Gestern hatten wir eine kleine Diskussionsrunde und ein paar Fragen sind und offen geblieben. Habe im Archiv zwar einige Beiträge zum Thema „aus der Kirche austreten“ gefunden, aber nicht die Fragen, die wir uns dazu gestellt haben bzw. uns nicht einig waren:
Was ist, wenn ich ein Kind bekomme und das taufen lassen möchte? Geht das?
Stimmt es, dass man keinen (bzw. schwer) einen Kindergartenplatz bekommt, wenn man nicht in der Kirche ist?
Meint ihr wirklich, dass man keine Gebühren beim Austritt zahlen muss, wenn man auf dem Amt einfach „nein“ sagt? Immerhin können die Ämter mit der Begründung „Bearbeitungsgebühr“ kommen.
Was ist, wenn man z.B. nach ein paar Jahren wieder eintreten möchte?
Muss man da Kommunikon/Konfirmation etc. erneut machen?
Was ist, wenn ich ein Kind bekomme und das taufen lassen
möchte? Geht das?
Die Taufe betrifft nur das Kind. Und ein Kind (bzw. jeder Noch-nicht-getaufte) kann getauft werden, egal was seine Eltern glauben.
Schwierigkeiten kannst Du aber bekommen, wenn Du eine Patenschaft übernehmen willst. (Dann muss es einen Zweitpaten geben, der in der Kirche geblieben ist.)
Und eine kirchliche Beerdigung ist definitiv ausgeschlossen.
Stimmt es, dass man keinen (bzw. schwer) einen
Kindergartenplatz bekommt, wenn man nicht in der Kirche ist?
Es mag konfessionelle Kindergärten geben, die Kinder aus christlichen Familien bevorzugen sollen. Im Normalfall ist dies aber nciht so.
Meint ihr wirklich, dass man keine Gebühren beim Austritt
zahlen muss, wenn man auf dem Amt einfach „nein“ sagt?
Immerhin können die Ämter mit der Begründung
„Bearbeitungsgebühr“ kommen.
Ich bin noch nie ausgetreten, weiß das folglich nicht.
Was ist, wenn man z.B. nach ein paar Jahren wieder
eintreten möchte?
Muss man da Kommunikon/Konfirmation etc. erneut machen?
Hingehen, eintreten, fertig.
Kommunion/Konfirmation ist die erstmalige Teilnahme am Abendmahl. Naturgemäß geht das nur ein einziges Mal. Ebenso wie Du nur ein einziges Mal getauft wirst.
wenn jemand aus der Kirche austritt … warum will er dann sein Kind taufen lassen?
Und warum sollte man das Kind dann in einen kirchlichen Kindergarten geben?
In Bayern ist der Kirchenaustritt übrigens teuer - so um die 25 Euro - von Standesamt zu Standesamt verschieden.
In Bayern ist der Kirchenaustritt übrigens teuer - so um die
25 Euro - von Standesamt zu Standesamt verschieden.
Kann man die im Zweifelsfall von seinen Eltern „einfordern“? Immerhin haben die einen ja auch „eingetreten“. Ich finde die ganze Konstruktion sowieso recht merkwürdig und juristisch nicht ganz einwandfrei.
Kann man die im Zweifelsfall von seinen Eltern „einfordern“?
Immerhin haben die einen ja auch „eingetreten“. Ich finde die
Deine Eltern haben Dich vielleicht taufen lassen. Aber zur Firmung bist Du dann schon ganz von selber gegangen (ich denke, Konfirmation ist da ähnlich) und hast Dein Zugehörigkeit zur Kirche bekannt.
Aber zur
Firmung bist Du dann schon ganz von selber gegangen (ich
denke, Konfirmation ist da ähnlich) und hast Dein
Zugehörigkeit zur Kirche bekannt.
AFAIK ist das gar nicht notwendig, Du bist auch ohne Konfirmation/Firmung Mitglied und musst dann austreten.
