Aufhebungsvertrag: Wie keine Sperrzeit/Anrechnung?

Hi zusammen,

wollte mal nachfragen ob mir jemand einen Tipp geben kann:

Wenn AGN und AN sich trennen möchten und dafür ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden soll, was muss man dann beachten um vom Arbeitsamt a.) keine Sperrzeit zu bekommen und b.) keine Anrechnung einer Abfindung fürchten zu müssen.

Es wird angenommen:

-Kündigungsfrist laut Arbeitsvertrag: 4 Wochen
-Aufhebungsvertrag zum 30.6.09 (4 Monate)
-Abfindung 3 Monatsgehälter (~13.500 € brutto)
-Aufhebungsvertrag zur Umgehung einer bevorstehenden betrieblichen Kündigung

Wäre für aussagekräftige Antworten sehr dankbar!

Hi!

Bzgl. Sperrzeit siehe FAQ:2972.

Zur Abfindung : Da hier die Kündigungsfrist eingehalten ist, wird die Abfindung nicht angerechnet.

LG
Liza

Hi Liza,

noch mal besten Dank für Deine Antwort.
Wenn der AG dem AN also fristgerecht KÜNDIGT und ihm eine Abfindung zahlt kann der AN die 100% behalten?

Frage dann noch: Wenn der AN gegen eine FRISTGERECHTE Kündigung nicht gerichtlich angeht - verliert er dadurch irgendwelche Ansprüche??

Hi!

Wenn der AG dem AN also fristgerecht KÜNDIGT und ihm eine Abfindung zahlt kann der AN die 100% behalten?

Ja. Aber auch, wenn der Aufhebungsvertrag die Kündigungsfrist einhält, die gegolten hätte, wenn der AG gekündigt hätte! (So wie hier, wenn ich das richtig verstanden habe.)

Frage dann noch: Wenn der AN gegen eine FRISTGERECHTE Kündigung nicht gerichtlich angeht - verliert er dadurch irgendwelche Ansprüche??

Nein. Selbst wenn ein AN eine offensichtlich rechtswidrige Kündigung hinnehmen würde (sofern in diesem Fall keine Abfindung gezahlt wird!!), würde keine Sperrzeit eintreten.

LG
Liza

1 „Gefällt mir“

Danke!