Auftragsbestätigung oder Eingangsbestätigung?

Ein Kunde erhält nach schriftlichem Reparaturauftrag folgendes schreiben:

Überschrift „Auftragsbestätigung“

Sehr geehrter XXXXXX,

hiermit bestätigen wir den Eingang ihres Gerätes.
Wir werden Ihren Auftrag schnellstmöglich bearbeiten

Mit freundlichen Grüßen
Firma XXXXXXX

Handelt es sich hierbei rechtlich um eine Auftragsbestätigung durch ein Vertrag zustande kommt? Oder ist dies nur als Eingangbestätigung zu sehen, und es ist noch kein bindender Vertrag entstanden?

Wenn du vorher einen schriftlichen Reperaturauftrag erteilt hast, dann gilt dieser vorher gemachte Auftrag.

Dieses Schreiben hier ist lediglich eine Empfängsbestätigung…

Hallo,

man unterscheidet bei Verträgen grundsätzlich Antrag und Annahme konkret sieht da dann so aus:

1.ich habe mich mit dem Unternehmen über Art und umfang der reparatur und den preis geeinigt (Antrag)

und schicke das Gerät ein (dem Gesetz nach ein schlüssiges sog. konkludentes Handeln)
dann wäre die Auftragsbestätigung die Annahme des Antrags durch die Firma uns somit ein vertrag geschlossen.

Aber Vorsichteine Änderung das angebots gilt als neuer antrag !!! z.b. bei mehrkosten eine reparatur da muss der kunde erst zustimmen sonst brauch er nix zahlen.

meld dich nohcmal wenns fragen gibt

Zuvor habe ich ein sogenanntes Reparaturbegleitschreiben ausgefüllt und unterschrieben dem Paket beigelegt. Das müsste ja in diesem Fall der Antrag sein oder? Daraufhin bekam ich obiges Schreiben. Ich dachte damit sei nun ein rechtlichbindender Vertrag entstanden. Das Unternehmen behauptet nun aber ihr Schreiben wäre nur eine Eingangsbestätigung, und es wäre kein Vertrag zustande gekommen. Die Frage ist, reicht das Schreiben inhaltlich aus um rechtlich eine Auftragsbestätigung zu sein? Oder würde da noch etwas fehlen? Immerhin steht fett drüber „Auftragsbestätigung“

Ja ich habe vorher einen Auftrag erteilt, bzw ein Begleitschreiben mit Angabe des Defektes, Zustand des Gerätes und Höhe der Reparaturkosten ausgefüllt und unterschrieben dem Paket beigelegt. Es steht auch auf dem Schreiben, dass die Reparatur zu den Angegebenen Bedingungen ausgeführt werden soll. Damit ein Vertrag daraus wird braucht es aber noch die Annahme des Unternehmens. Die Frage ist nun, ist das Schreiben der Firma mit der Überschrift „Auftragsbestätigung“ als bindende Annahme zu sehen? Oder stellt es nur eine Eingangsbestätigung dar? Bei letzterem stellt sich nämlich die Frage wann denn tatsächlich ein Vertrag daraus werden würde?

der Firma mit der Überschrift „Auftragsbestätigung“ als
bindende Annahme zu sehen?

Definitiv…Ja!

Hallo,
wenn Sie einer Firma ein Gerät schicken und einen Reparaturauftrag erteilen, die Firma den Erhalt des Geräts und den Auftrag bestätigt, ist selbstverständlich ein Vertrag zustande gekommen. So Sie in dem Reparaturauftrag eine Anweisung, eine Höchstgrenze hinsichtlich der Reparaturkosten angegeben haben, hat die Firma auch diese Wünsche bestätigt.
Wo ist das Problem?
MfG
PB

Die Firma behauptet dies sei nur eine Eingangsbestätigung und keine Auftragsbestätigung. Somit hätten wir keinen Vertrag. Die Firma weigert sich plötzlich den Auftrag zu erfüllen.

„Wir serden ihren Auftrag bearbeiten“ zeigt das Einverständnis mit dem Auftrag. Also zwei übereinstimmende WE, somit ein Vertrag.

