… nahe am Haus des Nachbarn. Nun hat der Nachbar mich aufgefordert diese Tanne zu fällen, da die Zweige bei Sturm an sein Dach schlagen und er auch befürchtet, dass sie bei Sturm sogar auf sein Haus fallen könnte. Das Fällen der Tanne würde mich mindestens 500€ kosten. Bin ich verpflichtet, die Tanne fällen zu lassen (mich stört sie nicht)?
Würde eine Versicherung für einen daraus entstehenden Schaden aufkommen? Vielen Dank für eine Antwort.
Hallo,Antworten im Text:
… nahe am Haus des Nachbarn. Nun hat der Nachbar mich aufgefordert diese Tanne zu fällen, da die Zweige bei Sturm an sein Dach schlagen
Die infrage kommenden Äste entfernen, oder ihm das Recht geben diese selbst zu entfernen.
und er auch befürchtet, dass sie bei Sturm sogar auf sein Haus fallen könnte.
Ist der Baum gesund fällt er nicht
Das Fällen der Tanne würde mich mindestens 500€ kosten. Bin ich verpflichtet, die Tanne fällen zu lassen (mich stört sie nicht)?
NEIN!
Würde eine Versicherung für einen daraus entstehenden Schaden aufkommen?
Ja…wenn der Baum gesund ist…also nicht brüchig.
Vielen Dank für eine Antwort.
Frag den Nachbarn doch, ob er sich an den Kosten beteiligt oder einen entsprechenden Fachbetrieb kennt.
Wichtig ist auch die „Verordnung“ der Gemeinde, d.h. die Frage, ob Du den Baum überhaupt fällen darfst bzw., was Du als Ersatz pflanzen musst.
Bei Sturm zahlt ggf. Deine oder die Wohngebäude-Versicherung des Nachbarn, allerdings kommt es darauf nicht an.
Der Baum könnte auch auf Dein Haus fallen und die Kosten für die Beseitigung des Schadens sind auf jeden Fall mühsam, weil zunächst von Dir zu tragen, insb. der Aufwand, der es bedeutet, den Anspruch geltend zu machen.
http://www.gutefrage.net/frage/versicherung-baumscha…
/t/baum-faellt-auf-nachbarhaus-wer-zahlt/245832
Um allem Ärger aus dem Weg zu gehen, würde ich die Tanne fällen lassen.
Man sollte sich deswegen nicht mit den Nachbarn streiten, denn Du kannst Dein Haus nicht wegtragen und oft entsteht durch solche Streitigkeiten ein über Generationen reichender Konflikt. Möglicherweise, beteiligt er sich an den Kosten oder am Aufräumen.
Man sollte mit ihm reden.
Nun zur Versicherung. Wenn ein Sturm die Tanne fällt, entsteht möglicherweise ein großer Schaden am Nachbarhaus. Dieser wird ab Windstärke 8 von der Gebäudeversicherung übernommen. Diese wendet sich dann
mit an Dich. Du meldest das Deiner privaten Haftpflichtversicherung. Diese lehnt möglicherweise die Bezahlung ab mit der Begründung grobe Fahrlässigkeit, weil Du eine Gefahr erkannt, jedoch nicht abgewendet hast. Das Ganze endet bei Gericht möglicherweise über mehrere Instanzen und dass wegen 5000.-€.
Also mein Rat ist:, Lass das Ding fällen und die Sache ist OK.
Viele Grüße und viel Erfolg
Julius Jordan
Hallo,
hier handelt es sich um einen ganz normalen haftpflichtschaden.
wobei man dazusagen muss dass gebäude und hausbesitzer immer aus vermutetem verschulden haften. Das heißt, sie müssen nachweisen, dass sie die nötige sorgfalt für diese tanne getragen haben (immer wieder geschnitten usw.) ansonsten könnte ihnen grobe fahrlässigkeit vorgeworfen werden.
Grobe fahrlässigkeit ist manchmal mitversichert. Das wäre abzuklären. Außderdem sollten sie ihre haftpflichtversicherungsdokumente ansehen, ob die deckungssumme noch hoch genug ist. Denn alte verträge sind oft sehr teuer und hab teil nur deckungssummen von 100.000 €. Dieser betrag ist leider bei einem solchen schaden schnell erreicht und wahrscheinlich nicht ausreichend.
MfG
Neoo0
Ich bin kein Jurist, und die Regelungen von Grenzbepflanzungen sind in den Bundesländern verschieden. Ich würde dazu einen Anwalt befragen oder vorab bei der Stadt nachfragen wie die Regelungen vor Ort sind bzgl. Abstand zum NAchbarn usw.
