Ausbildung,Fachabi, kein ALG2 wegen 15 Fehltagen?!

Hallo,

folgenes Problem,

01.08.2007-24.06.2010 Ausbildung zum Eiinzelhandelskaufmann
25.06.2010-29.08.2010 NICHT arbeitlos gemeldet (leider der Fehler)
30.08.2010-17.07.2011 Fachabitur

Nun wurde der Antrag auf ALG2 abgelehnt, da in den letzten 2 Jahren nicht mehr als 360 Tage gearbeitet wurde, sondern nur 345 Tage! Was nun? Laut Berater steht nun der Gang zur Gemeinde an, dort wird überprüft wieviel die Eltern verdienen! Aber sind die für ein einen 24-jährigen der noch Zuhause wohnt überhaupt zuständig bzw. müssen Sie den „durchfüttern“? Hat man Anspruch auf Geld? Wenn ja wieviel? Falls man keinen Anspruch hat wie soll man dann überleben? Steht einem eine Wohnung zu falls die Eltern einen nicht „durchfüttern“ wollen?!

Gruss

Hallo mw87,
ich denke mal, da wird AlgI und AlgII verwechselt.
Anspruch auf AlgI hat man, wenn man innerhalb der letzten 3 Jahre ein Jahr versicherungspflichtig tätig war.
Anspruch auf AlgII hab man, wenn man erwerbsfähig, hilfebedürftig ist.
Also mit Ablehnung von AlgI zum JobCenter und dort AlgII beantragen.
Grüße
Almut

Hallo,

Hallo,

folgenes Problem,

01.08.2007-24.06.2010 Ausbildung zum Eiinzelhandelskaufmann

In welcher Art wurde diese Ausbildung bezahlt, bzw. seit wann wurde dafür entsprechend der Gehaltsabrechnungen von der Ausbildungsvergütung in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt ?

25.06.2010-29.08.2010 NICHT arbeitlos gemeldet (leider der
Fehler)

Zunächst erst mal von untergeordnetem Interesse, wenn für den Zeitraum bis

30.08.2010-17.07.2011 Fachabitur

kein ALG I beantragt wurde und es für den Zeitraum der Fortbildung für das Fachabitur andere Leistungen ( BaföG etc. ) gab.

Nun wurde der Antrag auf ALG2 abgelehnt, da in den letzten 2
Jahren nicht mehr als 360 Tage gearbeitet wurde, sondern nur
345 Tage!

Wenn wirklich nur 345 Tage beitragspflichtiges Einkommen ( im Sinne von Beiträgen an die Arbeitslosenversicherung ) binnen der letzten 24 Monate vorhanden waren, kann es mitunter hinkommen.
Es kann auch verlängerte Erhebungszeiträume geben, wenn in den letzten 3 - max. 5 Jahren vor dem letzten Zeitraum einer Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung bereits Beiträge in diese entrichtet wurden.
Diesbezüglich müßte es dann aber auch entsprechende Nachweise geben.

Was nun? Laut Berater steht nun der Gang zur
Gemeinde an, dort wird überprüft wieviel die Eltern verdienen!
Aber sind die für ein einen 24-jährigen der noch Zuhause wohnt
überhaupt zuständig bzw. müssen Sie den „durchfüttern“?

Dieses Prozedere wäre zwecks Prüfung auf einen ALG II - Antrag eine übliche Folgerung. Könnten die Eltern es finanziell ermöglichen, wären sie primär bis zum 25. Lebensjahr der antragstellenden Person zunächst zu konsultieren, bzw. bei fehlender Finanzkraft diesbezüglich auskunftspflichtig.

Hat man Anspruch auf Geld?

Wie @Soljaka bereits anklingen ließ, wären für ALG II zunächst sogenannte " vorrangige Leistungsansprüche / Unterstüzungsmöglichkeiten " zu prüfen.

Wenn ja wieviel? Falls man keinen
Anspruch hat wie soll man dann überleben? Steht einem eine
Wohnung zu falls die Eltern einen nicht „durchfüttern“
wollen?!

Unter 25 Jahren wären die Eltern noch fürsorgepflichtig,soweit sie das tragen können.
Eigene WHG mal soweit außen vor, wenn BaFöG etc. zumindest ein Auskommen imFamilienverband ermöglichen würden und die erweiterte Schulbildung dementsprechend abgeschlossen werden könnte.
Danach würde das Jobcenter ggf. anhand der Einkommenssituation der Eltern prüfen können, was ergänzend möglich wäre.

Gruss

mfg

nutzlos

In der Tat: KEIN Alg II, sondern Alg I im UP!
Hi!

ich denke mal, da wird Alg I und Alg II verwechselt.

Nach der Schilderung im UP KANN das eigentlich nur so sein.

Anspruch auf AlgI hat man, wenn man innerhalb der letzten 3 Jahre ein Jahr versicherungspflichtig tätig war.

Das allerdings stimmt schon seit Hartz IV/01.01.2005 nicht mehr; seitdem sind es 12 Monate in zwei Jahren!

Anspruch auf AlgII hab man, wenn man erwerbsfähig, hilfebedürftig ist.

Genau, @UP: s. a. FAQ:1743.

Also mit Ablehnung von Alg I zum JobCenter und dort Alg II beantragen.

Exactement.

LG
Jadzia

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