Auf eine vorgeschriebene Geschwindigkeit abbremnse

Hallo erstmal,

auf Autobahnen darf man ja, sofern keine Schilder es beschränken, so schnell fahren wie man kann/soll/zutraut.

Wenn man mit 220 km/h fährt und man kommt in eine Teilstrecke, bei der man 100 km/h fahren muss; rechtfertigt diese Situation eine Vollbremsung?- wie sollte man am besten bremsen?
Eig. müsste man ab dem Schild 100 km/h fahren, aber man soll ja nicht andere unnötig gefährden, was ich bei einer Vollbremsung als gegeben sehe.
Wird das irgendwie geregelt?

Jetzt noch kurz was anderes:
Wie schnell darf man auf Autobahnraststätten fahren?- ich wüsste mal keine Regelung.

MfG Philipp.

Hallo,
üblicherweise gibt es die sog. Geschwindigkeitstrichter.
Zuerst wird auf „unbegrenzten“ Strecken von ??? auf 130 dann 100 bis auf 60 km/h in Baustellen verringert.
Richtgeschwindigkiet auf deutschen Autobahnen ist dennoch immernoch
130 km/h.
Ausserdem hat man ja die Beschilderung gut im Blick und mindestens einige hundert Meter Zeit zum Bremsen.

Man hat darüberhinaus seine Geschwindigkeit so zu wählen, dass man jederzeit gefahrlos anhalten kann.
Dass es in der Praxis oft anders läuft ändert daran aber nichts.

Rumburak

Hallo,

da erinnere ich doch mal an die Fahrschule…:smile:

Grundregeln des Verkehrs…

Immer so fahren,das man noch rechtzeitig vor einem Hindernis anhalten kann…

zur Frage 1.
heisst das,halt rechtzeitig herunterbremsen…schließlich kommen Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen nicht aus heiterem Himmel,sondern werden vorher angekündigt…nämlich durch Hinweisschild
" XXX Km/h in 800 Metern " zum B.

zur Frage 2.
auch hier gilt wieder die Grundregel von oben…
An Autobahnraststätten muss man immer mit Personen (Erwachsene und auch Kinder) rechnen,die unvermittelt auf die Fahrbahnen dort laufen.
daher muss man seine Geschwindigkeit den dort herrschenden Sichtverhältnissen anpassen.

Hallo,

da erinnere ich doch mal an die Fahrschule…:smile:

Grundregeln des Verkehrs…

Immer so fahren,das man noch rechtzeitig vor einem Hindernis
anhalten kann…

das kenn ich auch noch so

zur Frage 1.
heisst das,halt rechtzeitig herunterbremsen…schließlich
kommen Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen nicht aus
heiterem Himmel, sondern werden vorher angekündigt…nämlich
durch Hinweisschild
" XXX Km/h in 800 Metern " zum B.

Ich bin schon öfters auf der Autobahn gefahren und diese Hinweisschilder stehen nicht überall?

zur Frage 2.
auch hier gilt wieder die Grundregel von oben…
An Autobahnraststätten muss man immer mit Personen (Erwachsene
und auch Kinder) rechnen,die unvermittelt auf die Fahrbahnen
dort laufen.
daher muss man seine Geschwindigkeit den dort herrschenden
Sichtverhältnissen anpassen.

Wenn die Sicht frei ist und man das Gelände komplett überblicken kann, dürfte man so schnell fahren, wie man will?- hab ich das so richtig verstanden oder schreibt irgendetwas etwas anderes vor?

Hallo,
üblicherweise gibt es die sog. Geschwindigkeitstrichter.
Zuerst wird auf „unbegrenzten“ Strecken von ??? auf 130 dann
100 bis auf 60 km/h in Baustellen verringert.
Richtgeschwindigkiet auf deutschen Autobahnen ist dennoch
immernoch
130 km/h.

An die Richtgeschwindigkeit muss man sich nicht halten. Verbindlich sind nur die runden, weißen Schilder mit dem rotem Rand.

