Bleibt also nur noch die Alternative, jeden
Zeitungs-, Werbe- und Postboten persönlich zu informieren.
Und zu diesem Zweck zieht man am besten in den Briefkasten…
Die Frage gabs hier natürlich schon: /t/was-darf-auf-dem-briefkasten-stehen/5906694
/t/aufkleber-am-briefkasten-verboten/4292672
Nicht höchstinstanzlich, aber der Vollständigkeit halber:
„Der Mieter darf an dem zur Wohnung gehörenden Briefkasten einen Aufkleber in üblicher Größe mit der Aufschrift „Keine Werbung einwerfen!“ anbringen.“
Amtsgericht München, Az. 223 C 40534/88, veröffentlich in WuM (Wohnungswirtschaft und Mietrecht) 1989, 231
Gruß
osmodius