Hallo, kann man als Selbständiger eine Augen-Laser-OP bei der Einkommensteuer geltend machen?
Danke und Gruss
Goetz
Hallo, kann man als Selbständiger eine Augen-Laser-OP bei der Einkommensteuer geltend machen?
Danke und Gruss
Goetz
Man kann Krankheitskosten grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.
Allerdings erst ab einem zumutbaren Mindestbetrag, der vom Einkommen abhängt.
Sofern die Kosten der OP selbst getragen und nicht von Dritter Seite erstattet werden ist dies wie oben gesagt als „außergewöhnliche Belastung“ möglich.
Hinweis: Erhöhte Beiträge aufgrund der OP sind nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen sondern wirken sich als Sonderausgaben aus. Entsprechende notwendige Eingaben für eine etwaige Steuererklärung ( für den Fall mit den Sonderausgaben) stehen dann auf der Jahresbescheinigung der entsprechenden Krankenversicherung
Vielen Dank!
Guten Tag,
auch die Fahrten und (bei längerer Abwesenheit von zu Hause) Verpflegungspauschalen gehören zu diesen absetzbaren Kosten.
Gruß JK