Audio-CD erstellen

Hallo,
ich möchte für eine Familienfeier eine CD mit ausgewählten Musiktiteln erstellen.

  1. Wie und in welchem Format kopiere ich mit dem Audiograbber?
  2. Geht das Brennen mit Nero?
  3. Würde ich irgendwelche Rechte verletzen?
    Mit Dank im voraus und freundlichen Grüßen
    Günter

Hallo,
ich möchte für eine Familienfeier eine CD mit ausgewählten
Musiktiteln erstellen.

schön!!

  1. Wie und in welchem Format kopiere ich mit dem Audiograbber?

warum Audiograbber ??

  1. Geht das Brennen mit Nero?

selbstverständlich !

  1. Würde ich irgendwelche Rechte verletzen?

NEIN wenn das legale und gekaufte Titel sind.

Mit Dank im voraus und freundlichen Grüßen

Gleichfalls

Ann-Kathrin

Hallo Ann-Kathrin,

  1. Wie und in welchem Format kopiere ich mit dem Audiograbber?

warum Audiograbber ??

vlt., weil das Proggi installiert hat und damit rudimentär vertraut ist?
Und dann natürlich als *.wav abspeichern sollte.

  1. Würde ich irgendwelche Rechte verletzen?

NEIN wenn das legale und gekaufte Titel sind.

IMHO ist selbst die hiesige Faq 1283 nicht ganz korrekt verfasst.
Doch: Um solch Pippifax kümmern sich weder Rechteinhaber, noch Gerichte.

Grüße von
Thomas

IMHO ist selbst die hiesige Faq 1283 nicht ganz korrekt
verfasst.
Doch: Um solch Pippifax kümmern sich weder Rechteinhaber, noch
Gerichte.

Grüße von
Thomas

Da stimm ich dir zu, ist aber auch kaum möglich. Das UrhG ist so verworren. Meines Wissens nach ist die Privatkopie nur erlaubt, wenn man keine wirksamen Kopierschutzmechanismen umgeht. Das gilt dann allerdings wieder nicht für Software. Aber es dreht sich ja hier um Musik. Ob es sich allerdings um eine Privatkopie handelt, wenn es bei einer Hochzeit öffentlich vorgeführt wird, ist wieder eine andere Sache. Evtl. ist da auch noch GEMA fällig (selbst wenn nur Verwandte anwesend sind)

Aber wie gesagt, ich glaube darum werden sich die Gerichte nicht kümmern. Fakt ist aber, dass die Gesetzeslage für Otto Normal einfach komplett undurchschaubar (geworden) ist.

Hallo !
Da diese MCD nur wirklich für den privaten Gebrauch bestimmt ist (hoffe Ich) darft du das.
Alle Lieder, die du Abspielen willst, müssen zuerst auf dem Rechner in einem Ordner liegen.
Im Microsoftplayer ( den du bestimmt hast) hast du Möglichkeit alles zu Sortieren.
Die Lieder können beliebig verschoben werden.
Auch können Lieder in WMA oder MP3 gewandelt werden.
Viel Spass auf der Feier
Jürgen

Hi!

Das UrhG ist
so verworren.

Naja1

Meines Wissens nach ist die Privatkopie nur
erlaubt, wenn man keine wirksamen Kopierschutzmechanismen
umgeht.

Ganz genau!

Ob es sich allerdings um
eine Privatkopie handelt, wenn es bei einer Hochzeit
öffentlich vorgeführt wird, ist wieder eine andere Sache.
Evtl. ist da auch noch GEMA fällig (selbst wenn nur Verwandte
anwesend sind)

Hmmm, ich würde das UrHG und die Ausführungen der GEMA (ich ich bis dato gelesen habe) so deuten: Da die Gäste ja alle geladen sind, PERSÖNLICHE Beziehungen (das steht nicht so im UrHG, sondern ist ein Interpretation von einem NICHT-Juristen, also mir) bestehen sowie keine geschäftlichen/kommerziellen Interessen verfolgt werden, ist der private Charakter gegeben und die GEMA bleibt außen vor.

Wäre das jetzt eine Betriebsfeier, sähe das schon anders aus!

