Aufhebungsvertrag-Vorsicht?

…ich arbeite seit ca. 2 Jahren als Büroangestellte in einer Firma eines EX-Freundes…nun versucht er mich auf gemeinste Art und Weise rauszumobben…

im Moment bin ich krank geschrieben und nun droht man mir mit Kündigung…
als Alternative hat man mir einen Aufhebungsvertrag angeboten, mit einer winzigen Abfindung…

Ist es wahr, dass man keine Sperre beim Arbeitsamt bekommt, wenn gewisse Regeln eingehalten werden??
Ich weiß gar nicht was man machen soll, was ratet Ihr?

Gruß

Chrisi

…ich arbeite seit ca. 2 Jahren als Büroangestellte in einer
Firma eines EX-Freundes…nun versucht er mich auf gemeinste
Art und Weise rauszumobben…

Das ist Pech

im Moment bin ich krank geschrieben und nun droht man mir mit
Kündigung…

Da hat dein Ex keine Chance (wenn Du im statistischen Mittel liegst(p.a.))

als Alternative hat man mir einen Aufhebungsvertrag angeboten,
mit einer winzigen Abfindung…

Das macht er höchstwahrscheinlich, weil er dich nicht kündigen kann

Ist es wahr, dass man keine Sperre beim Arbeitsamt bekommt,
wenn gewisse Regeln eingehalten werden??

keine Ahnung über bestimmte Klauseln, grundsätzlich jedoch bekommst Du eine

Ich weiß gar nicht was man machen soll, was ratet Ihr?

werd Gesund, geh weiter dort arbeiten, registrier alle Versuche Dich aus der Firma zu „mobben“ und halt es schriftlich fest (für Dich privat und nicht auf dem FirmenPC (das kann er einsehen wenn er will)), gib ihm keinen haltbaren Grund für eine Kündigung

sollte er Dich (wegen deiner Krankheiten kündigen), dann lass Dich kündigen und geh unbedingt zum Arbeitsgericht und klag deine Stelle wieder ein (das ganze funktioniert aber nur ab einer bestimmten Firmengröße, die ich jetzt nicht genau benennen kann). Aber es gibt gesetzliche Regelungen im Kündigungsrecht und es muß eine Abmahnung erfolgt sein. Diese muß auch noch mit dem Kündigungsgrund übereinstimmen (wiederholtes Fehlverhalten)

Ist seine Firma kleiner als eine bestimmte Anzahl von angestellten (früher waren es 5, jetzt sind es ca (das weiß ich halt grad nicht genau 15-20) kann er Dich betriebsbedingt kündigen, ohne bestimmte Gründe vorweisen zu müssen.

Grundsätzlich kann man seine Mitarbeiter, bloß weil es die Laune eines einzelnen ist nicht einfach auf die Straße setzen. Es machen aber viele. Du mußt Dich halt wehren! Und deine Chancen sind dabei nicht schlecht. Den Verdienstausfall erhält man i.d.R. erstattet (Arbeitsgericht), aber da Du weißt das so etwas evtl. ansteht wäre ein finanzielles Polster gar nicht schlecht.

Gruß

Chrisi

Gruß Grüne

Vielleicht kannst Du über seine geschäftlichen Beziehungen aushandeln, ob Du woanders angestellt wirst! Achte dabei aber auf die Probezeit!
Wenn Du Rechtschutzversichert bist, geh gleich zum anwalt un erläutere ihm das Problem, der hat noch bessere Tips sich zu wehren.

Für die Zunkunft bist du schlauer … (Arbeiten bei und mit Freunden)

Hüstel
Hi!

im Moment bin ich krank geschrieben und nun droht man mir mit
Kündigung…

Da hat dein Ex keine Chance (wenn Du im statistischen Mittel
liegst(p.a.))

