hallo,
zweiter Versuch hier eine Meinung einzuholen. Und ja - ich möchte bitte keine Rechtsberatung.
Also Thema Werbung im Briefkasten. Dürfte sich ein Mieter gegen Werbung oder kostenfreie Zeitungen im Briefkasten schützen?
hallo,
zweiter Versuch hier eine Meinung einzuholen. Und ja - ich möchte bitte keine Rechtsberatung.
Also Thema Werbung im Briefkasten. Dürfte sich ein Mieter gegen Werbung oder kostenfreie Zeitungen im Briefkasten schützen?
Hallo Andre,
gegen unadressierte Werbung ja, solange man nicht mit dem Baseballschläger den Briefkasten verteidigt. Aber ein Aufkleber ist für den Werbenden laut BGH bindend.
Bei kostenlosen Zeitungen und addressierter Werbung gilt das aber nicht.
Gruß!
Horst
Dürfte sich ein Mieter
gegen Werbung oder kostenfreie Zeitungen im Briefkasten
schützen?
Warum sollte er das nicht dürfen?
Mir ist kein Paragraph bekannt, der das verbieten würde.
Gruß
Torben
Also Thema Werbung im Briefkasten. Dürfte sich ein Mieter
gegen Werbung oder kostenfreie Zeitungen im Briefkasten
schützen?
Grundsätzlich ja. Die Frage ist allerdings, wie er sich dagegen schützen will, wenn der Vermieter verbietet, Aufkleber am Briefkasten anzubringen? Viele Vermieter lehnen Aufkleber an Briefkästen nämlich ab, da sie unansehnlich sind und das einheitliche Erscheinungsbild stören. Und das muss man als Mieter hinnehmen. Bleibt also nur noch die Alternative, jeden Zeitungs-, Werbe- und Postboten persönlich zu informieren.
ich meine, es muss mir doch gestattet sein mich vor kostenloser Werbung oder zeitungen zu schützen. Also wenigstens ansatzweise.
An einem Briefkasten gibt es nunmal nur eingeschränkte Möglichkeiten das auch deutlich zu machen, also bleibt doch so ein Kleber gar nicht aus.
Müsste es denn im Mietvertrag expliziet drinstehen, wenn solche Kleber nicht gewünscht sind? Ich meine für so einen Qutasch gibst keine regelung oder?
Mein Gefühl sagt mir eigentlich, solange wie so ein Briefkasten nicht beschädigt wird, in seiner Funktion nicht „behindert“ und am ende des Mietverhältnises in dem Zustand zurückgegeben wird wie man ihn übernommen hat, is alles in Butter find ich.
Andre
Bleibt also nur noch die Alternative, jeden
Zeitungs-, Werbe- und Postboten persönlich zu informieren.
Und zu diesem Zweck zieht man am besten in den Briefkasten…
Die Frage gabs hier natürlich schon: /t/was-darf-auf-dem-briefkasten-stehen/5906694
/t/aufkleber-am-briefkasten-verboten/4292672
Nicht höchstinstanzlich, aber der Vollständigkeit halber:
„Der Mieter darf an dem zur Wohnung gehörenden Briefkasten einen Aufkleber in üblicher Größe mit der Aufschrift „Keine Werbung einwerfen!“ anbringen.“
Amtsgericht München, Az. 223 C 40534/88, veröffentlich in WuM (Wohnungswirtschaft und Mietrecht) 1989, 231
Gruß
osmodius
Hallo,
Also Thema Werbung im Briefkasten. Dürfte sich ein Mieter
gegen Werbung oder kostenfreie Zeitungen im Briefkasten
schützen?
Laut hier, darf er das durchaus:
http://www.mieter-themen.de/article621.html
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/briefkasten.html
http://www.aufkleber-keine-werbung.de/shop/page/15
Und auch in dem ein oder anderen Buch wird man offenbar fündig:
http://books.google.de/books?id=vj4VWH2ONlQC&pg=SL2-…
PS.
Wenn der VM ein Problem hat bezüglich der Kleberückstände, kann man auch ein Magnetband/Magnetfolie benutzen und den Aufkleber zunächst da drauf kleben.
Gruß
Maja
Hallo Osmodis,
das ergibt sich ja eigentlich auch aus dem von mir erwähnten BGH-Urteil.
Link nachreich:
http://www.trademarx.de/urteile/bgh_VIII_ZR_182_88.html
Wenn man also durch einen Aufkleber einen Unterlassungsanspruch erwirbt, dann kann einem der Vermieter ja kaum das Recht verwehren, einen solchen Aufkleber anzubringen.
Insofern ist es dann doch höchstrichterlich - zumindest ableitbar.
Gruß!
Horst
Hallo Horst,
das ergibt sich ja eigentlich auch aus dem von mir erwähnten
BGH-Urteil.Link nachreich:
Dankeschön.
Wenn man also durch einen Aufkleber einen
Unterlassungsanspruch erwirbt, dann kann einem der Vermieter
ja kaum das Recht verwehren, einen solchen Aufkleber
anzubringen.Insofern ist es dann doch höchstrichterlich - zumindest
ableitbar.
Ich kenne Hausverwaltungen den schon eindeutige Gesetzestexte zu schwer sind…
Gruß
osmodius