Jobwechsel ohne Einhaltung der Kündigungsfrist ?

Ich beabsichtige am 01.03. einen neuen Job anzutreten. Meine Kündigungsfrist beträgt aber 6 Wochen zum Quartalsende, d.h. ich könnte erst am 01.04. beginnen. Da ich noch Resturlaub und Überstunden habe, würde ich den gesamten März-Monat eh nicht mehr im Büro erscheinen.

  1. Darf ich während meines „Urlaubs“ meinen neuen Job antreten ? Wenn nein und ich würde es tun, was wären die Konsequenzen ?

  2. Gibt es eine Möglichkeit, eher auszusteigen, z.B. per Aufhebungsvertrag ?

  3. Muß der Arbeitgeber einer Bitte um einen Aufhebungsvertrag zustimmen ? Vielleicht mit dem Argument, daß er ein Monatsgehalt (März) spart, da ich ja sowieso nicht mehr im März anwesend wäre ?

Hi,

  1. Darf ich während meines „Urlaubs“ meinen neuen Job antreten
    ? Wenn nein und ich würde es tun, was wären die Konsequenzen ?

Darf man nicht. Die Art der Konsequenzen weiss ich leider nicht.

  1. Gibt es eine Möglichkeit, eher auszusteigen, z.B. per
    Aufhebungsvertrag ?

Ja.

  1. Muß der Arbeitgeber einer Bitte um einen Aufhebungsvertrag
    zustimmen ? Vielleicht mit dem Argument, daß er ein
    Monatsgehalt (März) spart, da ich ja sowieso nicht mehr im
    März anwesend wäre ?

Der AG muss selbstverständlich nicht zustimmen, denn ein Vertrag ist ein Vertrag. Stell dir einfach mal vor, dein AG würde dir heute mitteilen, dass er dich zum 1.1. loswerden will. Wieweit würdest du ihm da entgegenkommen?
Ein realistisches Ausstiegsziel, ohne weitere genaue Kenntnis der Sachverhalte, sehe ich zum 1. März.
Du bist auf ein gewisses Entgegenkommen deines jetzigen AG angewiesen.
Gruss,

Hallo (= Anrede)

Da ich noch Resturlaub und
Überstunden habe, würde ich den gesamten März-Monat eh nicht
mehr im Büro erscheinen.

Da bist Du dir aber ziemlich sicher. Hat der AG Dir das versprochen (wohl kaum)? Bezüglich des Resturlaubes kannst Du eventuell (je nach vertraglicher Grundlage) schon auf eine Urlaubsnahme bis Ende März bestehen. Wobei hier noch die Frage ist, ob das am Ende des Beschäftigungsverhältnisses passieren wird. Der Teilurlaub aus 2004 kann betrieblich bedingt aber auch verwehrt und abgegolten werden.

  1. Darf ich während meines „Urlaubs“ meinen neuen Job antreten

Nein.

Wenn nein und ich würde es tun, was wären die Konsequenzen ?

Unterlassungsaufforderung des AG, fristlose Kündigung, schlechtes Zeugnis, Schadensersatz soweit nnachweisbar, Vertragsstrafe soweit wirksam vereinbart. Das sind nur ein paar Möglichkeiten, das Feld ist hier weit. Manchmal reagieren neue AG auch nicht so gut darauf, wenn sie vom alten AG zugeflüstert bekommen, daß ihre Neuerwerbung nicht gerade als vertragstreu einzustufen ist. Dann könntest Du plötzlich völlig ohne Job dastehen und noch eine Sperre beim Bezug des ALG in Kauf nehmen.

  1. Gibt es eine Möglichkeit, eher auszusteigen, z.B. per
    Aufhebungsvertrag ?

Ja.

  1. Muß der Arbeitgeber einer Bitte um einen Aufhebungsvertrag
    zustimmen ?

Nein. Ein Aufhebungsvertrag bedarf der beiderseitigen Zustimmung.

Vielleicht mit dem Argument, daß er ein
Monatsgehalt (März) spart, da ich ja sowieso nicht mehr im
März anwesend wäre ?

Das Argument ist Unsinn, denn Du hast doch Urlaubsansprüche, die Du doch sicherlich auch bezahlt haben willst. Es sei denn, Du willst diese dann komplett im Februar nehmen. Da wäre dann die Frage, ob das betrieblich so einfach umzusetzen ist und ob der AG das so möchte. Selbst wenn Du sagst, Du willst auf deinen Urlaub verzichten, wäre der AG dumm, wenn er darauf eingeht, da das rechtlich unmöglich ist (zumindest betreffend den gesetzlichen Mindesturlaub). Du könntest also „offiziell“ verzichten und dann später den Urlaub doch noch einklagen.

Gruß (=freundliche Verabschiedung)
LeoLo