Eine juristische Spitzfindigkeit würde ich gern von Experten geklärt haben.
Ein Aufruf zur Gewalt ist ja selbst illegal.
Notwehr ist nun, so wie ich es verstehe, zwar eine Gewaltanwendung, die illegal aber straffrei ist. Ist das richtig?
Dann wäre ja ein Aufruf zur Notwehr nach deutschem Gesetz ein Aufruf zur Gewalt, also ebenfalls illegal.
Ist diese Interpretation korrekt?
Wäre eine Werbung für z.B. Pfefferspray mit dem Inhalt: „Nur gegen Tiere oder zur Notwehr“ dann erlaubt?
Gruss, Marco