Aus einem privatinsolvenzverfahren ein haus kaufe

hallo leute,
ich brauch mal eure hilfe! wir wollen seit 3 monaten ein haus kaufen das über einen makler den wir gut kennen verkauft werden soll. irgendwie kam immer was dazwischen. zuerst gab es bei diesem haus nur 2 gläubiger die im grundbuch stehen die mit der summe x die wir angeboten haben einverstanden waren. dann auf einmal kam ein 3 gläubiger dazu, der sich ziehmlich gewährt hat. ich muss erstmal sagen gläubiger 1+2 sid banken und gläubiger 3 privater geschäftsmann. diesen 3 gläubiger hat man geld angeboten leider nicht soviel wie er als grundschuld eingetragen hat. dann sagte der 3 gläubiger er will das haus selber kaufen, dann wieder doch nicht. jetzt hat der makler uns gesagt das das privatinsolvenzverfahren beantragt wurde das am 23.11 also gestern festgesetzt wuerde. weiter sagte der makler das der 1 gläubiger einen freien verkauf zustantwortenimmen würde. also ohne zwangsversteigerung. was muss jetzt getan werden? welche kosten kommen auf uns zu? bitte um

Hallo. Klingt zunächst alles etwas verworren. Grundsätzlich gibt es in der Regel jedoch nur einen Verkäufer. Die Gläubiger sind dabei zunächst nicht vordergründig zu betrachten, denn der Verkäufer muss dafür sorgen, dass er bei einem zu vereinbarenden Kaufpreis die Freistellung durch seine Gläubiger erlangt. Der Notar überwacht den Vorgang und wird erst dann eine Kaufpreisfälligkeit stellen, wenn sichergestellt ist, dass die Voraussetzungen für einen lastenfreien Übergang gegeben sind. Im Rahmen des Notarvertrages wird dann auch die Verwendung des Kaufpreises im Zusammenhang mit den Freistellungserklärungen der Gläubiger geregelt. Viele Grüße A. Frank.

ist auch sehr verworren! Der eigentliche Verkäufer hat keinen Anspruch bzw. befugnis das Haus zu verkaufen, warum weiss ich auch nicht. Gläubiger 1 hat wohl alles in der hand, denke auch das die den vollen kaufpreis kassieren werden und die anderen leer ausgehen.

Kann so aus insolvenzrechtlicher Sicht nicht gesagt werden bzw. schwer zu beantworten.
In dieser Sache kann ich nur raten zu einem Anwalt zu gehen und mit diesem die Sache zu klären. Wenn das Insolvenzverfahren keine Privatinsolvenz sondern eine Firmeninsolvenz ist, kann der Insolvenzverwalter die Immobilie selbst veräußern um somit für die Gläubigergemeinschaft Masse zu ziehen.

Tut mir leid, dass ich da keine ausführliche und genauere Antwort geben kann.

Nickel

tut mir leid, hier kann ich nicht weiterhelfen.