nicht schädigen, nicht gefährden, nicht behindern
auf Autobahnen darf man ja, sofern keine Schilder es
beschränken, so schnell fahren wie man kann/soll/zutraut.
so in etwa:
§ 3 StVO:
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
(http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__3.html)
Wenn man mit 220 km/h fährt und man kommt in eine Teilstrecke,
bei der man 100 km/h fahren muss; rechtfertigt diese Situation
eine Vollbremsung?- wie sollte man am besten bremsen?
öhm…
Du scheinst eine Fahrerlaubnis zu haben und fragst, wie man am besten bremsen soll?
Nunja…
Man sollte so bremsen, dass man beim Schild die gewünschte Geschwindigkeit erreicht und dabei allgemeine Rücksicht üben.
Eig. müsste man ab dem Schild 100 km/h fahren, aber man soll
ja nicht andere unnötig gefährden, was ich bei einer
Vollbremsung als gegeben sehe.
Wird das irgendwie geregelt?
Jo, in §1 Absatz 2 StVO:
„2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__1.html
Das von dir beschriebene Problem gibt es nicht nur in Bezug auf die Änderung der Höchstgeschwindigkeit:
Vor einer roten Ampel darf man noch fahren. Dahinter aber nicht mehr.
Was macht man nun?
Man bremst so, dass man vor der Ampel zum stehen kommt und dabei keinen anderen schädigt, gefährdet, behindert oder belästigt.
Manchmal, wenn ich Lust auf ne Vollbremsung habe, versichere ich mich dass sich niemand hinter und neben mir ist und halte mit blockierenden Reifen an.
Auf der Autobahn kann man ich aber nie mit ausreichender Sicherheit beurteilen, ob nicht doch jemand hinter mir ist oder sein wird.
Deswegen gehe ich dort generell vorsichtig vor und versuche u.a. beim Spurwechsel nie ruckartige Manöver zu machen.
Jetzt noch kurz was anderes:
Wie schnell darf man auf Autobahnraststätten fahren?- ich
wüsste mal keine Regelung.
Die Raststätte gehört zur Autobahn und ist damit, so lange keine entsprechenden Schilder rumstehen, auch unbegrenzt.
§ 3 StVO gilt aber auch 
Also nicht mit 300 durch die Tankstelle rasen.
Gruß
Paul