Auf den Hund gekommen

Das ist allgemein gültiges Hunderecht.

Grüße

sachen können nicht in notwehr handeln.

eher unsinn, tier sind sachen, somit können sie keine notwehr verüben.
wie kommst du auf das dünne brett, das hund andere leute einfach so belästigen dürfen? wenn der halter den hund unter kontrolle hat, schnüffelt er nicht und wenn er ihn nicht unter kontrolle hat, gehört er immer an die leine!

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selten sowas unsinniges gelesen! wer eine gefahr schaft, der hat eine sorgfaltspflicht und kann sich nicht damit rausreden, das ja nichts passiert wäre, wenn niemand da ist.

von einem hund geht eine gefahr aus. dieser kann man entweder damit begegenen, das man den hund unter kontrolle hat, dann belästigt er keine fremden menschen! wenn man ihn nicht unter kontrolle hat, dann muss er immer an die leine!

der öffendliche raums ist für alle da, wieso sollte hundbesitzer da gegenüber andern bürgern ein vorrecht bekommen?

Wieso erklären?Der Hund handelt in Notwehr! :smile:

Mal abgesehen davon, dass der Hund eine Sache ist, greift er doch an und „notwehrt“ sich nicht. Der Tritt war doch schon eine Reaktion auf seinen Angriff, der nun nur fortgesetzt wird.
Dann dürfte sich ja nie ein Angegriffener wehren, weil sich dann ja der Angefriffene wiederum straffrei „notwehren“ dürfte.
Jeder der meint ein Hund hätte das Recht sich jedem Menschen bis auf Körperkontakt zu nähern, sollte sich mal fragen, wie er auf ein solches Beschnuppern, Anspringen usw. reagieren würde, dies würde ein anderer, ihm unbekannter Mensch einfach so auf offener Straße machen.
Das würde doch niemand kein normaler Mensch hinnehmen oder als allgmeines Menschenrecht ansehen, sondern sich wehren. Erst recht wird das dann wohl bei einem Hund gelten. Einfach mal über die im mitteleuropäischen Kulturkreis üblichen Distanzzonen informieren. Ein Hund der diese Distanz nicht wahrt, greift im Zweifel an und der Angegriffene braucht nicht warten bis er gebissen wird.

Wer soviel Angst vor Hunden hat, kann natürlich einen Kurs besuchen, in dem er lernt seine Angst zu überwinden, da er sich nun mal mit Angst in einem Dilemma befindet, dass dies den Hund nur noch angriffslustiger macht.
Langfristig bringt solch ein Kurs sicher das meiste.
Bis dahin muss er sich notfalls technischer Hilfsmittel zur Abwehr solcher Annäherungsversuche bedienen. Möglicherweise erweisen diese sich sogar als Argumentationsverstärker gegenüber dem Halter beim Vortragen der Bitte den Hund von ein sich fernzuhalten. Pfefferspray sollte bei korrekter Anwendung eine ausreichende Wirkung erzielen. Bevor wieder eine Einwand kommt: Der Einsatz dürfte bei Notwehr o.k. sein, da es dann ja nicht um Verhältnismäßigkeit sondern Gebotenheit und Erforderlichkeit der Handlung geht und das Recht auch nicht dem Unrecht weichen muss.

Grüße

Moin

Alles eine Frage der Größenverhältnisse
http://www.baeren-blatt.de/juniorline/dpa-JuniorLine…

Die Dame im Bikini dürfte mich anspringen und beschnüffeln, der Hund dürfte schnüffeln aber nicht springen.

CU

Axel

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sachen können nicht in notwehr handeln.

Achwas? Wenn ich einem Hund am Schwanz ziehe, dieser beisst mich darauf und ich denke, den Halter verklagen zu müssen, sagt der Richter: „Selber schuld!“

Ich komme aus Brandenburg und hier ist es eher umgekehrt, soll heissen für Hunde einer gewissen Grösse und Gewichtsklasse gilt prinzipiell Leinenzwang. Das freie Laufen in Wäldern wird geradeso geduldet, solange nichts passiert.

und das hat was mit dem fall zu tun? ds ist keine notwehr

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Hallo,

Wer wäre in diesem Fall im Recht?

Der Hundebesitzer.

Könnte man verlangen, dass der Hund angeleint wird

Nein.

oder müsste man sich beschnüffeln lassen?

Ja.