Hallo, wenn Sie einen Reparaturauftrag gegeben haben, kommt durch die Auftragsbestätigung ein Vertrag zustande.

Ein Kunde erhält nach schriftlichem Reparaturauftrag folgendes
schreiben:

Überschrift „Auftragsbestätigung“

Sehr geehrter XXXXXX,

hiermit bestätigen wir den Eingang ihres Gerätes.
Wir werden Ihren Auftrag schnellstmöglich bearbeiten

Mit freundlichen Grüßen
Firma XXXXXXX

Handelt es sich hierbei rechtlich um eine Auftragsbestätigung
durch ein Vertrag zustande kommt?

Guten Tag,
es handelt sich hierbei um einen Werkvertrag, der durch die Annahme des Reparaturgutes und der Bestätigung der Annahme rechtsgültig zu Stande gekommen ist. Sie können sich jetzt darauf verlassen, dass die Reparatur auch durchgeführt wird, zumindest aber versucht wird, die Reparatur durchzuführen. Ob das Gerät schließlich wieder voll funktionstüchtig sein wird, ist eine andere Frage, denn das ist durch die Annahme des Auftrags und damit zusammenhängend der Annahme des Vertrages nicht garantiert. Es kann sich während der Reparaturarbeiten herausstellen, dass das Gerät nicht mehr zu reparieren sei oder eine Reparatur kostenmäßig zum Neupreis in keinem Verhältnis steht. Sollte sich das während des Reparaturversuches, oder nach einer genauen Kontrolle herausstellen, wurde der Vertrag trotzdem erfüllt, denn eine zugesicherte Bearbeitung wurde dann durchgeführt.

Hallo,
wenn die Firma geschrieben hat: "
Wir werden Ihren Auftrag schnellstmöglich bearbeiten, beharren Sie darauf, dass der bestätigte Auftrag auch bearbeitet wird, sonst drohen Sie mit Gericht und Anwalt. Hätte die Firma nur den Erhalt bestätigt, wäre noch kein Auftrag zustandegekommen, so aber doch.
Gabe ist übrigens im Vorfeld Absprechen, z.B. per E-Mail? oder haben Sie die Ware nur mit einem Auftrag dorthin gesandt. Mich würde auch interessieren, um welches Produkt es sich handelt, wenn Sie weitere Rückfragen an mich richten sollten und um was für eine Firma es sich handelt (Brange)

MfG
PB
:

Die Firma behauptet dies sei nur eine Eingangsbestätigung und
keine Auftragsbestätigung. Somit hätten wir keinen Vertrag.
Die Firma weigert sich plötzlich den Auftrag zu erfüllen.

Herzlichen Dank für diese Infos. Das Problem ist, dass das Unternehmen für dieses Gerät eine Festpreisreparatur anbietet. Das Angebot findet sich im Internet und wurde auch vor dem Auftrag telefonisch bestätigt. Die Firma hat nun von sich aus einen Kostenvoranschlag erstellt, zum mehr als 3fachen Preis des angegebenen Festpreises. Die Firma hat für einen KV nie einen Auftrag von mir erhalten, und stellt mir diesen nun aber in Rechnung. Dem habe ich widersprochen. Weder in meinen Auftrag noch in der Auftragsbestätigung gibt es einen Hinweis auf etwaige AGB oder sonstige Auftragsbedingungen. Es werden weder im Auftrag noch in der Auftragsbestätigung Bedingungen an eine Festpreisreparatur geknüpft. Auch telefonisch wurden keine Bedingungen genannt. Die Firma streitet alles ab, ist der Meinung es gäbe keinen Vertrag, wäre aber berechtigt mir den KV in Rechnung zu stellen. Kommunikation mit dem Unternehmen stellt sich auch äussert schwierig dar. Der Service versucht immer nur zu verzögern und abzuwimmeln. Das Angebot scheint wohl ein Lockvogelangebot zu sein.

