Aufhebungsvertrag ?

Hallo zusammen.

Nehmen wir mal an der AN hat ne ordentliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum letzen oder zum 15. eines Monats. Seine neue Stelle müsste er allerdings aber zum 12. des Monats anfangen.
Würde AN zum letzten des Monats kündigen, wäre er knappe 2 Wochen Arbeitslos und würde ohne Geld dastehen, mitte des Monats geht ja nicht.

Könnte in dieser Annahme ein Aufhebungsvertrag von Vorteil sein, den man z.b auf den 9. legen würde, so das AN nur übers Wochenende arbeitslos wäre ?

Hallo,

Wer hat denn gekündigt ? AN oder AG ?
Vermutlich AG. Dann sollte es auch so bleiben, denn wenn es mit der neuen Stelle nicht klappt, hätte AN später mit der Arbeitsagentur vermutlich Probleme. Wie lange war AN beschäftigt ?
Ohne Geld würde AN doch zunächst auch nicht dastehen, da der Lohn für den vollen Arbeitsmonat ja noch zum 1 / 15 des Folgemonats überwiesen werden würde. Rechtzeitig für die Zeit vom 1. - zum 9. bei der Arbeitsagentur erwerbslos gemeldet ? Dann müßte es für diese Zeit auch Arbeitslosengeld geben. ( Vorrausgesetzt, die Anwartschaftszeit für ALG 1 wäre schon erfüllt )

mfg

nutzlos

Hallo,

Wer hat denn gekündigt ? AN oder AG ?
Vermutlich AG. Dann sollte es auch so bleiben, denn wenn es
mit der neuen Stelle nicht klappt, hätte AN später mit der
Arbeitsagentur vermutlich Probleme. Wie lange war AN
beschäftigt ?

mfg

nutzlos

Nehmen wir an das noch gar keine Kündigung im Raume steht.

Weiter nehmen wir an, das AN hat seine neue Stelle schon sicher hat. Die muss er aber zum 12. antreten. Ordentliche Kündigung seitens des AN wäre der letzte oder der 15.
Zum 15. geht logischerweise nicht. Beim „neuen“ AG zum 16. anfangen wäre auch nicht möglich. Zum letzten kündigen stehen die besagten knappe 2 Wochen im Raum.

Also wenn AN sich mit seinem noch AG darauf einigen könnte zum 11. einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren, würde sich das für den AN negativ auf seine gesammelte Zeit für das ALG 1 auswirken bzw. überhaupt irgendwie negativ in diese Richtung ? Den so wäre AN ja keinen einzigen Tag arbeitslos.

Hallo

Solange der AN kein ALG beanspruchen will, hat es keinerlei negative Auswirkungen, weder auf das ALG, noch auf RV oder KV.

Gehört übrigens ins Brett Arbeits- und Sozialrecht.

Gruß,
LeoLo

Hi!

mitte des Monats geht ja nicht.

Warum nicht? Was spräche gegen eine AN-Kündigung zum 15. bei gleichzeitiger Vereinbarung mit dem AG (ggf. per Abwicklungsvertrag), dass man ab 12. (also ab Beginn des neuen AVs) freigestellt wird oder evtl. vorhandenen Resturlaub nimmt?

Könnte in dieser Annahme ein Aufhebungsvertrag von Vorteil sein, den man z. B. auf den 9. legen würde, so das AN nur übers Wochenende arbeitslos wäre?

Warum denn nicht gleich zum 11.? Samstag und Sonntag sind doch jede Woche bezahlte Tage. Warum sollte man die hier nicht mitnehmen? (Es sei denn, der AG spielt da nicht mit. Ich wüsste aber nicht, warum nicht. Denn wenn den AN meine obige Lösung wählen würde, müsste der AG ja auch bis mindestens zum 11. Gehalt zahlen.)
Zumal so auch nahtlose Sozialversicherung sichergestellt wäre. (Wobei das bei zwei fehlenden Tagen nicht so ins Gewicht fiele.)

Alles in allem verstehe ich das Problem nicht so richtig… Sorry!

LG
Jadzia

Vielen Dank euch allen.