Auf den Hund gekommen

Hallo.

Ich habe es im Haustierbrett mal ziemlich krass formuliert, deshalb möchte ich hier nochmal etwas moderater nachfragen:

Angenommen, jemand hätte eine Abneigung gegen Hunde. Sie machen ihm Angst, er möchte nicht, dass sie auf ihn zu rennen ihn beschnüffeln usw.

Nun ginge dieser Mensch in einem Gebiet, öffentlich zugängliche Landschaft, spazieren, in dem kein Leinenzwang besteht.

Wenn er sieht, dass jemand mit einem frei laufenden Hund (Spaziergänger ohne Hund gibts anscheinend nicht mehr) auf ihn zu kommt, bittet er höflich und auf entsprechende Entfernung, dass man doch den Hund an die Leine nehmen möge, bis man vorbei ist.

Die meisten Leute machen das, keine Frage, andere fühlen sich dadurch jedoch in ihrer persönlichen Freiheit, Ehre, oder sonstwas angegriffen und lassen den Hund weiter frei laufen. „Der tut nichts!“, ist dann häufig die stereotype Aussage.

Wer wäre in diesem Fall im Recht?
Könnte man verlangen, dass der Hund angeleint wird, oder müsste man sich beschnüffeln lassen?

Was wäre, wenn derjenige, der da gegen seinen Willen beschnüffelt wird, nach dem Hund tritt und damit einen Angriff herauf beschwört?

mfg

Hallo,

Wer wäre in diesem Fall im Recht?

So lange nichts geschieht, der Hund.

Könnte man verlangen, dass der Hund angeleint wird, oder
müsste man sich beschnüffeln lassen?

„Beschnüffeln“ wäre ja schon ein Eingriff. Spätestens dann könnte man ein Anleihnen verlangen.

Was wäre, wenn derjenige, der da gegen seinen Willen
beschnüffelt wird, nach dem Hund tritt und damit einen Angriff
herauf beschwört?

Der Hundehalter haftet, da Tiere (außer Nutztieren) unter die Gefährdungshaftung fallen.

Gruß

Anwar

Wenn in dem Gebiet kein Leinenzwang besteht, leinen die angesprochen Hundehalter ihre Tiere aus purer Kulanz an, verpflichtet sind sie dazu nicht. Somit erwächst auch für die anderen keine Pflicht, nur weil sich jemand unwohl fühlt. Die Sichtweise des Hundehalters wird jene sein, das er seinen Hund sowieso nur an wenigen Plätzen frei laufen lassen kann, weshalb dann gerade dort darauf, wenn auch temporär, verzichten.
Nach dem Hund zu treten ist, mit Verlaub, so ziemlich da blödeste, was man machen kann. Zu der zu erwartenden Reaktion des Hundes käme noch die des Halters. Welche da die schlimmere ist, lässt sich vorab nicht sagen. Sollte die Sache vor Gericht enden, wird sich der hundelose Spaziergänger die Frage gefallen lassen müssen, warum er gezielt einen Ort aufsucht, an dem Hunde frei laufen dürfen, wenn er mit diesen Tieren ein Problem hat. Von der Antwort dürfte die juristischen Würdigung abhängen.
Klingt jetzt zwar blöd, aber einfach woanders spazieren gehen. Nichtraucher gehen auch nicht in Raucherkneipen und beschweren sich dann über den Qualm.

Gruss Goetz

in dem kein Leinenzwang
besteht.

Könnte man verlangen, dass der Hund angeleint wird

Wenn kein Leinenzwang besteht, kann man darum bitten.

oder
müsste man sich beschnüffeln lassen?

Das wiederum nicht, das wäre wohl schon ein Eingriff in die Privatshpäre

Was wäre, wenn derjenige, der da gegen seinen Willen
beschnüffelt wird, nach dem Hund tritt

Könnte er eine Sachbeschädigung auslösen, Tiere sind formaljuristisch Sachen.

und damit einen Angriff
herauf beschwört?

Von Wem?
Dem Hund oder dem Halter?

Gandalf

Nichtraucher gehen auch nicht in Raucherkneipen und beschweren
sich dann über den Qualm.

You made my day! Das ist leider Alltag!

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Was wäre, wenn derjenige, der da gegen seinen Willen
beschnüffelt wird, nach dem Hund tritt

Könnte er eine Sachbeschädigung auslösen, Tiere sind
formaljuristisch Sachen.

Wäre durhc Notwehr gedeckt.

Gruß

Anwar

Moin,

Was wäre, wenn derjenige, der da gegen seinen Willen
beschnüffelt wird, nach dem Hund tritt

Wäre durhc Notwehr gedeckt.

nur schnüffeln?
Da sehe ich die Verhältnissmäßigkeit nicht.

Aber solche Fälle halten nicht wenige Anwälte in Lohn und Brot.

Gandalf

Hallo!