Herzlichen Dank für diese Infos. Das Problem ist, dass das Unternehmen für dieses Gerät eine Festpreisreparatur anbietet. Das Angebot findet sich im Internet und wurde auch vor dem Auftrag telefonisch bestätigt.

Die Firma hat nun von sich aus einen Kostenvoranschlag erstellt, zum mehr als 3fachen Preis des angegebenen Festpreises. Die Firma hat für einen KV nie einen Auftrag von mir erhalten, und stellt mir diesen nun aber in Rechnung. Dem habe ich widersprochen.

Weder in meinen Auftrag noch in der Auftragsbestätigung gibt es einen Hinweis auf etwaige AGB oder sonstige Auftragsbedingungen. Es werden weder im Auftrag noch in der Auftragsbestätigung Bedingungen an eine Festpreisreparatur geknüpft. Auch telefonisch wurden keine Bedingungen genannt.

Die Firma streitet alles ab, ist der Meinung es gäbe keinen Vertrag, wäre aber berechtigt mir den KV in Rechnung zu stellen.

Die Kommunikation mit dem Unternehmen stellt sich auch äussert schwierig dar. Der Service versucht immer nur zu verzögern und abzuwimmeln. Das Angebot scheint wohl ein Lockvogelangebot zu sein. Es handelt sich um ein Elektrogerät.

Hallo Big Lebowski 2008,

der Inhalt einer Erklärung ist durch Auslegung zu ermitteln. In Ihrem Fall spricht vieles dafür, dass es sich um eine Auftragsbestätigung / Annahmeerklärung handelt:

Der Kunde schickt einen Auftrag - Angebot auf Abschluss des Reparaturvertrags/Dienstvertrags - und erhält ein Schreiben, in dem mitgeteilt wird, dass der Auftrag schnellstmöglich bearbeitet wird. Eine solche Aussage kann und darf man wohl nur als Annahmeerklärung verstehen.
Alles andere ist denklogisch eher fernliegend, sofern der Kunde mit dem Versand der Sache nicht z.B. äußerte, er erbitte sich einen Kostenvoranschlag für die Reparatur und behalte sich den Vertragsschluss vor.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo Ralf K.

Herzlichen Dank für die Infos.
Zumindest die Experten hier sind wohl einer Meinung.

Das Problem ist, dass das Unternehmen für dieses Gerät eine Festpreisreparatur anbietet. Das Angebot findet sich im Internet und wurde auch vor dem Auftrag telefonisch bestätigt.

Die Firma hat nun von sich aus einen Kostenvoranschlag erstellt, zum mehr als 3fachen Preis des angegebenen Festpreises. Die Firma hat für einen KV nie einen Auftrag von mir erhalten, und stellt mir diesen nun aber in Rechnung. Dem habe ich widersprochen.

Weder in meinen Auftrag noch in der Auftragsbestätigung gibt es einen Hinweis auf etwaige AGB oder sonstige Auftragsbedingungen. Es werden weder im Auftrag noch in der Auftragsbestätigung Bedingungen an eine Festpreisreparatur geknüpft. Auch telefonisch wurden keine Bedingungen genannt.

Die Firma streitet alles ab, ist der Meinung es gäbe keinen Vertrag, wäre aber berechtigt mir den KV in Rechnung zu stellen.

Die Kommunikation mit dem Unternehmen stellt sich auch äussert schwierig dar. Der Service versucht immer nur zu verzögern und abzuwimmeln. Das Angebot scheint wohl ein Lockvogelangebot zu sein.

Danke nochmals

Mit besten Grüßen

Das Problem ist, dass das Unternehmen für dieses Gerät eine Festpreisreparatur anbietet. Das Angebot findet sich im Internet und wurde auch vor dem Auftrag telefonisch bestätigt.
Die Firma hat nun von sich aus einen Kostenvoranschlag erstellt, zum mehr als 3fachen Preis des angegebenen Festpreises.

Wann hat das Unternehmen den Kostenvoranschlag - nachfolgend KV - erstellt? Nach der o.g. ‚Auftragsbestätigung‘??

