Hallo!
Du bist Miteigentümerin der gesamten Wohnanlage. Die Hausverwaltung nimmt Aufgaben für die Eigentümergemeinschaft wahr, nicht umgekehrt. Einen Hausverwalter kann man nötigenfalls entlassen, während die Möglichkeiten einer Hausverwaltung gegenüber einem Eigentümer auf Fälle begrenzt sind, in denen es um das Gemeinschaftseigentum und Zahlungspflichten geht.
Unterschriftensammlungen der geschilderten Art sind sinnfrei. Selbst wenn nachgewiesen werden könnte, von wem Urinspuren stammen, könnten die Verunreinigungen auf Kosten des Verantwortlichen beseitigt werden, aber das war’s dann auch schon. Es ist aber davon auszugehen, dass nicht 14 Leute Augenzeugen waren, als der Hund in den Aufzug urinierte und ziemlich sicher kann man unterstellen, dass auch keine Untersuchungen der Urinspuren stattgefunden haben. Es handelt sich also um Behauptungen und unbeweisbare Beschuldigungen - ganz dünnes Eis für die Leute, die dafür ihre Unterschrift hergaben.
Hundehaare auf einer Matte im Bereich des Gemeinschaftseigentums sind wohl weitgehend unvermeidlich, wenn der Hund den entsprechenden Weg etwa durch den Hauseingang nehmen muss. Nun ja, die Matte ist genau dafür da. Sie wird vermutlich nicht als Raumschmuck dienen.
Wen Du in Deine Wohnung lässt, bestimmst nur Du. Von akuten Notfällen und Gerichtsbeschlüssen abgesehen, gilt das immer. Natürlich auch für plötzlich mit oder ohne Blockwartin vor der Tür stehende Handwerker. In Deinem Sondereigentum hat auch keiner irgendwas zu beaufsichtigen, solange kein Gemeinschaftseigentum betroffen ist.
Soll heißen: Die Leute mitsamt Hausverwaltung können Dir den Buckel runterrutschen und wenn’s ihnen Freude bereitet, täglich neue Unterschriftensammlungen veranstalten. Die Hausverwaltung darf Dir täglich einschlägige Briefe schreiben, die Dich aber gar nicht interessieren müssen. Vielleicht droht irgendwann irgendwer mit Anwalt. Macht nichts, gar nicht drum kümmern. Wer die Musik bestellt, hat sie zu bezahlen. Du jedenfalls nicht. Auch Anwälte können Dir jedenfalls in der geschilderten Angelegenheit den schon erwähnten Buckel herunter rutschen. So lange ein Miteigentümer seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommt, von ihm keine Gefahren ausgehen und er das Gemeinschaftseigentum über den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinaus nicht nachhaltig beschädigt/gefährdet, sind Eigentümergemeinschaft und Hausverwaltung die Hände gebunden.
Nachbarschaftskrieg, Gekeife und Gezänk machen keinen Spaß. Das Leben ist zu kurz und zu schade, um solchen Mist an sich heran zu lassen. Ich würde alles ungerührt an mir abtropfen lassen, ausgesucht freundlich grüßen, seltsame Aktionen wie etwa die Unterschriftensammlung ignorieren und die Leute so lange den Buckel runterrutschen lassen, bis es ihnen langweilig wird. Solche Situationen sind die Quelle für jahrelange Vorbehalte, von denen nach einiger Zeit keiner mehr weiß, wie sie entstanden sind. Ist zählebig, aber nicht zu ändern. Du solltest weiteres Befeuern vermeiden, indem Du auf das Getrolle einfach nicht eingehst. Wenn Du merkst, Deinem Hund passiert im Aufzug oder sonstwo ein Malheur, nimmst Du sehr zeitnah Wisch-und-weg und fertig.
Seltsamerweise postest Du unter Mietrecht. Selbst genutztes Wohnungseigentum hat aber mit Mietrecht nichts zu tun. Als Mieter wäre Deine Position nicht ganz so unangreifbar, aber Du schreibst ja gleich im ersten Satz „unsere ETW“.
Gruß
Wolfgang.