So auch hier:
Wenn Sie katholischer Christ werden wollen, lädt die katholische Kirche Sie ein, mit ihr zusammen den Weg des Katechumenats zu gehen, an dessen Ende - in der Regel in der Osternacht - Ihre Taufe und Ihre volle Mitgliedschaft in der katholischen Kirche stehen.
[Quelle: http://www.katholisch.de/html/kgihtml/page.asp-id=68…]
Stimmt es, dass man keinen (bzw. schwer) einen
Kindergartenplatz bekommt, wenn man nicht in der Kirche ist?
Wir sind keine Christen und viele Kindergartenkinder sind ebenso nicht (mehr) christlich. Probleme einen Platz zu finden hatte wir deswegen nicht.
Es kann allerdings mehr als problematisch werden, wenn du keine christliche Erziehung wünschst oder dass die Religion deiner Kinder geachtet wird. Da dieses damals vor Ort bei 5 von 5 Kindergärten (selbst den konfessionslosen) nicht möglich war, sind wir alleine deswegen in eine Großstadt umgezogen.
Meint ihr wirklich, dass man keine Gebühren beim Austritt
zahlen muss, wenn man auf dem Amt einfach „nein“ sagt?
Immerhin können die Ämter mit der Begründung
„Bearbeitungsgebühr“ kommen.
Es gibt hier alleine eine Bearbeitungsgebühr, welche von Gericht zu Gericht unterschiedlich hoch ausfählt.
Gestern hatten wir eine kleine Diskussionsrunde und ein paar
Fragen sind und offen geblieben. Habe im Archiv zwar einige
Beiträge zum Thema „aus der Kirche austreten“ gefunden, aber
nicht die Fragen, die wir uns dazu gestellt haben bzw. uns
nicht einig waren:
Was ist, wenn ich ein Kind bekomme und das taufen lassen
möchte? Geht das?
Stimmt es, dass man keinen (bzw. schwer) einen
Kindergartenplatz bekommt, wenn man nicht in der Kirche ist?
Meint ihr wirklich, dass man keine Gebühren beim Austritt
zahlen muss, wenn man auf dem Amt einfach „nein“ sagt?
Immerhin können die Ämter mit der Begründung
„Bearbeitungsgebühr“ kommen.
Was ist, wenn man z.B. nach ein paar Jahren wieder
eintreten möchte?
Hallo Schnuffelmu, als ich vor vielen Jahren wieder eintreten wollte, musste ich zum Pfarrer gehen, der mit mir ein mindestens einstündiges Gespräch geführt hat (hängt wohl vom Pfarrer ab …)! Er hat mich danach aufgenommen. Wobei ich seine Vorgehensweise gar nicht schlecht fand. Schliesslich musste ich bei diesem Gespräch selbst noch einmal auseinandersetzen. Und er hat mir gezeigt, wie verantwortungsbewusst er seine Aufgabe sieht - war auch eine gute, andere Sichtweise. Gruss, Eva
Und warum sollte man das Kind dann in einen kirchlichen
Kindergarten geben?
vielleicht weil er der einzige vor Ort ist?!
Ganz nebenbei:
Die Finanzierung ‚kirchlicher‘ Kindergärten geschieht zu weit über 90 % durch öffentliche Mittel. Daher sind sie verpflichtet! Kinder mit einer anderen oder gar keiner Konfession aufzunehmen.
Die Finanzierung ‚kirchlicher‘ Kindergärten geschieht zu weit
über 90 % durch öffentliche Mittel. Daher sind sie
verpflichtet! Kinder mit einer anderen oder gar keiner
Konfession aufzunehmen.
sprich: ein steuerzahler, der aus egal welchen gründen es nicht wünscht, daß sein kind in diesen konfessionell gebundenen kindergarten geht, hat zwei möglichkeiten:
er zieht weg, zahlt weiterhin steuern für diesen kindergarten (und gibt sein kind in einen privaten, für den er auch zahlt)
er gibt das kind gegen seinen willen in diese stätte, darf „dankbar“ dafür sein, daß es das überhaupt „darf“ und zahlt auch noch dafür.
wäre es nicht besser, die konfessionellen zu privatisieren und mit den 90% finanzmittel *unabhängige* zu betreiben? das wäre mit der freiheit der religion UND der trennung von staat und kirche (was immer hand in hand geht) besser zu vereinbaren.