Was wäre, wenn derjenige, der da gegen seinen Willen
beschnüffelt wird, nach dem Hund tritt…

Alles eine Frage der Größenverhältnisse http://www.baeren-blatt.de/juniorline/dpa-JuniorLine…

Gruß
Wolfgang

Wäre durhc Notwehr gedeckt.

nur schnüffeln?
Da sehe ich die Verhältnissmäßigkeit nicht.

Hallo,

was für Hundeliebhaber harmloses Schnüffeln sein mag, das ist für andere Menschen eine Bedrohung!

Das möchte nämlich ICH entscheiden, wann wer Jemand an mir schnüffelt.

Bewährt hat sich dann, solchen neugierigen Kötern kräftig einen mit der flachen Hand auf die Schnüffelschnauze zu verpassen.

Wenn es ein größerer Hund ist, dann tut auch ein kräftiger Stock seinen Dienst.

Die Schnüffelfreude hört dann nämlich drastisch bei den Pesonen auf, die ihren Unwillen so kundgetan haben…

Gruss
Hummel

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Wäre durhc Notwehr gedeckt.

nur schnüffeln?
Da sehe ich die Verhältnissmäßigkeit nicht.

Alle milderen Mittel (den Halter bitten das Tier anzuleinen) sind ausgeschöpft worden und der Eingriff ist gegenwärtig. Eindeutig Notwehr. Wer da klagt, ist selbst Schuld.

Gruß

Anwar

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Hallo,

mir als Hundebesitzer geht es genauso! Mein alter kleiner Hund, an der Leine, weil er kaum etwas sieht, will beim Spaziergang seine Ruhe haben und auch ich will freilaufende, große Hunde nicht, die meinem Hund Angst machen.

Wenn er sieht, dass jemand mit einem frei laufenden Hund
(Spaziergänger ohne Hund gibts anscheinend nicht mehr) auf ihn
zu kommt, bittet er höflich und auf entsprechende Entfernung,
dass man doch den Hund an die Leine nehmen möge, bis man
vorbei ist.

Bei mir hat es bisher immer funktioniert: Ich schreie von der Weite: „Bitte nehmen Sie Ihren Hund an die Leine, ich habe einen kleinen Hund dabei, der Angst hat“. Bisher hat dies immer geklappt.
Ich war einfach ehrlich!!!

Für Dich könnte dies heißen aus der Weite zu schreien: „Bitte nehmen Sie Ihren Hund an die Leine, ich bin schon einmal gebissen worden, ich habe Angst“. Ich denke, dann werden sie es auch tun.

Die meisten Leute machen das, keine Frage, andere fühlen sich
dadurch jedoch in ihrer persönlichen Freiheit, Ehre, oder
sonstwas angegriffen und lassen den Hund weiter frei laufen.
„Der tut nichts!“, ist dann häufig die stereotype Aussage.

Du kannst darauf beharren: „Es ist mir egal, bitte nehmen Sie ihn an die Leine, ich habe Angst“. Ich denke, zuzugeben, daß Du Angst hast ist das einzige Mittel, daß Dich die Hundebesitzer großer Hunde verstehen. Notfalls sag es dreimal, bleibe so lange stehen, bis sie ihn angeleint haben. Setz Dich durch, gebe Deine Angst zu!

Wer wäre in diesem Fall im Recht?
Könnte man verlangen, dass der Hund angeleint wird, oder
müsste man sich beschnüffeln lassen?

Im Stadtgebiet ist Leinenzwang, da kannst Du ganz hart auftreten.
In der freien Natur kannst Du von der Weite nur Deine Angst erklären, und zwar sehr dramatisch, dann wird der Hund an die Leine genommen.

Was wäre, wenn derjenige, der da gegen seinen Willen
beschnüffelt wird, nach dem Hund tritt und damit einen Angriff
herauf beschwört?

Bei einem Tritt wäre es die Beschädigung einer „Sache“. D.h. Du hättest für die Tierarztkosten aufzukommen.
Nochmal mein Tip: Sprich mit den Hundebesitzern aus der Weite, bitte Sie, den Hund an die Leine zu nehmen weil Du schon einmal gebissen wurdest und große, große Angst hast. Die Hundebesitzer werden ihren Hund an die Leine nehmen.

Das ist meine Erfahrung mit meinem kleinen kranken Hund, den ich schützen muß.

Gruß
Karin

Wenn in dem Gebiet kein Leinenzwang besteht, leinen die
angesprochen Hundehalter ihre Tiere aus purer Kulanz an,
verpflichtet sind sie dazu nicht. Somit erwächst auch für die
anderen keine Pflicht, nur weil sich jemand unwohl fühlt.

