Hallo Experten,
Manfred Mustermann, Anfang 30, ledig, hat ein juristisches Problem.
Seine Firma möchte ihm seine unbefristete Stelle kündigen und hat ihn gebeten, einen Auflösungsvertrag zu unterschreiben.
Manfred M. hat sich darüber informiert und festgestellt, dass er dann mit großer Sicherheit seine Alg-Ansprüche verlieren wird, und weigert sich, den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben.
M. Mustermanns Kollege meint sogar, dass man die Alg-Ansprüche verliert, wenn man gegen eine ordentliche Kündigung keinen Widerspruch einlegt.
Stimmt das?
MOD: Titel editiert
Hallo,
M. Mustermanns Kollege meint sogar, dass man die Alg-Ansprüche verliert, wenn man gegen eine ordentliche Kündigung keinen Widerspruch einlegt.
Widerspruch ist bedeutungslos. Wenn dann ist eher eine Kündigungsschutz-Klage gemeint. Dürfte aber unschädlich für den Anspruch auf Alg I sein. (Liza im Brett Arbeits- und Sozialamt weiß sowas sicher besser.)
MfG
MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert
Hi!
Seine Firma möchte ihm seine unbefristete Stelle kündigen und hat ihn gebeten, einen Auflösungsvertrag zu unterschreiben.
Manfred M. hat sich darüber informiert und festgestellt, dass er dann mit großer Sicherheit seine Alg-Ansprüche verlieren wird,
Jein. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird er eine 12-wöchige Sperrzeit bekommen. In dieser Situation ist es aber nicht möglich, seinen kompletten Alg-Anspruch zu verlieren.
und weigert sich, den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben.
Kluge Entscheidung.
M. Mustermanns Kollege meint sogar, dass man die Alg-Ansprüche verliert, wenn man gegen eine ordentliche Kündigung keinen Widerspruch einlegt.
Schwachfug. Nicht mal bei der bloßen Hinnahme einer offensichtlich rechtswidrigen Kündigung „verlangt“ die Arbeitsagentur eine Kündigungsschutzklage.
Herr Mustermann muss also keine Sperrzeit oder sonstige Komplikationen bei der AA fürchten (den kompletten Alg-Verlust ohnehin nicht), wenn er eine stinknormale fristgerechte, betriebsbedingte Kündigung bekommt.
LG
Liza