Ab hier beginnt dann möglicherweise, bei ängstlich-nervösen Typen, wie du sie hier beschreibst, die rechtliche Auseinandersetzung: Wird durch das Schnüffeln/Hochspringen Kleidung beschädigt/verunreinigt (Sachbeschädigung)? Sofern ja, dann hätte man einen Ansatzpunkt…

Was wäre, wenn derjenige, der da gegen seinen Willen beschnüffelt wird, nach dem Hund tritt

(gelungene/misslungene) Sachbeschädigung.

und damit einen Angriff herauf beschwört?

Diesen Angriff und die Folgen hieraus wird der Richter dann nach seiner Beurteilung der Aussagen entscheiden.

Als Hundebesitzer, der stets mit einem „die macht mit Sicherheit nichts“ antwortet und dennoch seine Hündin beiseite nimmt *, rate ich grundsätzlich, wenn man Streit/Verletzungen vermeiden möchte: Handle so, wie wenn du einem herrenlosen Hund begegnen würdest.

nasziv

* trotz Haftpflicht :smile:

Nichtraucher gehen auch nicht in Raucherkneipen und beschweren
sich dann über den Qualm.

…und in Bundesländern, in denen das absolute Rauchverbot ist, stinkt es in den Kneipen nach Alkohol…

Wann endlich werden da endlich abgeschlossene Trinkerzonen eingeführt?

( sinngemäß geklaut aus dem STERN )

Gruss
Hummel

Hallo!

Angenommen, jemand hätte eine Abneigung gegen Hunde. Sie
machen ihm Angst…

Völlig unbegründet. Guck mal, wie lieb: http://www.fotocommunity.de/pc/pc/display/22684161

Gruß
Wolfgang

Achwas? Wenn ich einem Hund am Schwanz ziehe, dieser beisst
mich darauf und ich denke, den Halter verklagen zu müssen,
sagt der Richter: „Selber schuld!“

Dann sollte sich dieser Richter mal den Paragraphen über Gefährdungshaftung durchlesen, anstatt blöde Sprüche zu klopfen.

Gruß

Anwar

oder müsste man sich beschnüffeln lassen?

Ja.

ach? steht wo? und seit wann gilt das? und muss ich ihn auch zwischen meinen beinen schnüffeln lassen? meiner frau unter dem rock? an meinem ohr? an meiner nase?

kann es sein, dass du selber einen hund hast, aber genau gar keine ahnung von der rechtslage?

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Was wäre, wenn derjenige, der dich 3 mal gebeten hat, den Hund
anzuleinen, seinerseits eine Pistole zieht?

Es ist irrelevant wie oft er bittet, es findet schlicht weg kein objektiv erkennbarer rechtswidriger Angriff statt.
Wenn der Angsthase jetzt eine Waffe zieht(das müsste ich jetzt nach gucken was von den beiden richtig ist.)
entweder ist das Ziehen der Waffe bereits ein rechtswidriger Angriff
oder durch das ziehen der Waffe darf der Hundebesitzer annehmen, dass ein rechtswidriger Angriff unmittelbar bevorsteht und seinerseits Notwehr leisten um diesen zu verhindern.

Hunde sind unberechenbar. Erst recht, wenn der Halter das
selbst ist.

Mit Verlaub, dass ist scheiß egal. Es zählt einzig allein die Tatsache ob ein rechtswidriger Angriff gerade in diesem Moment stattfindet. Nur dann darf man Notwehr leisten. Es ist also vollkommen egal ob es Omilein mit ihrem Cäsarwerbunghund ist oder Alex der Punker mit seinem Kampfhund. Ohne Angriff Pustekuchen.

Und schnüffeln ist eben kein rechtswidriger Angriff.

PS: Und jetzt mal Butter bei die Fische. Wieso geht eine Person mit einer Hundephobie über eine Hundewiese wo Hunde unangeleint herum laufen dürfen?

die sich aus der angenommenen Situation für mich ergäbe, wäre:

Könnte ein Mensch verlangen, dass ein Hundehalter seinen Hund anleint, oder sonstwie absichert, wenn man sich auf einem Gebiet begegnet, auf dem keine Leinenpflicht besteht.

Die Antwort habe ich zum Glück nun hier gefunden:

http://www.bad-muenstereifel.de/seiten/buergerservic…

Demnach darf ein Hund erstens überhaupt nur abgeleint werden, wenn der Halter jederzeit die Kontrolle über ihn hat, ihn also jederzeit im Auge behält und abrufen kann.

