Aufhebungsvertrag und rechtliche folgen

Liebe User, ich habe da mal eine Frage:
ein aushilfskassierer, wird wegen verdacht gekündigt. ihm wird vorgeschlagen einen aufhebungsvertrag zu unterschreiben.
obwohl der kassierer unschuldig ist, gibt es scheinbare beweise, die er sich zum teil selbst nicht erklären kann.
obwohl er weiss, dass er undschuldig ist, will er sich den stress mit einer strafanzeige nicht antun. sollte er den vertrag einfach unterschreiben? kann daraufhin eine anzeige überhaupt erhoben werden, nachdem er den aufhebungsvertrag unterschreibt? die summe des angeblichen betruges beläuft sich evtl auf 100€. würde der laden da überhaupt gegen den aushilfskassierer klagen? oder soll er es darauf ankommen lassen, da er sowieso unschuldig ist. Wie sollte er handeln um dem ganzen stess möglichst aus dem weg zu gehen? die sperrzeit nach einem aufhebungsvertrag etc. sind kein problem.
herzlichen dank schonmal für eure antworten

Liebe User, ich habe da mal eine Frage:

Hallo,

ein aushilfskassierer, wird wegen verdacht gekündigt. ihm wird
vorgeschlagen einen aufhebungsvertrag zu unterschreiben.
obwohl der kassierer unschuldig ist, gibt es scheinbare
beweise, die er sich zum teil selbst nicht erklären kann.
obwohl er weiss, dass er undschuldig ist, will er sich den
stress mit einer strafanzeige nicht antun. sollte er den
vertrag einfach unterschreiben? kann daraufhin eine anzeige
überhaupt erhoben werden, nachdem er den aufhebungsvertrag
unterschreibt? die summe des angeblichen betruges beläuft sich
evtl auf 100€. würde der laden da überhaupt gegen den
aushilfskassierer klagen? oder soll er es darauf ankommen
lassen, da er sowieso unschuldig ist. Wie sollte er handeln um
dem ganzen stess möglichst aus dem weg zu gehen? die sperrzeit
nach einem aufhebungsvertrag etc. sind kein problem.
herzlichen dank schonmal für eure antworten

ob man es glaubt oder nicht. Eine ehemalige Mieterin von mit ist bei einer Textilkette wo der Kunde König sein soll im oberen Management. Die hat mir erzählt das der Ablauf Personla freizubekommen so abläuft. Die Kasse wird gegengeprüft und auf einmal fehlen 50 EUR, oder im Spind wird Ware gefunden usw. Die Sachen werden einfach gestellt, und schon hat MA ein Problem.
Dann stellt man ihm vor die Wahl, fristlose Kündigung, Anzeige und der Ganze Rattenschwanz dahinter oder „gütliche“ Einigung und Aufhebungsvertrag. Wenn ich mich nicht all zu sehr täusche war LIDL und KIK deswegen diverse male vor Gericht weil MA denen das nachsagen.
Was man in solch einer Situation machen soll ist schwer.
Vom gerechtigkeitsempfinden würde man sicherlich nicht auf einem sitzen lassen. Aber dafür braucht man einen langen Atem und auch ein paar Euronen für nen Anwalt. Zu dem ist es ein sehr wackliger Prozess weil man schlecht beweisen kann das man das nicht gemacht hat.
Unterschreibt man den Aufhebungsvertrag so berkommt man aber eine Sperre vom AA für bis zu 3 Monate, dann steht man auch auf dem Schlauch…

Grüße

danke schon mal für die antwort.
das wird nicht gestellt sein, sondenr auf sehr dummen fehlern beruhen!
wie gesagt, das geld vom AA brauche ich nicht, deshalb ist die sperre von den 3 monaten unwichtig.
es geht lediglich darum, den stress mit der anzeige zu umgehen.
wenn ich den aufhebungsvertrag unterschreibe, können sie dann überhaupt noch eine anzeige erstatten oder geht das rechtlich nicht, da wir einvernehmlich auseinander gehen?!

sollte er den
vertrag einfach unterschreiben?

Das muss er nun wirklich selbst wissen. Ich sehe keinen Grund dafür.

kann daraufhin eine anzeige
überhaupt erhoben werden, nachdem er den aufhebungsvertrag
unterschreibt?

Selbstverständlich. Die Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag verstärkt den Verdacht ja geradezu. Ich als Staatsanwalt würde nun erst recht hellhörig.

die summe des angeblichen betruges beläuft sich
evtl auf 100€. würde der laden da überhaupt gegen den
aushilfskassierer klagen?

