gesundheit ruinieren wollt.