Was darf auf dem Briefkasten stehen?

Hallo,

ist es richtig, dass die Hausverwaltung festlegen kann, was auf dem Briefkasten stehen darf bzw. was nicht und einem mit Kündigung drohen kann, wenn man sich nicht daran hält? Darf ich zum Beispiel einen „Keine Werbung“-Aufkleber anbringen? Oder nebene meinem Namen den Namen einer Firma (bei etwaiger Selbstständigkeit)?

Vielen Dank schon mal und LG
f.

Hi

ist es richtig, dass die Hausverwaltung festlegen kann, was
auf dem Briefkasten stehen darf bzw. was nicht und einem mit
Kündigung drohen kann, wenn man sich nicht daran hält? Darf
ich zum Beispiel einen „Keine Werbung“-Aufkleber anbringen?
Oder nebene meinem Namen den Namen einer Firma (bei etwaiger
Selbstständigkeit)?

Wurde denn die Außenfläche des Briefkastens mitgemietet?

vlg MC

Hi

Wurde denn die Außenfläche des Briefkastens mitgemietet?

diese Frage verstehe ich nicht. Der Briefkasten ist immer mitvermietet.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/briefk…

Auch ein Schild keine Werbung darf angebracht werden.
http://www.beraten.net/cgi/db_site.cgi/site_287

Bleibt die Frage offen, ob man evtl. schadenersatzpflichtig wird, wenn diverse Beschriftungen nicht mehr entfernbar sind und der Breifkasten dadurch unansehnlich wird.

TM

Hallo,

ist es richtig, dass die Hausverwaltung festlegen kann, was
auf dem Briefkasten stehen darf bzw. was nicht

bedingt ja.

und einem mit Kündigung drohen kann, wenn man sich nicht daran hält?

Damit drohen kann man immer. Ob die Kündigung berechtigt wäre, ist ja was anderes.

ich zum Beispiel einen „Keine Werbung“-Aufkleber anbringen?

Ja.

Oder nebene meinem Namen den Namen einer Firma (bei etwaiger
Selbstständigkeit)?

Von einer Fremdfirma auf keinen Fall. Wenn der VM einverstanden ist, ist das zumindest mietrechtlich kein Problem.

Handelt es sich um die eigene Firma und ist es ein Gewerbe, welches nicht viel oder kaum Publikumsverkehr hat (Z.B. Schreibbüro), ist eine solche Gerwebeausübung mW auch in einer Mietwohnung zu dulden.

Anbsonsten siehe meine Antwort an McLeo.

TM

Hm, also es handelt sich um eine normale Mietwohnung, die auch ganz normal bewohnt wird. Kann man eine Briefkastenaußenfläche denn extra mieten?

Vielen Dank für deine Antworten!

Die Firma hat eigentlich gar kein Besucheraufkommen, von daher dürfte das ja eigentlich nicht stören.

LG f.

P.S.

Dir auch vielen Dank für deine Antwort! :smile:

LG f.

Hi

Wurde denn die Außenfläche des Briefkastens mitgemietet?

diese Frage verstehe ich nicht. Der Briefkasten ist immer
mitvermietet.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/briefk…

Komisch, der Link sagt dazu nichts aus.
Wieso wird denn hier so getan als ob?

Auch ein Schild keine Werbung darf angebracht werden.
http://www.beraten.net/cgi/db_site.cgi/site_287

Schon wieder einen Hinweis, ohne eine wirkliche (rechtliche) Quelle anzugeben. Rest s. o.

Bleibt die Frage offen, ob man evtl. schadenersatzpflichtig
wird, wenn diverse Beschriftungen nicht mehr entfernbar sind
und der Breifkasten dadurch unansehnlich wird.

genau

Die Fassade etc. liegt im Ermessensbereich des VM.

vlg MC