Zweitens muss ein Hund, bei einer Begegnung mit Mensch oder Tier, solange durch Anleinen, Festhalten oder Befehl bei Fuß gehalten werden, bis die Begegnung vorüber ist.

Ist also nichts mit sich beschnüffeln lassen müssen.

Im Übrigen entspricht diese Vorschrift voll meinem Rechtsempfinden, worauf man sich ja leider nie verlassen darf.

Gruß, Nemo.

Beachte dabei bitte, das solche Hundesachen regional sehr unterschiedlich gehandhabt werden. Immerhin kann man aber froh sein, das Du mittlerweile davon abgekommen bist, Hunde erschiessen zu wollen. Bist Du doch, oder?

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Mit Verlaub, dass ist scheiß egal. Es zählt einzig allein die
Tatsache ob ein rechtswidriger Angriff gerade in diesem Moment
stattfindet. Nur dann darf man Notwehr leisten. Es ist also
vollkommen egal ob es Omilein mit ihrem Cäsarwerbunghund ist
oder Alex der Punker mit seinem Kampfhund. Ohne Angriff
Pustekuchen.

Ich kann als Laie nicht erkennen, ob ein Hund, der auf mich zu rennt,
mich beißen oder nur mit mir spielen will.
Es besteht ein Notstand und diesen darf ich, wenn ich keine adäquateren Mittel habe, auch mit der Pistole abwehren.

Und schnüffeln ist eben kein rechtswidriger Angriff.

Es ist ein Angriff auf meine Intimsphäre und somit auf meine Ehre.
Diesen darf ich abwehren. Und um es nochmal zu sagen, woher weiß ich, dass der Hund nur schnüffeln will.

PS: Und jetzt mal Butter bei die Fische. Wieso geht eine
Person mit einer Hundephobie über eine Hundewiese wo Hunde
unangeleint herum laufen dürfen?

Die Frage war eher, warum dürfen Hunde unangeleint auf einer Menschenwiese herum laufen. Kannst ja oben nochmal nachlesen.
Es gibt in NRW keine generelle Leinenpflicht für Hunde.

Was auch völlig in Ordnung wäre, wenn sich die Hundehalter eben regelentsprechend verhalten würden. Die meisten tun’s ja auch.

Es gibt in NRW durchschnittlich 850 Beissattacken pro Jahr, in der Bundesrepublik jährlich 3,9 Vorfälle mit tödlichem Ausgang.

mfg

Beachte dabei bitte, das solche Hundesachen regional sehr
unterschiedlich gehandhabt werden. Immerhin kann man aber froh
sein, das Du mittlerweile davon abgekommen bist, Hunde
erschiessen zu wollen. Bist Du doch, oder?

Ich denke mal, dass NRW da eher großzügig regelt. Aber du hast natürlich recht, es geht mir hier in erster Linie um mein Bundesland.

Ich habe niemals ernsthaft daran gedacht, auf einen Hund zu schießen, nur weil ihn sein Herrchen/Frauchen schlecht erzogen hat.

Eher würde ich den Besitzer ohrfeigen. Es erschien mir aber sehr notwendig, das Thema mal anzusprechen.

Ich kann Hund und Herrchen voll verstehen, dass der Hund auch mal frei laufen soll und muss. Ich mag Hunde.

Ich kann nur die nicht verstehen, die ihren Hund nicht an die Leine nehmen, selbst wenn sie sehen, dass sich jemand(nicht ich) sichtbar ängstigt. Und dann noch eine dicke Lippe riskieren, wenn man ihnen diesbezüglich die Meinung sagt.

Dass die Gesetze derart verschärft wurden, liegt weder an den Menschen, die Hunde nicht mögen, noch an den Hunden, sondern einzig und allein an den Haltern.

Gruß, Nemo.

Hallo,

Das ist allgemein gültiges Hunderecht.

Festgehalten in der UNO-Hunderechtscharta?
Vielleicht in Indien oder sonstwo, aber sicher nicht hier in Deutschland. Wenn Hunde dieses Recht hätten, dann doch erst recht jeder Mensch.
Dazu gibt es sicher eine belastbare Quelle/Abhandlung im Internet. Optimal wäre ein Urteil eines deutschen Gerichtes, da ich davon ausgehe, dass wir hier über die rechtliche Situation in Deutschland reden.

Grüße