Fakt ist aber, dass die Gesetzeslage für Otto
Normal einfach komplett undurchschaubar (geworden) ist.

Komplett würde ich nicht sagen, aber die Reform „damals“ hat mehr versaut als vereinfacht, dass sehe ich genau so!

LG

Florian

Hi Thomas

IMHO ist selbst die hiesige Faq 1283 nicht ganz korrekt
verfasst.

Danke für das Feedback! Sagst Du mir, was genau deine Kritik verdient? Dann können wirs noch verbessern. Ab geschicktesten als Stichpunkte und per Mail :smile:

Gruß vom

Florian :smile:

Du hast Post owT

Hallo,
meine - objektiv - rudimentären Kenntnisse mit Audiograbber brachten mich dazu, dass ich:
a) Titel als wav-Dateien speichern, brennen und auch abspielen kann,
b) beim Aktivieren des Menuepunktes „mp3“ Titel automatisch als oggvorbis* zwar speichern, aber nirgendwo abspielen bzw. brennen kann.
Nun ist der Speicherbedarf der wav-Dateien bei den wenigen Titeln nicht gravierend, aber mit mp3 wäre er doch erheblich geringer, oder?

Hinsichtlich GEMA: wären beim Abspielen gekaufter CDs in einer Gesellschaft denn Gebühren fällig?
Gruß Günter

Hallo Günter,

b) beim Aktivieren des Menuepunktes „mp3“ Titel automatisch
als oggvorbis* zwar speichern, aber nirgendwo abspielen bzw.
brennen kann.

die Unterstützung von Ogg Vorbis bei CD/DVD-Playern ist immer noch weit weniger verbreitet als die von MP3. Es ist eher Glückssache, ein entsprechendes Gerät unter den Fingern zu haben.
In der Windows-Welt können auf jeden Fall die Software-Player „Winamp“ oder „VLC“ Dateien dieses Formats abspielen (es gibt bestimmt noch weitere).
Eine Daten-CD mit solchen Dateien kannst du eigentlich genau so brennen, wie von jedem anderen Dateityp auch.

Nun ist der Speicherbedarf der wav-Dateien bei den wenigen
Titeln nicht gravierend, aber mit mp3 wäre er doch erheblich
geringer, oder?

Das stimmt. Solange du aber nichts über die Fähigkeiten des verwendeten Players weißt, solltest du eine CD-Audio brennen (nicht auf RW-Medien). Damit gibt’s dann nur in Ausnahmefällen Probleme.

Hinsichtlich GEMA: wären beim Abspielen gekaufter CDs in einer
Gesellschaft denn Gebühren fällig?

Kommt drauf an … Dazu traue ich mir kein Urteil zu; tendiere jedoch zu der hier von Florian dargelegten Auffassung. Kannst ja weitergehend auch mal lesen:
/t/gema-aufloesung-zur-frage/4049368
http://www.musik-recht.de/durchfuehrung.htm

Grüße von
Thomas

Hallo, Thomas,
danke.
Anscheinend bin ich blind, denn ich kann im Audiograbber keinen Hinweis finden, wie ich einen Titel als mp3-Datei speichern kann; immer wieder erscheint dieses OGG!
Brauche ich doch ein anderes Programm dazu?
Gruß
Günter

Nochmals Hallo Günter,

danke.

da nich für.

Brauche ich doch ein anderes Programm dazu?

Nein, brauchst du nicht. Du musst aber den Encoder für das MP3-Format in Audograbber einbinden.
Wie das geht, ist im Forum von Audiograbber beschrieben (Schritt 4):
http://forum.audiograbber.de/index.php/topic,3163.0…

Dir ist aber schon klar, dass sowohl OGG als auch MP3 verlustbehaftet komprimierte Audioformate sind?
Die Dateien entsprechen dann nicht mehr den Originalen, auch dann nicht, wenn du MP3s wieder in WAV umwandelst und/oder davon eine CD-Audio brennst.

Grüße von
Thomas

Hallo, Thomas,
der langen Rede kurzer Sinn: ich lasse es bei wav-Dateien.
Gruß Günter