Das ist Blödsinn

als Alternative hat man mir einen Aufhebungsvertrag angeboten,
mit einer winzigen Abfindung…

Das macht er höchstwahrscheinlich, weil er dich nicht kündigen
kann

Das ist Blödsinn

Ist es wahr, dass man keine Sperre beim Arbeitsamt bekommt,
wenn gewisse Regeln eingehalten werden??

keine Ahnung über bestimmte Klauseln, grundsätzlich jedoch
bekommst Du eine

Das ist Blödsinn

Ich weiß gar nicht was man machen soll, was ratet Ihr?

werd Gesund, geh weiter dort arbeiten, registrier alle
Versuche Dich aus der Firma zu „mobben“ und halt es
schriftlich fest (für Dich privat und nicht auf dem FirmenPC
(das kann er einsehen wenn er will)), gib ihm keinen haltbaren
Grund für eine Kündigung

Das ist der erste Nicht-Blödsinn!

sollte er Dich (wegen deiner Krankheiten kündigen), dann lass
Dich kündigen und geh unbedingt zum Arbeitsgericht und klag
deine Stelle wieder ein (das ganze funktioniert aber nur ab
einer bestimmten Firmengröße, die ich jetzt nicht genau
benennen kann). Aber es gibt gesetzliche Regelungen im
Kündigungsrecht und es muß eine Abmahnung erfolgt sein.

Das ist Blödsinn

Ist seine Firma kleiner als eine bestimmte Anzahl von
angestellten (früher waren es 5, jetzt sind es ca (das weiß
ich halt grad nicht genau 15-20) kann er Dich betriebsbedingt
kündigen, ohne bestimmte Gründe vorweisen zu müssen.

Es waren 5, sind jetzt unter bestimmten Umständen 10

Sorry, aber wenn ich solch eine Anhäufung von „Tipps“ lese, wird mir anders!

Liebe Grüße
Guido

P.S. Geantwortet habe ich dem Fragenden direkt

Vorsicht ist geboten, aber…
Hi!

…ich arbeite seit ca. 2 Jahren als Büroangestellte in einer
Firma eines EX-Freundes…nun versucht er mich auf gemeinste
Art und Weise rauszumobben…

Das ist heftig! Wenn Du hier aber eine „Chance“ haben willst solltest Du ein minutiös geführtes Mobbing-Tagebuch (schriftlich auf Papier!) anlegen!

im Moment bin ich krank geschrieben und nun droht man mir mit
Kündigung…

So lange nur gedroht wird…
Nein, ernsthaft: Wie viele Mitarbeiter gibt es in dem Unternehmen? Wie viele Stunden arbeiten die je Woche? Wie hoch ist die regelmäßige Arbeitszeit je Woche bei einer Vollzeitstelle?

als Alternative hat man mir einen Aufhebungsvertrag angeboten,
mit einer winzigen Abfindung…

Naja - bei zwei Jahren Beschäftigungsdauer wäre der „Regelfall“ ca. 1 Monatsgehalt…

Ist es wahr, dass man keine Sperre beim Arbeitsamt bekommt,
wenn gewisse Regeln eingehalten werden??

Ja, ABER!
Wenn im Aufhebungsvertrag in etwa steht: „…zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung“ und das Ganze mit dem Arbeitsamt abgeklärt ist (von Arbeitgeberseite), dann kann eine Sperre unter Umständen umgangen werden. Allerdings rede ich jetzt von „größeren“ Unternehmen, die ihre Massenentlassungen eh anzeigen mussten.

Da gibt es dann in der Regel auch Sozialpläne, die unter anderem einen Ermittlungsschlüssel zur „Auslese“ der Arbeitnehmer enthalten.

Wobei jetzt allerdings zu klären wäre: Wie reagiert im Einzelfall das Arbeitsamt, wenn Du evtl. ungerechtfertigt entlassen wirst und dagegen hättest gerichtlich angehen können?
Es soll sogar schon mal böse ungen gegeben haben, die hier von Sozialbetrug gesprochen haben!

Ich weiß gar nicht was man machen soll, was ratet Ihr?

Sag uns erst mal, wie groß das Unternehmen ist!
Dann sehen wir weiter

LG
Guido

…weitere Angaben
…die ganze Geschichte geht schon seit Nov. 2003, …seit dem schreibe ich Tagebuch…bin mit dem Vorsatz weiter hingegangen, mich nicht provozieren zu lassen und meine Arbeit weiterhin gut zu machen…und ich mache meine Arbeit gut…nun hatte er sich Fiesigkeiten einfallen lassen, wie spezielle Überstunden nur für mich…meine Führungsposition wurde meiner Zuhilfe gegeben…dadurch hatten wir noch mehr Chaos im Büro, weil die Arme nun völlig überlastet war und ich Ihr nicht helfen durfte ( habe ich heimlich trotzdem getan…sonst hätten wir nur Überstunden gehabt…)
Diese netten Überstunden, Pausenstörungen etc. sollten dazu dienen dass ich anstehende Prüfungen nicht schaffe, da es ihm ein dorn im Auge war, dass ich den Betriebswirt „versuche“…

Ich habe gdacht dass ich selbstbewusst bin und es trotz Mobbing schaffe…aber nun habe ich ein Zwölffingerdarmgeschwür gekriegt zusätzlich zu Schlafstörungen etc…

Angaben zur Mitarbeiterzahl: 3 Büro ( ich hatte Leitung)…ca. 16 Gewerbliche…

Hallo nochmal!

