Ich bin selbst „Medizinischer Qi Gong Trainer“ und möchte mein Wissen an Andere weiter geben. Gibt es da gesetzliche Beschränkungen und welche Eckpunkte muss ich bei der Ausbildung einhalten (z.B muss ein Arzt die Ausbildung bestätigen?, Gibt es in den Bundesländern dazu unterschiedliche Auffassungen?, Welche rechtlichen Beschränkungen gibt es ?, Ist der Name, die Bezeichnung geschützt usw.), Es geht nicht um Inhalte, die kenne ich selbst, da ich mich seit fast 20 Jahren mit dem Thema beschäftige. Danke und herzliche Grüße an alle
Andreas
Hallo,
für sowas brauchst Du ein rechtliches Gutachten, und das bekommst Du nur durch die Beratung eines Rechtsanwaltes.
Soviel zu meiner Vermutung:
Du kannst Dich bei Dingen wie Qi Gong als Trainer, Ausbilder oder wie Du möchtest bezeichnen, oder Deine Einrichtung als Qi Gong Schule, solange:
- Qi Gong Trainer o.ä. keine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung ist
- Du Dich nicht als Heilberufler siehst
- Du grundsätzlich nicht für Dich beanspruchst, mit Qi Gong konkret Krankheiten behandeln zu können. Denn dann bist Du in den Heilberufen, für die es spezielle Regelungen gibt (Medizin und Heilpraktiker).
z.B.
„Ich vermittle Ihnen als Trainer Techniken wie Qi Gong zu einem gesünderen, ausgeglicheneren Leben führt“
Völlig ok
„Ich biete eine Ausbildung an wie man mit Qi Gong schwere Krankheiten ohne Medikamente heilen kann“
Führt wahrscheinlich zu einer Klage.
Wie gesagt, im konkreten Fall zu einem Anwalt, am besten mit Erfahrung im Medizin- oder Berufsrecht.
Hallo, Andreas,
leider kann ich Dir da nicht weiterhelfen, event.
gibt es eine Vereinigung, frag doch mal unter folgender
Adresse: www.tai-chi-zentrum.de/qigong.htm.
Viel Erfolg und liebe Grüße,
Die Freiheitssucherin
es tut mir leid, da kann ich dir leider nicht weiterhelfen. habe nur einen eventuell interessanten link:
http://www.ptch.uni-oldenburg.de/
gruß
Hallo,
sorry, das weiß ich auch nicht. Ich würde evtl. mal beim Gesundheitsamt nachfragen - die sollten das wissen.
VG
Alea
Hallo Andreas, zu Ihren Fragen kann ich leider nicht weiterhelfen. MfG granwuerd
Ich bin selbst „Medizinischer Qi Gong Trainer“ und möchte mein
Wissen an Andere weiter geben. Gibt es da gesetzliche
Beschränkungen und …
Tut mir leid aber da kann ich nicht weiterhelfen.
Gruss Chris
Qi Gong Trainer
ich bin seit fast 40 Jahren im Pflegebereich tätig. Aber ich habe überhaupt noch nie von einem Medizinischen Qi Gong Trainer gehört. Ich glaube daher nicht, dass die Berufsbezeichnung gesetzlich geschützt ist. Wenn dies nicht so ist, kann jeder der will, eine Ausbildung dazu konzipieren und sie auch anbieten. MIt der Anerkennung in anderen Bundesländern ist es etwas komplizierter. Soll die Ausbildung dem Gesundheitsministerium unterstehen? Dann ist sie - dessen bin ich mir aber nicht 1000 % sicher, bundesweit geregelt. (Wie die Gesundheits- und Krankenpflege)
Soll sie dem Kultusministerium unterstehen, dann ist sie Ländersache, da wir eine Länderhoheit für Schulausbildungen haben. Ich würde mich beim Gesundheitsamt erkundigen, ob ein Arzt die Teile der Ausbildung und evtl. die Prüfung abnehmen muss.
Ich weiß nicht, ob ich Dir behilflich sein konnte, wünsche Dir aber viel Glück und Mut, es einfach auszuprobieren!
Lisemaus
Vielen Dank Lisemaus, du hast mir schon etwas geholfen. Ich werde mich mit dem Gesundheitsamt in Verbindung setzen.Andreas
Danke, ich werd’ mich mal beim Gesundheitsamt melden. Andreas
Hallo Carina, ich vermute, dass du ebenfalls im Qi Gong Bereich tätig bist. Sicher kennst du auch das leidige Problem mit den Krankenkassen. Seit 11 Jahren „quäle“ ich mich damit herum und mache eine Ausbildung nach der anderen.Zuletzt eben die des Med. Qi Gong Trainers.Und jetzt werden erneut Ausbildungen „verkauft“, bei denen aber auch nicht feststeht, ob du eine Kassenanerkennung bekommst.Dafür kosten die Kurse dann wieder ein paar tausend Euro.Irgendwie kommt einem langjährigen Qi Gong Trainer das dann wie Kommerzielle „Abzocke“ vor?!?
Auch auf deiner empfohlenen Seite ist dies leider so, obwohl deren Inhalte sehr interessant sind.
Danke für deine Bemühungen und beste Wünsche Andreas
Vielen Dank Onorphrio, eine kompetente Antwort, mit der ich gut etwas anfangen kann.Du hast mir sehr geholfen, denn das leidige Problem mit den Krankenkassen kennst du sicher auch.
Seit 11 Jahren unterrichte ich Qi Gong und den Kassen „fällt immer wieder etwas Neues ein“, um die Kusre nicht erstatten zu müssen. Mittlerweile habe ich diverse Ausbildungen absolviert, zuletzt den „Med. Qi GOng Trainer“ die aber bei AOK und Barmer nicht zu einer positiven Reaktion betr. Erstattung führten. Bei DAK und IKK und einigen BKK wiederum zu einer Positiven.
Nun gut. Ich werde deinen Rat befolgen. Vielen Dank
Andreas
Leider kann ich nicht konkret weiterhelfen. Wer wahrscheinlich Auskunft geben kann ist Zuzana.Sebkova-Thaller.
MfG
Sigrun Lokotzke
Hallo Andreas,
Wenn ich Dich richtig verstehe, möchtest Du Andere zum Qi-Gong Lehrer ausbilden.
Leider kenne ich mich mit den dafür geltenden Vorschriften nicht aus.
Aber wende Dich doch mal an die Deutsche Qi-Gong Gesellschaft, vielleicht bekommst Du dort Rat.
Liebe Grüße
Horst