Vermutlich Alg-I-Anspruch nach § 125 SGB III.
Hi!
Da der AN aber den Minijob nicht antreten kann,
Wenn dies
- aufgrund von Arbeitsunfähigkeit der Fall ist und
- direkt vor dem Krankengeld (KRG)-Bezug sozialversicherungspflichtig (sv-pflichtig) gearbeitet wurde (was hier laut Deiner Schilderung der Fall zu sein scheint), …
Bekommt der AN trotz des Minijobvertrages, den er ja nun nicht antreten kann, Bezüge von der Arbeitsagentur?
… vermutlich * ja. Lies Dir doch mal FAQ:1791 durch, wo die Thematik behandelt wird! **
Und wenn Du dann noch Fragen hast (was mich bei der komplexen Thematik nicht wundern würde), kannst Du Dich ja gerne nochmal melden.
*) Wenn Du noch Fragen hast, wäre es dann gut, wenn Du noch folgende Daten (möglichst im Format Tag.Monat.Jahr!) ergänzen könntest, damit aus dem „vermutlich“ ein „sicher“ werden kann:
- Zeitraum/Zeiträume (für den Fall, dass nicht durchgängig KRG bezogen wurde, sondern man zwischendrin auch immer mal wieder arbeitsfähig war) des KRG-Bezuges
- Zeitraum/Zeiträume der sv-pflichten Beschäftigung bis mind. zur letzten vor dem ersten KRG-Bezug zurück.
**) In der FAQ wird der Fall von jemandem behandelt, der vor der Aussteuerung bereits schon mal einen Alg-I-Anspruch erworben hatte, der nun wieder auflebt (sog. „Alg-Wiederbewilligung“). Das ist aber für die Infos, die in der FAQ stehen irrelevant; alles würde bei einem Alg-I-Neuanspruch (wie hier) genauso gelten!
LG
Jadzia