Auftritt Gerichtsvollzieher

Angenommen ein Gerichtsvollzieher gibt einem Schuldner eine Frist, sagen wir drei Wochen, eine Schuld zu begleichen oder einen konkreten Vorschlag zur Tilgung zu unterbreiten. Drei Tage vor Ablauf erscheint der GV beim Schuldner, den er nicht antrifft. Dafür trifft er auf Verwandte des Schuldners, die im gleiche Haus, aber in einer anderen Wohnung wohnen. Diesen gegenüber gibt er sich zu erkennen und erklärt, der Schuldner habe keine Reaktion auf die Vereinbarung gezeigt. Sein Erscheinen drei Tage vor Fristablauf erklärt er damit, das aus seiner Erfahrung Schuldner zeitnah reagieren würden oder gar nicht. Auf die verbleibenden drei Tage käme es somit nicht an.
Wäre ein solches Verhalten korrekt?

Danke im voraus!

Gruss Goetz

Hallo,

Angenommen ein Gerichtsvollzieher gibt einem Schuldner eine
Frist, sagen wir drei Wochen, eine Schuld zu begleichen oder
einen konkreten Vorschlag zur Tilgung zu unterbreiten.

In welcher Form wurde diese Frist eingeräumt? Mündlich - vielleicht unter 4 Augen? Oder schriftlich und somit eindeutig Belegbar?

Drei Tage vor Ablauf erscheint der GV beim Schuldner, […] und erklärt, der Schuldner habe keine Reaktion auf die Vereinbarung gezeigt.
Sein Erscheinen drei Tage vor Fristablauf erklärt er damit, das aus
seiner Erfahrung Schuldner zeitnah reagieren würden oder gar
nicht.

Diese Erfahrungswerte kann der GV schon haben. Ist aber irrelevant.

Auf die verbleibenden drei Tage käme es somit nicht an.
Wäre ein solches Verhalten korrekt?

Es wird von der Form der eingeräumten Frist abhängen - siehe Oben.
Rücksprache mit der Verbraucherzentrale oder einen Anwalt bringt eindeutige Klärung.

vG 2011muc