Aufruf zur Selbstverteidigung erlaubt?

Eine juristische Spitzfindigkeit würde ich gern von Experten geklärt haben.

Ein Aufruf zur Gewalt ist ja selbst illegal.
Notwehr ist nun, so wie ich es verstehe, zwar eine Gewaltanwendung, die illegal aber straffrei ist. Ist das richtig?
Dann wäre ja ein Aufruf zur Notwehr nach deutschem Gesetz ein Aufruf zur Gewalt, also ebenfalls illegal.
Ist diese Interpretation korrekt?
Wäre eine Werbung für z.B. Pfefferspray mit dem Inhalt: „Nur gegen Tiere oder zur Notwehr“ dann erlaubt?

Gruss, Marco

Hallo.
Also erstens solltest Du den grundlegenden Unterschied zwischen Gewalt und Notwehr begreifen. Zweitens irgendwie plausiebel erklären, wie jemand zu Notwehr aufrufen kann.
Danach wirst Du feststellen, daß diese Fragestellung unsinnig ist.
Sch

Servus,

(1) lies mal § 111 StGB, was da wirklich steht.
(2) lies dann § 32 StGB.

(3) überdenke das hier vor dem Hintergrund des Gelesenen nochmal:

Moral: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.

Schöne Grüße

MM

Warum? Notwehr ist die Abwehr eines gegenwärtigen, rechtwidrigen Angriffs. Es ist durchaus möglich, wenn nicht gar wahrscheinlich, dass Menschen Opfer von rechtswidrigen Angriffen werden, ohne sich zu wehren. Daher kann man diese sehr wohl dazu aufrufen, von ihrem Notwehrrecht Gebrauch zu machen.

Nein.

Zitat aus $ 32 StGB (Notwehr)

„(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.“

Und wer also nicht rechtswidrig handelt, handelt auch nicht illegal !

Und das Pfefferspray darf man so bewerben " Nur zur Tierabwehr und Notwehr".

kannst du die Wahrscheinlichkeit quantifizieren?

Der fehlende Schlüssel wäre wohl, einen Blick in diejenigen Normen zu werfen, bezüglich denen der Fragende meint, sie würden den „Aufruf zur Gewalt“ unter Strafe stellen.