Sicher kann ich sagen, das die Äste die das Dach des Nachbarn berühren weg gemacht werden müssen. Ihr Nachbar hätte auch das Recht dies selbst zu machen.
Es gibt eine gesetzliche Regelung zum Thema „Grenzbaum“ ob diese hier zutrifft kann ich aber nicht sagen. Diese würde besagen, wenn die sie und ihr Nachbar den Grenzbaum weg haben möchten, müsste man sich die Kosten teilen.
Bei Sturmschäden würde ihre Gebäudeversicherung evtl. Schäden zahlen, sofern alle vertragl. Bedingungen erfüllt sind.
…Du hast schon eine sehr merkwürdige Einstellung.
Nun zu der Frage. Wenn Du die Gefahr erkennst, sie nicht beseitigst, ist es „grobfahrlässig“.Wenn ich dein Nachbar wäre, wäre die Tanne innerhalb einer Woche weg. 100% !!!
Gruß Egon
Hallo querosabertodo,
rechtlich kann ich nichts dazu sagen, ob der Baum weg muss oder nicht, nur aus versicherungstechnischer Seite: wenn Dich ein Verschulden daran trifft, dass jemand anderer einen Schaden erleidet, bist Du zum Schadenersatz verpflichtet.
wenn also offensichtlich scheint, dass der Baum den Nachbarn schädigt, dann musst du wohl haften.
wenn ein sturm kommt und der baum fällt auf das nachbars haus, und der baum war vorher ok, dann trifft dich kein verschulden, dann haftest du nicht.
wenn schon klar war, dass der baum beim nächsten wind umfallen wird, dann haftest du.
Hallo,
diese Frage ist pauschal nicht zu beantworten, da diese Regelung Sache der einzelnen Bundesländer ist und dies erheblich voneinander abweichen kann. Weiter kann die Gemeinde oder Stadt eine Baumschutzverordnung oder so veranlassen so dass alte Bäume ohne Genehmigung nicht gefällt werden dürfen. Deshalb am besten beim Rathaus nachfragen.
Gruss Mario
Es ist nicht erlaubt einen Baum einfach zu faellen, bloss weil dem Nachbar das gerade einfaellt. Zugleich haben sie aber auch eine Verkehrssicherungspflicht. Anders gesagt: ist der Baum gesund, darf er nicht gefaellt werden; ist er windwurfgefaehrdet, muss er gefaellt werden.
Bis zum 31.10. eines Jahres darf kein Baum gefaellt werden (Bundesnaturschutzgesetz!). Eine genaue Auskunft vor Ort erteilt die Untere Naturschutzbehoerde.
Versicherungstechnisch ist ein Fremdschaden (also z.B. Nachbar) ueber eine gute Haftpflichtversicherung abgedeckt. Sie sollten dies allerdings in ihrem Vertrag pruefen!!!
Eigenschaden ist nur bei einer guten Gebauedeversicherung mit Elementarschadenversicherung mit abgedeckt. Ich habe das ueber die Deutsche Vermoegensberatung abgesichert. Bitte pruefen sie auch hier ihren Vertrag.
Ingenieurbuero L.O.P.
www.lop-ingenieure.de
hallo querosabertodo,
na weil eine paar Äste aufs Dach schlagen muss man nicht gleich die ganze Tanne fällen. Lass die Äste schneiden, mache es selbst, und du wirst ruhe haben, bevor der nachbar - und das darf er - die auf seinem grundstück händenden Äste schneidet und die dann aus versehen so schneidet, dass dein baum kaputt gehen könnte.
Ob du verpflichtet bist die tanne ganz zu fällen sagt dir deine stadt/gemeinde. frag bitte an bevor streß entsteht.
bist du informiert dass von deinem grundstück eine gefahr ausgeht und du unternimmst nicht würde aus die haus- und grundbesitzerhaftpflicht nicht unbedingt regulieren wollen, bzw. die ein mitverschulden anrechnen.
Bei schäden windstärke 7 (kein Sturm) könnte somit die haus- und grundbes.haft.pfl.vers. für schäden beim nachbar eintreten. bei schäden über Windstärke 8 (sturm) würde die Gebäude-Sturm-Versicherung des Nachbarn greifen.