Die Firma hat für einen KV nie einen Auftrag von mir erhalten, und stellt mir diesen nun aber in Rechnung.
Dem habe ich widersprochen. Weder in meinen Auftrag noch in der Auftragsbestätigung gibt es einen Hinweis auf etwaige AGB oder sonstige Auftragsbedingungen.
Es werden weder im Auftrag noch in der Auftragsbestätigung Bedingungen an eine Festpreisreparatur geknüpft.
Auch telefonisch wurden keine Bedingungen genannt.

Wenn Sie einen KV nie erbeten haben und er auch in AGB nicht vorbehalten wurde, ist er auch nicht Vertragsinhalt geworden. Wenn ein Unternehmen verbindliche Festpreisangebote macht, kommt es ‚‚aus der Nummer‘‘ nur raus, wenn nach Treu & Glauben ein Festhalten am Vertrag unter Festpreisbedingungen nicht zumutbar ist.

Die Firma streitet alles ab, ist der Meinung es gäbe keinen Vertrag, wäre aber berechtigt mir den KV in Rechnung zu stellen.

Zum Vertragsschluss, s.o.
Zur In-Rechnung-Stellung des KV, s.o.

Kommunikation mit dem Unternehmen stellt sich auch :äussert schwierig dar. Der Service versucht immer nur :zu verzögern und abzuwimmeln. Das Angebot scheint :wohl ein Lockvogelangebot zu sein.

Wenden Sie sich am besten an einen Rechtsanwalt und/oder an die Verbraucherzentrale. Sollte es sich wirklich um ein rechtswidriges Lockvogelangebot handeln, so kann die Verbraucherzentrale Ihnen am besten weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Das habe ich so nicht gewusst, wie es sich jetzt darstellt und Sie es geschildert haben, ist es wirklich ein Lockangebot. Ich würde nichts tun, denn wenn die Firma selbst sagt, es besteht kein Vertrag, dann ist es um so besser. Warten Sie ab, was passiert. Erklären Sie, dass Sie von einem Kostenvoranschlag nichts wussten, diesen auch nicht in Auftrag gegeben haben und demzufolge auch nichts zahlen. Fordern Sie die Firma auf, zu klagen. Lassen Sie sich aber nicht von irgendwelchen Drohungen oder Inkassobüros einschüchtern. Sollten die mit Gewalt Geld von Ihnen wollen, dann drohen Sie mit Klage oder erstatten Anzeige wegen Nötigung. Viel Erfolg!

Wann hat das Unternehmen den Kostenvoranschlag - nachfolgend
KV - erstellt? Nach der o.g. ‚Auftragsbestätigung‘??

Der KV wurde Tage nach der Auftragsbestätigung erstellt.

Wenn Sie einen KV nie erbeten haben und er auch in AGB nicht
vorbehalten wurde, ist er auch nicht Vertragsinhalt geworden.

Auch die gesamten AGB sind kein Vertragsbestandteil, da sie mangels eines Hinweises nicht in den Vertrag eingebunden wurden. Wenn ich das richtig sehe. (§ 305 Absatz 2 BGB)
Es fehlt jeglicher Hinweis auf dem Auftragsformular und auch auf der Auftragsbestätigung. Die AGB wurden auch nicht beigelegt oder auf der Rückseite aufgedruckt. Auch telefonisch gab es keinen Hinweis. Wobei das auch einen verfrühten Hinweis darstellen müsste, da kein fernmündlicher Vertrag geschlossen wurde, sonder ein schriftlicher.

Wenden Sie sich am besten an einen Rechtsanwalt und/oder an
die Verbraucherzentrale. Sollte es sich wirklich um ein
rechtswidriges Lockvogelangebot handeln, so kann die
Verbraucherzentrale Ihnen am besten weiterhelfen.

Den Kontakt zur Wettbewerbszentrale und oder Verbraucherzentrale habe ich auch schon in Erwägung gezogen.

Herzlichen Dank Ralf K.

Super wie aktiv die Nutzer von wer weiss was sind.

Beste Grüße

Es handelt sich hier legdiglich um die Empfangsbstätigung. Mehr nicht.
Ole