ist es richtig, dass die Hausverwaltung festlegen kann, was auf dem Briefkasten stehen darf bzw. was nicht und einem mit Kündigung drohen kann, wenn man sich nicht daran hält? Darf ich zum Beispiel einen „Keine Werbung“-Aufkleber anbringen? Oder nebene meinem Namen den Namen einer Firma (bei etwaiger Selbstständigkeit)?
ist es richtig, dass die Hausverwaltung festlegen kann, was
auf dem Briefkasten stehen darf bzw. was nicht und einem mit
Kündigung drohen kann, wenn man sich nicht daran hält? Darf
ich zum Beispiel einen „Keine Werbung“-Aufkleber anbringen?
Oder nebene meinem Namen den Namen einer Firma (bei etwaiger
Selbstständigkeit)?
Wurde denn die Außenfläche des Briefkastens mitgemietet?
Bleibt die Frage offen, ob man evtl. schadenersatzpflichtig wird, wenn diverse Beschriftungen nicht mehr entfernbar sind und der Breifkasten dadurch unansehnlich wird.
ist es richtig, dass die Hausverwaltung festlegen kann, was
auf dem Briefkasten stehen darf bzw. was nicht
bedingt ja.
und einem mit Kündigung drohen kann, wenn man sich nicht daran hält?
Damit drohen kann man immer. Ob die Kündigung berechtigt wäre, ist ja was anderes.
ich zum Beispiel einen „Keine Werbung“-Aufkleber anbringen?
Ja.
Oder nebene meinem Namen den Namen einer Firma (bei etwaiger
Selbstständigkeit)?
Von einer Fremdfirma auf keinen Fall. Wenn der VM einverstanden ist, ist das zumindest mietrechtlich kein Problem.
Handelt es sich um die eigene Firma und ist es ein Gewerbe, welches nicht viel oder kaum Publikumsverkehr hat (Z.B. Schreibbüro), ist eine solche Gerwebeausübung mW auch in einer Mietwohnung zu dulden.
Schon wieder einen Hinweis, ohne eine wirkliche (rechtliche) Quelle anzugeben. Rest s. o.
Bleibt die Frage offen, ob man evtl. schadenersatzpflichtig
wird, wenn diverse Beschriftungen nicht mehr entfernbar sind
und der Breifkasten dadurch unansehnlich wird.
genau
Die Fassade etc. liegt im Ermessensbereich des VM.