…die ganze Geschichte geht schon seit Nov. 2003, …seit
dem schreibe ich Tagebuch

Gut!

…bin mit dem Vorsatz weiter
hingegangen, mich nicht provozieren zu lassen und meine Arbeit
weiterhin gut zu machen…und ich mache meine Arbeit
gut

Noch besser!

…nun hatte er sich Fiesigkeiten einfallen lassen, wie
spezielle Überstunden nur für mich…meine Führungsposition
wurde meiner Zuhilfe gegeben…dadurch hatten wir noch mehr
Chaos im Büro, weil die Arme nun völlig überlastet war und ich
Ihr nicht helfen durfte ( habe ich heimlich trotzdem
getan…sonst hätten wir nur Überstunden gehabt…)
Diese netten Überstunden, Pausenstörungen etc. sollten dazu
dienen dass ich anstehende Prüfungen nicht schaffe, da es ihm
ein dorn im Auge war, dass ich den Betriebswirt „versuche“…

Das Problem hier wird die Beweisbarkeit sein! Trotz Tagebuch wäre ein Zeuge (evtl. Deine Kollegin?) recht brauchbar!

Ich habe gdacht dass ich selbstbewusst bin und es trotz
Mobbing schaffe…aber nun habe ich ein
Zwölffingerdarmgeschwür gekriegt zusätzlich zu Schlafstörungen
etc…

Das solltest Du erst mal auskurieren!

Angaben zur Mitarbeiterzahl: 3 Büro ( ich hatte
Leitung)…ca. 16 Gewerbliche…

Alle Vollzeit?

Worauf ich mit der Mitarbeiterzahl hinaus will:
Wenn in dem Betrieb nicht mehr als 5 Arbeitnehmer beschäftigt sind (und Teilzeitkräfte werden hier nur teilweise berücksichtigt), dann hast Du im Fall der Fälle keine Chance auf Kündigungsschutz!

Da Du schon vor dem 01.01.04 dort gearbeitet hast, passt für Dich die neue Regelung mit den 10 Arbeitnehmern zum Glück nicht!

Bei 19 Arbeitnehmern sollte es aber erst mal schwieriger werden, Dich zu entlassen!
Dass es allerding nicht möglich ist, ist schlichter Blödsinn!
Wenn Dein Arbeitgeber etwas von „betriebsbedingt“ sagt, dann sollte es bei drei Büromitarbeitern möglich sein, eine Auswahl zu begründen. Wenn die anderen beiden länger dort sind, evtl. Kinder haben, evtl älter sind, etc., dann kann es für Dich schwierig werden!
Es muss aber nicht unbedingt!

Du willst wissen, was Du tun sollst…
Wenn Du das Mobbing nicht mehr erträgst: Such Dir unabhängig von all dem, was kündigungsmäßig geschieht einen neuen Job!

Zur Kündigung: Du kannst natürlich erst mal abwarten! Kündigungen müssen schriftlich zugestellt werden! Wenn Du das Teil bekommst, hast Du drei Wochen Zeit, beim zuständigen Arbeitsgericht Feststellungsklage (dass das Arbeitsverhältnis nicht beendet ist/wird) zu erheben!
Du brauchst für die erste Instanz keinen Anwalt, allerdings solltest Du Dir überlegen, ob es sich nicht doch auszahlt, wenn Du so gar keine Ahnung hast (das ist jetzt negativ gemeint!). Ein Anwalt könnte unter Umständen nicht nur seine Gebühren, sondern auch noch etwas mehr für Dich rausholen!
Aber: In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Kosten selbst - unabhängig vom Ausgang des Ganzen!

