Hallo, folgender fiktiver Fall:
Eine unterforderte Kollegin, Name X, bittet ihren Vorgesetzten um Mitteilung, falls intern eine Stelle frei wird.
Dieser drängt sie nun Monate nach diesem Gespräch zu kündigen, da er ihr keine andere Stelle anbieten kann und für ihre Stelle eine Neue gefunden hat. Er hat Angst, dass X kündigen könnte und er dann 1000 Bewerbungen durchforsten muss – und jetzt hätte er eben sicher eine für den Job.
Er möchte dass sie nun kündigt -> doch sie hat ihm gesagt, ihr gefällt es in der Firma und möchte bleiben. Außerdem kann sie sich eine 3-monatige Sperrfrist nicht leisten.
Nun hat er einen Aufhebungsvertrag verfasst, darin steht:
„…wird im gegenseitigen Einvernehmen auf Veranlassung des Arbeitgebers und zur Vermeidung einer unumgänglichen ordentlichen, betriebsbedingten Kündigung … beendet.“
Bekommt X hiermit eine Sperre beim Arbeitsamt?
** Bin auf Eure Antworten gespannt und sag schon mal Danke! **
Aufhebungsvetrag - Arbeitsagentur
Hi!
Nun hat er einen Aufhebungsvertrag verfasst darin steht:
…wird im gegenseitigen Einvernehmen auf Veranlassung des Arbeitgebers und zur Vermeidung einer unumgänglichen ordentlichen betriebsbedingten Kündigung …beendet.
Mal ganz davon abgesehen, dass dies nicht stimmt und der AG daher (bei Bekanntwerden) ggf. zur Erstattung des Alg „gebeten“ werden wird, empfehle ich bzgl. des Eintritts einer Sperrzeit bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages die Lektüre
– von http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-G… (als Suchwort „Aufhebungsvertrag“ eingeben und sich durchwühlen
ODER
– alternativ und kompakt
diese von mir erst neulich verfasste FAQ:2972.
Ohne entsprechende Abfindung bzw. einer der AA nachzuweisender sozialen Rechtfertigung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird diese Formulierung im Aufhebungsvertrag (so wie früher) also nicht ausreichen!
LG
Liza
[MOD] Titel wg. Verschiebung editiert