Wenn Sie katholischer Christ werden wollen, lädt die
katholische Kirche Sie ein, mit ihr zusammen den Weg des
Katechumenats zu gehen, an dessen Ende - in der Regel in der
Osternacht - Ihre Taufe und Ihre volle Mitgliedschaft in der
katholischen Kirche stehen.
Da geht es aber um die Erwachsenentaufe. Und die wiederum wird im Allgemeinen direkt in Einheit mit Erstkommunion und Firmung gespendet…
Soweit ich weiß zumindest, ansonsten bitte Korrektur
Christian
Die Finanzierung ‚kirchlicher‘ Kindergärten geschieht zu weit
über 90 % durch öffentliche Mittel. Daher sind sie
verpflichtet! Kinder mit einer anderen oder gar keiner
Konfession aufzunehmen.
Der ev. Kindergarten in meinem Ort hat Wartelisten zur Aufnahme, während der städt. Kindergarten lahmt. Hier wird nichts von Steuergeldern bezahlt, sondern aus Spenden und den Eltern. Insofern liegt es der Leitung auch dran, daß die Kinder ein christliches (egal ob evang. oder kath.) Elternhaus haben.
Taufe:
Ich weiß von anderen Gemeinden, daß Pfarrer sich weigern Kinder zu taufen, wenn die Eltern bzw. die Paten konfessionslos sind.
Die Finanzierung ‚kirchlicher‘ Kindergärten geschieht zu weit
über 90 % durch öffentliche Mittel. Daher sind sie
verpflichtet! Kinder mit einer anderen oder gar keiner
Konfession aufzunehmen.
Der ev. Kindergarten in meinem Ort hat Wartelisten zur
Aufnahme, während der städt. Kindergarten lahmt. Hier wird
nichts von Steuergeldern bezahlt, sondern aus Spenden und den
Eltern.
Sicher ? Meistens haben Kigas nach Landesrecht Anspruch auf Zuweisung von der Kommune, was i.d.R. auch genutzt wird.
Taufe:
Ich weiß von anderen Gemeinden, daß Pfarrer sich weigern
Kinder zu taufen,
-wenn die Eltern
verständlich
bzw. die Paten konfessionslos sind.
Das ist meiner Érfahrung nach von Pfarrei zu Pfarrei unterschiedlich.
Die Finanzierung ‚kirchlicher‘ Kindergärten geschieht zu weit
über 90 % durch öffentliche Mittel. Daher sind sie
verpflichtet! Kinder mit einer anderen oder gar keiner
Konfession aufzunehmen.
sprich: ein steuerzahler, der aus egal welchen gründen es
nicht wünscht, daß sein kind in diesen konfessionell
gebundenen kindergarten geht, hat zwei möglichkeiten:
nein drei
er gibt sein Kind in einen konfessionsungebundenen (teilweise städtisch), teilweise von Organisationen wie AWO oder ASB oder auch von regionalen trägern betrieben werden. Die vg. träger erhalten ebenfalls 90 % Förderung (städtische 100 %).
er zieht weg, zahlt weiterhin steuern für diesen
kindergarten (und gibt sein kind in einen privaten, für den er
auch zahlt)
er gibt das kind gegen seinen willen in diese stätte, darf
„dankbar“ dafür sein, daß es das überhaupt „darf“ und zahlt
auch noch dafür.
wäre es nicht besser, die konfessionellen zu privatisieren und
mit den 90% finanzmittel *unabhängige* zu betreiben?
Schwierigkeiten kannst Du aber bekommen, wenn Du eine
Patenschaft übernehmen willst. (Dann muss es einen Zweitpaten
geben, der in der Kirche geblieben ist.)
wird von Pfarrer zu Pfarrer unterschiedlich gehandhabt.
Und eine kirchliche Beerdigung ist definitiv ausgeschlossen.
wird von Pfarrer zu Pfarrer unterschiedlich gehandhabt.