Ausserdem hat man ja die Beschilderung gut im Blick und
mindestens einige hundert Meter Zeit zum Bremsen.

Meinst du vor dem Schild oder danach?
Wie lang ist der Bremsweg, wenn man von 220 km/h runterbremst auf 100 km/h (vllt. 120 km/h)?

Man hat darüberhinaus seine Geschwindigkeit so zu wählen, dass
man jederzeit gefahrlos anhalten kann.

Muss man da auf den rückwärtigen Verkehr achten?- darf man so stark bremnsen wegen einer kommenden Geschwindigkeitsbegrenzung, dass der hintere Fahrer drauffährt?

Dass es in der Praxis oft anders läuft ändert daran aber
nichts.

Rumburak

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Hi,

rein nach meinem Bauch-Feeling. Naja der Hintere ist doch immer Schuld und wer die Geschwindigkeitsbeschränkung einhält bremst ja nicht Grundlos, also muß der Hintere gucken wo er beleibt, was im echten Leben allerdings für beide tötlich sein kann also würde ich nicht Vollbremsen wegen einem Schild, wenn ich seh das mir einer am Hint… klebt.

Im übrigen dachte ich das der Begriff Vollbermsen für einen Vorgang reserviert ist, der mit dem völligen stillstand des Vehikel endet??

Wie lang ist der Bremsweg, wenn man von 220 km/h runterbremst
auf 100 km/h (vllt. 120 km/h)?

Kommt drauf an nass trocken zustand der Bremsen SUV oder PKW?

Hi,

rein nach meinem Bauch-Feeling. Naja der Hintere ist doch
immer Schuld und wer die Geschwindigkeitsbeschränkung einhält
bremst ja nicht Grundlos,

aber ist es Grund genug, eine ‚Vollbremsung‘ zu machen?

also muß der Hintere gucken wo er
beleibt, was im echten Leben allerdings für beide tötlich sein
kann also würde ich nicht Vollbremsen wegen einem Schild, wenn
ich seh das mir einer am Hint… klebt.

mich interessiert die Rechtlage eher

Im übrigen dachte ich das der Begriff Vollbermsen für einen
Vorgang reserviert ist, der mit dem völligen stillstand des
Vehikel endet??

Das Wort Vollbremsung versteht man schneller und ist leichter zu erklären find ich, aber du hast recht mit deiner Aussage.

mich interessiert die Rechtlage

Hi,

was ist unklar.

Auch auf der AB muss innerhalb des Sichtbereichs angehalten werden können. Die Ausnahme Nachts Abblendlicht, Vorausfahrende lasse ich mal außer acht.

Das bedeutet, man müsste in der Lage sein vor einem Verkehrszeichen anzuhalten. Anhalten bedeutet nicht Vollbremsung. Kann man das nicht, hat man etwas falsch gemacht. Meistens war dann die Geschwindigkeit etwas zu hoch, oder der Fahrer außerhalb seiner Fähigkeiten, und sei es nur, es wird ein Besuch beim Optiker fällig. Ganz einfach.

Die Schilder auf AB sind größer als die Schilder an Landstraßen, können also von weiter weg ausgemacht werden, und wenn es nur an der runden Form ist. Die Richtgeschwindigkeit beträgt 130km/h, und danach richtet sich auch die Beschilderung.
Es ist kein Problem wenn jemand mit 130km/h in einen Geschwindigkeitstrichter ( 120 100 80 60 )fährt, die Limits einzuhalten.
Wählt jemand eine Höhere Geschwindigkeit und hat Probleme damit die Limits einzuhalten, hat er irgendwo einen Fehler gemacht. Und wenn er nur auf einer ihm unbekannten Strecke nicht mit einem auftauchenden Limit gerechnet hat.

Das in D auf wenigen AB noch nolimit gilt, bedeutet nicht das auch die Verkehrseinrichtungen wie Verkehrsschilder auf nolimit ausgerichtet werden müssen. Über 130km/h liegt es in der EIGENVERANTWORTUNG des Fahrers.

