Aufkleber am Briefkasten verboten

Hallo!

Ist es erlaubt, eine Klausel in die Hausordnung zu schreiben, die es verbietet, einen Aufkleber (z.B. um keine Werbung zu erhalten) an den Briefkasten zu kleben?
Wenn ja, ist der Vermieter dann irgendwie verpflichtet, eine Papiertonne oder ähnliches in Reichweite des Briefkastens aufzustellen, in die man die Unmengen an Werbung tun kann?

DANKE!
Gruß
Silvana

Hallo,

da Briefkästen überwiegend dem VM gehören kann er natürlich verlangen, dass keine Aufkleber angebracht werden.

Er muss keinen Abfallbehälter für Werbeprospekte in der Nähe der Türe bereit halten.

Gruss Günter

Ist es erlaubt, eine Klausel in die Hausordnung zu schreiben,
die es verbietet, einen Aufkleber (z.B. um keine Werbung zu
erhalten) an den Briefkasten zu kleben?
Wenn ja, ist der Vermieter dann irgendwie verpflichtet, eine
Papiertonne oder ähnliches in Reichweite des Briefkastens
aufzustellen, in die man die Unmengen an Werbung tun kann?

DANKE!
Gruß
Silvana

Hallo

da Briefkästen überwiegend dem VM gehören kann er natürlich
verlangen, dass keine Aufkleber angebracht werden.

Bestimmt? Auch Aufkleber, die sich rückstandslos wieder entfernen lassen?

Kann er auch verlangen, dass am Klingelknopf kein Aufkleber mit dem Namen angebracht werden darf, weil der Klingelknopf und dessen Umgebung ja auch überwiegend dem Vermieter gehört?

MfG Simsy

Hallo

da Briefkästen überwiegend dem VM gehören kann er natürlich
verlangen, dass keine Aufkleber angebracht werden.

Bestimmt? Auch Aufkleber, die sich rückstandslos wieder
entfernen lassen?

Kann er auch verlangen, dass am Klingelknopf kein Aufkleber
mit dem Namen angebracht werden darf, weil der Klingelknopf
und dessen Umgebung ja auch überwiegend dem Vermieter gehört?

Nein, denn wer den Mieter aufsuchen will, muß an der Beschriftung der Klingel erkennen können, bei wem er klingelt. Hinweis: Dies ist aber ein völlig anderes Thema als die Beschriftung des Briefkasten zur Vermeidung von Werbung.

Gruss Günter

Link zum Thema gefunden
Hallo

Hier steht es anders:
http://www.mieter-themen.de/article621.html

Darin steht:

"Briefkasteninhaber gegen unerbetene Werbesendungen

Man nimmt sein Artikel 1 des Grundgesetzes verankertes Persönlichkeitsrecht wahr, wenn man sich als Briefkasteninhaber gegen unerbetene Werbesendungen verwahrt. So wird das Gestaltungsrecht des Vermieters nicht dadurch berührt, dass der Mieter an seinem Hausbrief-kasten, der sich im Hausinneren im Eingangsbereich befindet, einen Aufkleber in der Größe von 9 x 4,5 cm mit dem Vermerk "Keine Werbung“ anbringt. "

Ich weiß allerdings nicht, wer diesen Artikel geschrieben hat.

Viele Grüße
Simsy