Hallo,
inhaltlich, bez. der Gefährdung, stimme ich Wolfgang zu.
Trotzdem ist es für die Zukunft gut zu wissen, wo man evtl. Ordnungswidrigkeiten begehen könnte
)
Gruß
Peter
http://www.polizei.schleswig-holstein.de/wir/wir_pbr…
"…Was ist verboten?
Grundsätzlich jeder Umgang, wie Bearbeitung, Lagerung und Weitergabe von AZ-Platten, insbesondere:
* keine Weiterverschenken
* keine Lagerung
* keine Wiederverwendung abgenommener AZ-Platten. Abgebaute AZ-Platten sind sogenannter Zwangsabfall! Sie müssen geordnet entsorgt werden!
* keine Reinigung eines unbeschichteten AZ-Daches, weil auch bei nur geringem Wasserdruck (z.B. Gartenschlauch, erst recht ein Hochdruckreiniger) sich Asbestfasern aus der Oberfläche lösen können und in die Luft oder in das Abwasser freigesetzt werden. Soweit beschichtete Dächer schadhaft sind, ist eine Reinigung ebenfalls nicht mehr zulässig. Im Zweifelsfall ist bei der zuständigen Behörde nachzufragen.
* keine Erstbeschichtung von AZ-Dächern, weil eine solche Maßnahme eine vorherige Reinigung notwendig macht, die nicht ohne Ablösung von Fasern durchgeführt werden kann.
* keine Auflattung (Anbohren der AZ-Platten und Aufschrauben von Holzlatten, um ein neues Dach über das alte zu montieren)…"