Q-Gruß

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Hallo,

zur Frage 1.

heisst das,halt rechtzeitig herunterbremsen…schließlich kommen Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen nicht aus heiterem Himmel,sondern werden vorher angekündigt…nämlich durch Hinweisschild
" XXX Km/h in 800 Metern " zum B.

So ein Schild habe ich noch nie gesehen und eigentlich fahre ich gar nicht mal sooo selten auf Autobahnen… Gibt es das wirklich??
Das einzige Schild, das ich kenne und das so ähnlich ist, ist wenn Baustellen angekündigt werden… Ich meine, wieviele Schilder müsste es auf der autobahn geben, wenn jedes Mal bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung vorher ein Hinweis kommt?

Danke für Info,
Gruß
Shannon

Tach,

So ein Schild habe ich noch nie gesehen und eigentlich fahre
ich gar nicht mal sooo selten auf Autobahnen… Gibt es das
wirklich??

Gibt es wirklich, nur nicht oft.

Das einzige Schild, das ich kenne und das so ähnlich ist, ist
wenn Baustellen angekündigt werden… Ich meine, wieviele
Schilder müsste es auf der autobahn geben, wenn jedes Mal bei
einer Geschwindigkeitsbegrenzung vorher ein Hinweis kommt?

Richtig. Ist aber auch voellig ueberfluessig. Wenn man auf der BAB ohne Geschwindigkeitsbeschraenkung unterwegs ist und sieht einige 100 Meter weiter vorne was rundes weisses mit rotem Rand rumstehen, kann’s fast nur der Beginn einer 120er Beschraenkung sein (*) (wegen des Geschwindigkeitstrichters 120-100-80-60), und da hat man genug Zeit um eben auf 120+x (soviel wie man sich eben traut) runterzubremsen, ohne dabei eine Vollbremsung hinzulegen. Sieht man das Schild nicht rechtzeitig, oder ist dadurch ueberfordert, in dem Schild eine entsprechende Bedeutung zu erkennen, dann hat man sich zu viel zugetraut und sollte generell langsamer fahren und ggf. einen Augenarzt aufsuchen.

Sollte es sich hierbei um eine kurvenreiche Strecke handeln (die tatsaechlich unbeschraenkt ist, was einen hohen Seltenheitswert haben muesste), so dass man wegen der Kurve nicht so weit sieht, dann hat man dort eben generell langsamer zu fahren, das beruehmte Stauende oder liegengebliebenes Fahrzeug kommt bestimmt irgendwann.

(*) Andere Moeglichkeit waere Ueberholverbot, auf BAB ueblicherweise mit ein Zusatzzeichen LKW, PKW mit Anhaenger, Busse, welches hinreichend gross ist, um auf die Entfernung erkannt zu werden.

Gruss
Paul

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Hallo Paul,

und danke!

Gibt es wirklich, nur nicht oft.:

Diese „Ankündigungen“ habe ich wirklich noch nie gesehen… peinlich peinlich, ich überleg nämlich grade, ob es daran liegt, dass es die auf meinen gefahrenen Strecken wirklich nicht gab… oder ob ich sie aus meinem Gedächtnis verdrängt habe :wink: an die 3. Möglichkeit, dass ich sie vielleicht nicht gesehen habe, mag ich gar nicht denken… (

nicht schädigen, nicht gefährden, nicht behindern

auf Autobahnen darf man ja, sofern keine Schilder es
beschränken, so schnell fahren wie man kann/soll/zutraut.

so in etwa:
§ 3 StVO:
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
(http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__3.html)

Wenn man mit 220 km/h fährt und man kommt in eine Teilstrecke,
bei der man 100 km/h fahren muss; rechtfertigt diese Situation
eine Vollbremsung?- wie sollte man am besten bremsen?

öhm…
Du scheinst eine Fahrerlaubnis zu haben und fragst, wie man am besten bremsen soll?
Nunja…
Man sollte so bremsen, dass man beim Schild die gewünschte Geschwindigkeit erreicht und dabei allgemeine Rücksicht üben.