Gebe ihm den tipp, dass du bei Sturm nicht haften must, es sei den die tanne wäre morsch und hätte wirklich gefällt werden müssen.
es gibt so regelungen wonach man häufiger nach seinen bäumen sehen lassen muss. dafür musst du aber weiter googlen.
gruss
marago
Wenn die Tanne nicht mehr stabil steht stellt die Tanne eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Der Grundstücksbesitzer haftet dadür! Also solltest Du die Standsicherheit der Tanne von einem Fachmann prüfen lassen. Wenn Du gar nichts machst ist könntest Du im Schadenfall Nachteile haben. Tannen sind normalerweise keine schützenswerten Bäume! Mfg febud
Hallo,
klar kann der Nachbar verlangen, dass Äste, die auf sein Grundstück ragen geschnitten werden.
Sollte die Gefahr bekannt gewesen sein und wurde nicht behoben, könnte sich die Versicherung möglicherweise rausrenden.
Gruß
Der Ruhestandsplaner-Essen
Ich kenne leiser nicht die behördlichen Vorgaben. Solange die Tanne sturmfest ist ist es meiner Einschätzung nach nicht notwendig den ganzen Baum umzuhauen. Auf das Dach des Nachbarn klatschende Zweige müssen natürlich auch nicht sein… Also ich würde mich bei der Stadtverwaltung kundig machen, und denke ein paar Zweige müssen ab. Ansonsten ist der Nachbar ja hoffentlich bei Sturmschäden (Sturm ist ab Windstärke 8) versichert. Viele Grüße
Hallo,
man ist für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich. Diese dürfte kaum noch gewährleistet sein, wenn die Zweige schon auf´s Dach des Nachbarn schlagen. Allerdings dürfte das nicht so weit gehen, dass gleich die ganze Tanne gefällt werden muss.
Sollte der Baum aber nicht mehr sicher sein (morsch, krank, etc.) sieht es wieder anders aus,
viele Grüße
Andreas
Hallo,
Sie haben eine Schadenminderungspflicht und müssen sogar dafür sorgen, dass Schäden gar nicht erst eintreten (Verkehrssicherungspflicht). Ja, eigentum verpflichtet.
Das Fällen der Tanne wäre ggfs. der letzte Schritt; ggfs. kann anders verfahren werden.
Oft bedarf es einer behördlichen Genehmigung und ich weiß von Fällen mit vor-Ort-Besichtigung im Einzelfall…
Kosten, na klar, aber die Holzpreise liegen gerade gut

Würde eine Versicherung für einen daraus entstehenden Schaden
aufkommen? - Nicht bei VORSATZ!!! Und welche Versicherung? Ein Schaden beim Nachbarn- Haftpflichtversicherung. Es gibt inzwischen moderne Gebäudeversicherungen, welche auch die durch Sturm umgestürzten Bäume bzw. deren Entsorgung einschließen.
Fazit: Besser Agieren als Reagieren.
Alles Gute!
Nun ein wirklicher Experte auf dem Gebiet bin ich nicht. Aber etwas logische Herangehensweise hilft un diesem Fall sicher weiter:
Zunächst mal ist es ein unhaltbarer Zustand, dass die Äste Deines Baumes an das Haus des Nachbern schlagen - somit zwangsläufig auf sein Gründstück reichen. Ich bin sehr sicher, dass Du diesen Zustand auf sein Verlangen hin auf Deine Kosten beseitigen mussst.
Ob die Tanne gefällt werden muss, kann man sicher nur im Einzelfall beurteilen. Wenn die Tanne da stehen darf, dann musst Du sie grundsätzlich nicht fällen - es seihe denn, es geht von ihr eine Gefahr aus, weil sie z.B. alt uns morsch ist.
Ist der Baum gesund und darf der Baum da stehen wo er staht, dann wird auch die Versicherung den Schaden bezahlen, wenn dieses Risiko mitversichert ist. Allerdings kann die Versicherung das prüfen und sollte sich herausstellen, dass es grob fahrlässig war, die Tanne nicht zu fällen und Du somit billigend die Beschädigung des Nachbareigentums in Kauf genommen hast, könnten es mit der Regulierung Probleme geben.
Im Übrigen finde ich 500 Eur viel zu viel, sofern es sich nicht um einen ungewöhnlich gefährlichen Standort handelt. Mal Preise vergleichen. Wenn Du das Stammholz nicht selber brauchst, findet sich bestimmt jemand, der es billiger oder sogar für umsonst macht.
Hallo!
Ich war jetzt im Urlaub. Warten Sie noxh auf eine Antwort zu der Frage oder hat sich das inzwischen geklärt?