Natürlich werden (denke ich zumindest) einige Stimmen hier auftauchen, die sagen: Der kann Dich nicht kündigen und Du hast den Job sicher!
Aus Erfahrung: Wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer unter allen Umständen loswerden will, dann wird er das tun! In der Regel ist es die Frage des Preises (der Abfindung)! Ich habe erst zwei mal erlebt, dass die vermeintlich entlassenen Arbeitnehmer (in den Fällen Arbeitnehmerinnen) wirklich auf die Fortführung des Arbeitsverhältnisses bestanden. Letztendlich haben sie beide ihr Recht bekommen, allerdings nach einem knappen Jahr freiwillig die Segel gestrichen, weil die Arbeitgeber ihnen das Leben zur Hölle gemacht haben - und das ganz legal, ohne zu mobben!

Hier solltest Du Dir überlegen, was Du ertragen kannst und willst…

Viel Erfolg und gute Besserung wünscht Dir
Guido

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Vielen Dank für dein geistreiches „Das ist Blödsinn“

Aber soviel Blödsinn, wie Du vermerkt hast steht da gar nicht.

  1. Eine Kündigung muss seit dem 1. Mai 2000 immer schriftlich ausgesprochen werden - auch wenn man selbst kündigt.
    Sie muss keine Begründung enthalten, es sei denn, der Arbeitnehmer verlangt sie im Falle einer außerordentlichen Kündigung. Sie muss die Kündigungsfrist beachten, die im Arbeitsverhältnis gilt. Für den Arbeitgeber kann eine andere Kündigungsfrist gelten als für den Arbeitnehmer, aber keine kürzere.
    Kündigungsfristen können geregelt sein:
    in Tarifverträgen
    im Arbeitsvertrag
    im Gesetz § 622 BGB

  2. Es gibt verschiedene Arten von Kündigungen.
    Ordentliche Kündigungen sind Kündigungen unter Einhaltung der normalen Kündigungsfrist.
    Außerordentliche (häufig fristlose) Kündigungen können im Regelfall nur bei krassem Fehlverhalten ausgesprochen werden.
    Änderungskündigungen, die Teile des Arbeitsvertrages verändern, den Bestand des Arbeitsverhältnisses aber unberührt lassen sollen.

  3. Der Arbeitgeber darf nicht ohne Grund kündigen.
    Auch wenn der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben keinen Kündigungsgrund angeben muss, darf er nicht grundlos kündigen - außer in den ersten sechs Monaten, in denen das Arbeitsverhältnis besteht. Bei einer Klage gegen die Kündigung muss der Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht Gründe nennen.

Kündigungsgründe:

Verhaltensbedingte Kündigung: bei Fehlverhalten oder Verstoß gegen Arbeitspflichten. In aller Regel muss der Arbeitgeber vor der Kündigung einen gleichartigen Pflichtverstoß !!!abgemahnt!!! haben.

Krankheitsbedingte Kündigung: Der Arbeitnehmer muss in der Vergangenheit !!!viel!!! krank gewesen sein (grobe Faustregel: In den drei Jahren vor der Kündigung deutlich mehr als 6 Wochen pro Jahr krank), außerdem müssen künftig weitere Fehlzeiten zu erwarten sein. Ist die Krankheit ausgeheilt oder Besserung zu erwarten (zum Beispiel durch eine Kur), kommt eine Kündigung nicht in Frage.

Betriebsbedingte Kündigung: Es müssen betriebliche Gründe wie Umsatzrückgang, Rationalisierung, Auslagern von Arbeiten vorliegen, die den Arbeitsplatz wegfallen lassen oder doch erhebliche Auswirkungen darauf haben. Außerdem muss der Arbeitgeber die Sozialauswahl wahren. !!!Er muss die jüngsten, am kürzesten Beschäftigten und die mit den geringsten Unterhaltspflichten als erste entlassen.!!!

Ein Aufhebungsvertrag ist ein Vertrag über die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Er ist nur gültig, wenn er von Arbeitnehmer und Arbeitgeber eigenhändig unterschrieben ist. Er kann eine Abfindungszahlung enthalten, muss aber nicht.

Es gibt viele (gute und schlechte) Gründe für einen Aufhebungsvertrag. Zum Beispiel:

Beschäftigte wollen ihr Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der Kündigungsfrist beenden.

!!!Der Arbeitgeber will betriebsbedingt Personal abbauen, aber nicht die jüngsten und am kürzesten Beschäftigten entlassen. Er bietet älteren Beschäftigten Aufhebungsverträge mit Abfindungszahlung an.!!!

Soviel dazu

Gruß Grüne

Frage: "Wie weit liege ich denn von der Realität entfernt (LstKl I und ca 25%) deiner Meinung nach?