Schau an. Und wo ziehst Du die Grenze? Beim Schnüffeln, beimi Ablecken, beim Anspringen, beim Klamotteneinsauen oder beim Beißen?

ist, lässt sich vorab nicht sagen. Sollte die Sache vor
Gericht enden, wird sich der hundelose Spaziergänger die Frage
gefallen lassen müssen, warum er gezielt einen Ort aufsucht,
an dem Hunde frei laufen dürfen, wenn er mit diesen Tieren ein
Problem hat.

Die Frage würde ich mit einem „Geht’s noch?“ beantworten. Bist Du wirklich der Ansicht, Menschen müßten sich aus einem frei zugänglichen Areal fernhalten, nur weil sie nicht von einem Hund beschnüffelt oder abgeleckt werden wollen?

Klingt jetzt zwar blöd, aber einfach woanders spazieren gehen.
Nichtraucher gehen auch nicht in Raucherkneipen und beschweren
sich dann über den Qualm.

Das eine hat dem anderen nichts zu tun.

C.

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Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen :gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff[…]

Dann Versuch bitte jetzt mal zu argumentieren, dass schnüffeln ein rechtswidriger Angriff ist.

Wenn mein Hund Dich anschnüffelt und Du ihn trittst, dann zieh ich meine Pistole und knall Dich ab.
Das ist Notwehr, weil der Tritt gegen mein Eigentum tatsächlich ein rechtswidriger Angriff ist.

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Wenn in dem Gebiet kein Leinenzwang besteht, leinen die
angesprochen Hundehalter ihre Tiere aus purer Kulanz an,
verpflichtet sind sie dazu nicht. Somit erwächst auch für die
anderen keine Pflicht, nur weil sich jemand unwohl fühlt. Die
Sichtweise des Hundehalters wird jene sein, das er seinen Hund
sowieso nur an wenigen Plätzen frei laufen lassen kann,
weshalb dann gerade dort darauf, wenn auch temporär,
verzichten.

Ich weiß nicht, wo du wohnst. In NRW darf man Hunde überall ohne Leine laufen lassen, wo das nicht ausdrücklich verboten ist.
Und das schließt Gottes gesamte freie Natur ein.
Und tatsächlich trifft man hier und das ist das Schlimme, außerhalb der Städte, da, wo es noch ein wenig „wild“ und ursprünglich ist, fast nur Leute mit Hund an.
Diese Leute haben quasi alle Wanderparkplätze in der näheren Umgebung okkupiert und wenn da einer sein Auto abstellt, kann man fast totsicher drauf wetten, dass er gleich einen oder mehrere Hunde aus dem Kofferraum holt.

Nach dem Hund zu treten ist, mit Verlaub, so ziemlich da
blödeste, was man machen kann. Zu der zu erwartenden Reaktion
des Hundes käme noch die des Halters. Welche da die schlimmere
ist, lässt sich vorab nicht sagen. Sollte die Sache vor
Gericht enden, wird sich der hundelose Spaziergänger die Frage
gefallen lassen müssen, warum er gezielt einen Ort aufsucht,
an dem Hunde frei laufen dürfen, wenn er mit diesen Tieren ein
Problem hat. Von der Antwort dürfte die juristischen Würdigung
abhängen.

Klingt jetzt zwar blöd, aber einfach woanders spazieren gehen.
Nichtraucher gehen auch nicht in Raucherkneipen und beschweren
sich dann über den Qualm.

Da hast du recht, das klingt tatsächlich blöd. Tut mir leid.
Aber die Natur ist für alle da, nicht nur für Hundebesitzer.

mfg

Diese Tatsache berechtigt aber bestimmt niemanden, jemanden zu erschießen.

Allerdings könnte ich mir auch vorstellen, dass ein Hund der getreten wird, den Angreifer beißt. Die Frage die sich mir dann stellt, wäre das berechtigt ?

Wenn mein Hund Dich anschnüffelt und Du ihn trittst, dann zieh
ich meine Pistole und knall Dich ab.
Das ist Notwehr, weil der Tritt gegen mein Eigentum
tatsächlich ein rechtswidriger Angriff ist.

Was wäre, wenn derjenige, der dich 3 mal gebeten hat, den Hund anzuleinen, seinerseits eine Pistole zieht?

Hunde sind unberechenbar. Erst recht, wenn der Halter das selbst ist.

mfg

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Die Frage die sich mir
dann stellt, wäre das berechtigt ?

Aber wie erklärt man dem Hund, was berechtigtes und was rechtswidriges Beissen ist?

Tolle Tips.Die Gefahr von einem reaktionsschnellen Tier zu Recht böse gebissen zu werden nimmst du in Kauf?

Grüße

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Wieso erklären?Der Hund handelt in Notwehr! :smile:

Grüße

Tolle Tips.Die Gefahr von einem reaktionsschnellen Tier zu
Recht

Welches Recht wäre das denn?

böse gebissen zu werden nimmst du in Kauf?

Die Gefahr bestünde in der Tat, wäre dann aber ein Argument für das Anleinen.