Hallo,
Hallo,
folgenes Problem,
01.08.2007-24.06.2010 Ausbildung zum Eiinzelhandelskaufmann
In welcher Art wurde diese Ausbildung bezahlt, bzw. seit wann wurde dafür entsprechend der Gehaltsabrechnungen von der Ausbildungsvergütung in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt ?
25.06.2010-29.08.2010 NICHT arbeitlos gemeldet (leider der
Fehler)
Zunächst erst mal von untergeordnetem Interesse, wenn für den Zeitraum bis
30.08.2010-17.07.2011 Fachabitur
kein ALG I beantragt wurde und es für den Zeitraum der Fortbildung für das Fachabitur andere Leistungen ( BaföG etc. ) gab.
Nun wurde der Antrag auf ALG2 abgelehnt, da in den letzten 2
Jahren nicht mehr als 360 Tage gearbeitet wurde, sondern nur
345 Tage!
Wenn wirklich nur 345 Tage beitragspflichtiges Einkommen ( im Sinne von Beiträgen an die Arbeitslosenversicherung ) binnen der letzten 24 Monate vorhanden waren, kann es mitunter hinkommen.
Es kann auch verlängerte Erhebungszeiträume geben, wenn in den letzten 3 - max. 5 Jahren vor dem letzten Zeitraum einer Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung bereits Beiträge in diese entrichtet wurden.
Diesbezüglich müßte es dann aber auch entsprechende Nachweise geben.
Was nun? Laut Berater steht nun der Gang zur
Gemeinde an, dort wird überprüft wieviel die Eltern verdienen!
Aber sind die für ein einen 24-jährigen der noch Zuhause wohnt
überhaupt zuständig bzw. müssen Sie den „durchfüttern“?
Dieses Prozedere wäre zwecks Prüfung auf einen ALG II - Antrag eine übliche Folgerung. Könnten die Eltern es finanziell ermöglichen, wären sie primär bis zum 25. Lebensjahr der antragstellenden Person zunächst zu konsultieren, bzw. bei fehlender Finanzkraft diesbezüglich auskunftspflichtig.
Hat man Anspruch auf Geld?
Wie @Soljaka bereits anklingen ließ, wären für ALG II zunächst sogenannte " vorrangige Leistungsansprüche / Unterstüzungsmöglichkeiten " zu prüfen.
Wenn ja wieviel? Falls man keinen
Anspruch hat wie soll man dann überleben? Steht einem eine
Wohnung zu falls die Eltern einen nicht „durchfüttern“
wollen?!
Unter 25 Jahren wären die Eltern noch fürsorgepflichtig,soweit sie das tragen können.
Eigene WHG mal soweit außen vor, wenn BaFöG etc. zumindest ein Auskommen imFamilienverband ermöglichen würden und die erweiterte Schulbildung dementsprechend abgeschlossen werden könnte.
Danach würde das Jobcenter ggf. anhand der Einkommenssituation der Eltern prüfen können, was ergänzend möglich wäre.
Gruss
mfg
nutzlos