Hallo

Vielen Dank für dein geistreiches „Das ist Blödsinn“

Aber soviel Blödsinn, wie Du vermerkt hast steht da gar nicht.

Ich misch mich da mal ein… :o)

Guido spielt insbesondere auf ein paar eklatante Fehler an, von denen mindestens zwei allerdings meines Erachtens lediglich aufgrund gänzlich unglücklicher Ausdrucksweise deinerseits entstehen.

Fangen wir mit den „unglücklichen“ an:

im Moment bin ich krank geschrieben und nun droht man mir mit
Kündigung…

Da hat dein Ex keine Chance (wenn Du im statistischen Mittel liegst(p.a.))

als Alternative hat man mir einen Aufhebungsvertrag angeboten,
mit einer winzigen Abfindung…

Das macht er höchstwahrscheinlich, weil er dich nicht kündigen kann

Du erweckst hier den Anschein, als sei eine Kü während der Krankheit nicht möglich. Ich habe es drei mal lesen müssen, um (hoffentlich richtig) zu verstehen, daß Du darauf anspielen willst, daß eine Kü im Falle „durchschnittlich sozialer Schutzwürdigkeit“ ohne Vorliegen eines ausreichenden Grundes kaum umzusetzen ist. Das mag im Groben und Ganzen nicht völlig an der Rechtslage vorbeigehen, ist aber viel zu pauschal und undurchsichtig verfasst. So völlig verquer, wie es geschrieben ist, halte ich die Korrektur von Guido grundsätzlich für mehr als gerechtfertigt.

Falsch ist ebenfalls, daß man grundsätzlich eine Sperre bei Aufhebungsverträgen bekommt.

Dann noch zum letzten eklatanten Fehler:

sollte er Dich (wegen deiner Krankheiten kündigen), dann lass Dich
kündigen und geh unbedingt zum Arbeitsgericht und klag deine Stelle
wieder ein (…)
es muß eine Abmahnung
erfolgt sein. Diese muß auch noch mit dem Kündigungsgrund
übereinstimmen (wiederholtes Fehlverhalten)

Um diese Aussage aufrecht zu erhalten, müßtest Du mir jetzt bitte darlegen, wie man eine Krankheit erfolgreich abmahnen soll? Das ist nun wirklich völlig an der Rechtslage vorbei.

Unklar bleibt mir zudem noch, warum Du so eindringlich rätst, bei Abschluss eines neuen AV auf die Probezeit zu achten? Was ist der Sinn von diesem Rat?

Zu Deiner jetzigen Antwort (die in meinen Augen kaum etwas mit den Punkten zu tun hat, die Guido bemängelt hat) übrigens auch gleich ein paar Korrekturen gratis dabei:

  1. Eine Kündigung muss seit dem 1. Mai 2000 immer schriftlich
    ausgesprochen werden - auch wenn man selbst kündigt.
    Sie muss keine Begründung enthalten,

Es sei denn, die Angabe des Kügrundes ist als Wirksamkeitsvoraussetzung vereinbart.

es sei denn, der
Arbeitnehmer verlangt sie im Falle einer außerordentlichen
Kündigung.

Nein. Dann muß aber nicht die Kü den Grund enthalten.

  1. Es gibt verschiedene Arten von Kündigungen.
    (…)
    Änderungskündigungen, die Teile des Arbeitsvertrages
    verändern, den Bestand des Arbeitsverhältnisses aber unberührt
    lassen sollen.

Auch das ist irreführend, denn eine Änderungskü ist auch gleichzeitig eine Beendigungskü. Also „unberührt“ bleibt der Bestand da nicht so ganz.

  1. Der Arbeitgeber darf nicht ohne Grund kündigen.

Natürlich „darf“ er. Wo kein Kläger, da kein Richter. Geltung des KSchG ist ebenfalls nicht berücksichtigt.

Auch wenn der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben keinen
Kündigungsgrund angeben muss, darf er nicht grundlos kündigen

s.o.

Krankheitsbedingte Kündigung: Der Arbeitnehmer muss in der
Vergangenheit !!!viel!!! krank gewesen sein (grobe Faustregel:
In den drei Jahren vor der Kündigung deutlich mehr als 6
Wochen pro Jahr krank), außerdem müssen künftig weitere
Fehlzeiten zu erwarten sein. Ist die Krankheit ausgeheilt oder
Besserung zu erwarten (zum Beispiel durch eine Kur), kommt
eine Kündigung nicht in Frage.