Woher sollen denn wir das wissen? Jetzt mal ehrlich, das weiß doch aus denen, die das entscheiden, niemand, und wir sind doch nicht die Chefs in diesem Laden.

oder soll er es darauf ankommen
lassen, da er sowieso unschuldig ist. Wie sollte er handeln um
dem ganzen stess möglichst aus dem weg zu gehen? die sperrzeit
nach einem aufhebungsvertrag etc. sind kein problem.

Dann könnte er sagen: Aufhebungsvertrag ja, aber dafür keine Strafanzeige und ein ordentliches Arbeitszeugnis, dass den - nicht bewiesenen und bestrittenen! - Vorwurf unerwähnt lässt.

Levay

Das kann man nicht vorweg nehmen. Ein Aushebungsvertrag sagt nicht aus das der AG keine weiteren Schritte einleitet.
Zu der Frage mit den 100 EUR, selbst bei 1 EUR muss die Staatsanwaltschaft nachgehen. Im gegensatz ist das Zivilrecht, dort gibt es Mindermengen unter denen man nicht klagen kann.

Grüße

Zu der Frage mit den 100 EUR, selbst bei 1 EUR muss die
Staatsanwaltschaft nachgehen. Im gegensatz ist das Zivilrecht,
dort gibt es Mindermengen unter denen man nicht klagen kann.

Genau das Gegenteil ist der Fall:

Im Strafrecht kann bei Geringfügigkeit von einer Anklge abgesehen werden, §§ 153 ff. StGB.

Im Zivilrecht kann auch für einen Cent geklagt werden.

Levay

Zu der Frage mit den 100 EUR, selbst bei 1 EUR muss die
Staatsanwaltschaft nachgehen. Im gegensatz ist das Zivilrecht,
dort gibt es Mindermengen unter denen man nicht klagen kann.

Genau das Gegenteil ist der Fall:

Im Strafrecht kann bei Geringfügigkeit von einer Anklge
abgesehen werden, §§ 153 ff. StGB.

Betonung liegt auf kann, denn die Ermittlung muss augenommen werden, und kann dann wegen Gringfügigkeit später eingestellt werden.

Im Zivilrecht kann auch für einen Cent geklagt werden.

Wenn ich mich nicht täsuche kann unter 50 EUR nicht geklagt werden. Der Prozess würde nicht eröffner werden, würde lediglich bei einer Güteverhandlung verhandelt werden.

Levay

Grüße

Betonung liegt auf kann, denn die Ermittlung muss augenommen
werden, und kann dann wegen Gringfügigkeit später eingestellt
werden.

Eigenartiges Argument. Die Tätigkeit des Staatsanwalts spielt ja keine Rolle, schon gar nicht, wenn er das Verfahren sofort nach den §§ 153 ff. StPO wieder einstellt.

Im Zivilrecht kann auch für einen Cent geklagt werden.

Wenn ich mich nicht täsuche kann unter 50 EUR nicht geklagt
werden.

Ja, aber ich habe dich doch nun schon darauf hingewiesen, dass du dich irrst. So what?

Levay

ot: Antworten + FAQ:1129…
Hi!

wie gesagt, das geld vom AA brauche ich nicht

wenn ich den aufhebungsvertrag unterschreibe, können sie dann
überhaupt noch eine anzeige erstatten oder geht das rechtlich
nicht, da wir einvernehmlich auseinander gehen?!

*seufz* Nicht Du, sondern der fiktive AN!!

(Jaja, ich bin ja schon still… :sunglasses:

Gruß
Liza

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obwohl ich all deine argumente verstehe, denke ich, dass es das beste sein wird, den aufhebungsvertrag zu unterschreiben, da der AG somit weniger arbeit hat und es so wahrscheinlich auf sich beruhen lassen wird. Andernfalls wird es für beide Parteien nur mehr Arbeit und Probleme geben

Wenn ich mal ganz schräg von der Seite fragen darf: Wozu Rat holen - der von kompetenter Seite erfolgte - wenn man denn doch nichts damit anfangen will?

Oder noch deutlicher: Hat da jemand ein böses Gewissen?

GEK

Nun, der AG kann natürlich bei Verdacht einer strafbaren Handlung immer eine Anzeige machen. Allerdings kann man im Aufhebungsvertrag definieren, daß in diesem Fall der Vertrag unwirksam wird.

ne ist alles geklärt! einfach unnützen ärger ersparren