Hi,
zwei experten die sich auskennen.
Vielen Dank, ich hoffe das war nicht ironisch gemeint. 
aber eine wichtige sache hast du unterschlagen: das einräumen
von kredit ist eine dienstleistung genauso wie das waschen
eines autos.
Ja, schwierige Sache, das mit der Dienstleistung, deshalb habe ich das extra nicht aufgeführt. Kleiner Exkurs in alternative Denkstrukturen (wenn Du magst):
Wir leben in einem bestimmten Gesellschaftssystem. Dieses System hat bestimmte Regeln, was erlaubt (legitim) und verboten ist. Raub z.B. ist verboten. Die meisten von uns können sicher nachvollziehen, warum das so ist.
Auch Erpressung ist verboten. Hier ist es schon difizieler, weniger einsichtig. Wenn jemand seine Frau betrügt, warum soll er mich nicht bezahlen, damit ich es ihr (seiner Frau) nicht sage? Letztendlich ist diese Form von Erpressung nichts anderes als Nutzung von Wissen, was ich habe, andere aber nicht. In anderen Fällen sehen wir eine Nutzung von Wissen, welches andere nicht besitzen als legitimen Wettbewerbsvorteil.
Wie Du siehst, sind die meisten (alle?) Gesetze nicht im direkten Sinne logisch begründbar, sondern basieren mehr auf Theorien, was passieren könnte, wenn es sie nicht gäbe. Ist der Zustand ohne Verbot nicht wünschenswert (z.B. Mord und Totschlag), verbieten wir es eben. Notfalls treffen wir auch arbiträre Abgrenzungen (Nutzung von Wissen/Erpressung).
Nicht abwegig ist es daher, einmal darüber nachzudenken, ob der (verzinste) Verleih von Geld nicht auch eine illegitime Vorteilnahme ist, die im Endeffekt dazu führt, dass „Geld zu Geld kommt“ (Kapitalanhäufung), etwas das man vielleicht vermeiden möchte. Auch hat der Verleiher keine eigentliche Leistung erbracht, ein Argument, was gerne zur Legitimierung der Erbschaftssteuer verwendet wird.
Nach kurzer Betrachtung des Sachverhalts werden wir jedoch feststellen, dass Zinsnahme nicht verboten werden sollte, obwohl keine Leistungserbringung (im engeren Sinne) vorliegt, da der Verleih von Geld mit den bereits erwänten Ausfallrisiken und Opportunitätskosten verbunden ist. Halten wir fest: Der Verleih von Geld gegen Zinsen ist im Gegensatz zu den meisten Gesetzen nicht moralisch gerechtfertigt, sondern ergibt sich direkt aus logischen Gesichtspunkten, unabhängig davon, ob man den Verleih an sich als Dienstleistung ansieht, oder nicht.
Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit, 
Anwar