Das ist falsch. Gerade hier dürfte der Einzelfall entscheidend sein. Wichtige Komponenten fehlen zudem. Du machst es Dir zu leicht. Manche schreiben ganze Bücher darüber und Du willst es in drei Sätze verpacken. Die Angabe des Drei-Stufen-Schemas des BAG wäre hier sicherlich hilfreicher.

!!!Er muss die jüngsten,
am kürzesten Beschäftigten und die mit den geringsten
Unterhaltspflichten als erste entlassen.!!!

Das ist schlichtweg so pauschal falsch! Sicherlich ist die Wahrscheinlichkeit höher, daß es diese Personen trifft, aber der Einzelfall kann ganz anders aussehen. Völlig unberücksichtigt, bleibt hier die Vergleichbarkeit der AN.

Gruß,
LeoLo

Netter Aufsatz…
Hi!

Vielen Dank für dein geistreiches „Das ist Blödsinn“

Bitte!

—snip

Änderungskündigungen, die Teile des Arbeitsvertrages
verändern, den Bestand des Arbeitsverhältnisses aber unberührt
lassen sollen.

Eine Änderungskündigung ist streng genommen nichts andres, als eine ordentliche Kündigung mit einem direkt anschließendem neuen Arbeitsvertrag!

  1. Der Arbeitgeber darf nicht ohne Grund kündigen.

Und ob er das darf! Wenn er nicht mehr als 5 Vollzeitarbeitnehmer (seit dem 1.1.04 unter Umständen auch 10) hat, greift kein KSchG

Krankheitsbedingte Kündigung: Der Arbeitnehmer muss in der
Vergangenheit !!!viel!!! krank gewesen sein (grobe Faustregel:
In den drei Jahren vor der Kündigung deutlich mehr als 6
Wochen pro Jahr krank), außerdem müssen künftig weitere
Fehlzeiten zu erwarten sein. Ist die Krankheit ausgeheilt oder
Besserung zu erwarten (zum Beispiel durch eine Kur), kommt
eine Kündigung nicht in Frage.

Oh Gott! Das sit aber die stark gekürzte Fassung!

!!!Er muss die jüngsten,

am kürzesten Beschäftigten und die mit den geringsten
Unterhaltspflichten als erste entlassen.!!!

Siehst Du - und hier steht wirklicher Blödsinn! Es gibt als Richtlinie zwar die Hammer Tabelle, allerdings bindet diese nicht! Sie ist nur ein Vorschlag! Wenn der Arbeitgeber ein für alle Mitarbeiter geltendes Punktesystem mit vertretbaren Wertungen durchführt, können Dinge wie Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten durchaus ganz hinten anstehen!

Ein Aufhebungsvertrag ist ein Vertrag über die einvernehmliche
Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Er ist nur gültig, wenn
er von Arbeitnehmer und Arbeitgeber eigenhändig unterschrieben
ist. Er kann eine Abfindungszahlung enthalten, muss aber
nicht.

Was hat ein Aufhebungsvertrag mit einer Kündigung zu tun?

Soviel dazu

Ist ja ein ganz netter Aufsatz! Welcher Azubi im zweiten Lehrjahr hat ihn geschrieben?

Wenn Du magst, kann ich Dir ein paar Buchtipps zum Thema Kündigung nennen (so ca. 100…)

Frage: "Wie weit liege ich denn von der Realität entfernt
(LstKl I und ca 25%) deiner Meinung nach?

Naja, ich habe bei LStKlasse IV eigentlich nie weniger als 30 %… und ich bin weit weg von den Bezügen eines Richters! Und ich rede hier nur von Lohnsteuern - die Annexsteuern und Sozialabgaben (ok bei Beamten nicht zwingend, aber ratsam) seien mal gar nicht erwähnt!

LG
Guido, der sich einfach nur über Deine pauschalen Aussagen geärgert hat, die derart pauschal nun mal blödsinnig sind!

Shit! Böser Tippfehler!!!
Hallo und sorry!

Du brauchst für die erste Instanz keinen Anwalt, allerdings
solltest Du Dir überlegen, ob es sich nicht doch auszahlt,
wenn Du so gar keine Ahnung hast (das ist jetzt nicht negativ
gemeint!).

So hätte es da stehen sollen!!!

LG
Guido