Eig. müsste man ab dem Schild 100 km/h fahren, aber man soll
ja nicht andere unnötig gefährden, was ich bei einer
Vollbremsung als gegeben sehe.
Wird das irgendwie geregelt?

Jo, in §1 Absatz 2 StVO:
„2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__1.html

Das von dir beschriebene Problem gibt es nicht nur in Bezug auf die Änderung der Höchstgeschwindigkeit:

Vor einer roten Ampel darf man noch fahren. Dahinter aber nicht mehr.
Was macht man nun?
Man bremst so, dass man vor der Ampel zum stehen kommt und dabei keinen anderen schädigt, gefährdet, behindert oder belästigt.

Manchmal, wenn ich Lust auf ne Vollbremsung habe, versichere ich mich dass sich niemand hinter und neben mir ist und halte mit blockierenden Reifen an.

Auf der Autobahn kann man ich aber nie mit ausreichender Sicherheit beurteilen, ob nicht doch jemand hinter mir ist oder sein wird.
Deswegen gehe ich dort generell vorsichtig vor und versuche u.a. beim Spurwechsel nie ruckartige Manöver zu machen.

Jetzt noch kurz was anderes:
Wie schnell darf man auf Autobahnraststätten fahren?- ich
wüsste mal keine Regelung.

Die Raststätte gehört zur Autobahn und ist damit, so lange keine entsprechenden Schilder rumstehen, auch unbegrenzt.
§ 3 StVO gilt aber auch :smile:
Also nicht mit 300 durch die Tankstelle rasen.

Gruß
Paul

Hallo,

Wenn die Sicht frei ist und man das Gelände komplett überblicken kann, :dürfte man so schnell fahren, wie man will?- hab ich das so richtig :verstanden oder schreibt irgendetwas etwas anderes vor?

Nein,auf einer Autobahnraststätte ist das Gelände nicht wirklich frei…
Angefangen bei den Gebäuden über die Parkplätze mit ihren Hecken oder anderen Sicht-und Lärmschutzbauwerken besteht in den seltensten Fällen eine freie Sicht ohne den kompletten Anhalteweg übersehen zu können.

Von daher wäre maximal eine Geschwindigkeit von 50 Km/h angebracht.

An die Richtgeschwindigkeit muss man sich nicht halten.
Verbindlich sind nur die runden, weißen Schilder mit dem rotem
Rand.

Und ich dachte immer, ich muss mich an alle Verkehrszeichen halten.

Hallo,

peinlich peinlich,

Nicht peinlich.
Ich kenne sie auch nicht.

Gruß
Elke

Hallo!

Wenn man eine Vollbremsung machen muss, war man zu schnell oder sieht schlecht. Es gibt eines, was manche gerne vergessen (wollen): selbst wenn es kein Geschwindigkeitslimit gibt, heißt das nicht, dass man so schnell fahren darf, wie man will.

Gruß
Tom

150 Meter nach Begrenzungsschild
Hi,

es gibt Richtlinien, dass in der Regel erst ca. 150 Meter nach so einem Schild geblitzt wird.

Ausnahmen sind z. B. besondere Unfallschwerpunkte.

Gruß
Didi

Quelle?

es gibt Richtlinien, dass in der Regel erst ca. 150 Meter nach
so einem Schild geblitzt wird.

Hast du ne Quelle dazu?

Gruß
Paul

Wie lang ist der Bremsweg, wenn man von 220 km/h runterbremst
auf 100 km/h (vllt. 120 km/h)?

Bei 220km/h benötigt man ca. 200m bei 9m/s².
Bei 120km/h benötigt man ca. 60m.
Du benötigtst also etwa 140m, um bei trockener Straße mittels Vollbremsung auf 120km/h zu kommen.

Du musst jederzeit innerhalb der Sicht anhalten können:
Bei 220km/h also 200m plus Reaktionsweg (1s) 56m = 256m minimale Sichtweite, um 220km/h fahren zu dürfen.
Wenn Du mindestens 256m weit sehen kannst, dann kannst Du problemlos bis dahin die 100km/h abbauen.

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