Ausgesteuert, gekündigt, neuer vertrag

Hallo,
man nehme an, dass jemand z.b. zum ersten eines Monats bei der Krankenkasse ausgesteuert wurde. Zum gleichen Tag wurde ein Aufhebungsvertrag (Kündigung wg. Krankheit) gültig. Dem ehemaligen AN wurde am Anfang d.Jahres. das Angebot gemacht, diesen Aufhebungsvertrag aufzusetzen und gleichzeitig nach der Aussteuerung ihm einen Minijob anzubieten. Da der AN aber den Minijob nicht antreten kann, hat er ab dem Tag nach der Aussteuerung keine Bezüge mehr. Der AN hatte die Hoffnung, vielleicht am Ende des Jahres wieder ein wenig arbeiten zu können und ist deswegen auf den Deal eingegangen. Bekommt der AN trotz des Minijobvertrages, den er ja nun nicht antreten kann, Bezüge vom Arbeitsamt ?

Vielen Dank

Vermutlich Alg-I-Anspruch nach § 125 SGB III.
Hi!

Da der AN aber den Minijob nicht antreten kann,

Wenn dies

  1. aufgrund von Arbeitsunfähigkeit der Fall ist und
  2. direkt vor dem Krankengeld (KRG)-Bezug sozialversicherungspflichtig (sv-pflichtig) gearbeitet wurde (was hier laut Deiner Schilderung der Fall zu sein scheint), …

Bekommt der AN trotz des Minijobvertrages, den er ja nun nicht antreten kann, Bezüge von der Arbeitsagentur?

… vermutlich * ja. Lies Dir doch mal FAQ:1791 durch, wo die Thematik behandelt wird! **
Und wenn Du dann noch Fragen hast (was mich bei der komplexen Thematik nicht wundern würde), kannst Du Dich ja gerne nochmal melden.

*) Wenn Du noch Fragen hast, wäre es dann gut, wenn Du noch folgende Daten (möglichst im Format Tag.Monat.Jahr!) ergänzen könntest, damit aus dem „vermutlich“ ein „sicher“ werden kann:

  1. Zeitraum/Zeiträume (für den Fall, dass nicht durchgängig KRG bezogen wurde, sondern man zwischendrin auch immer mal wieder arbeitsfähig war) des KRG-Bezuges
  2. Zeitraum/Zeiträume der sv-pflichten Beschäftigung bis mind. zur letzten vor dem ersten KRG-Bezug zurück.

**) In der FAQ wird der Fall von jemandem behandelt, der vor der Aussteuerung bereits schon mal einen Alg-I-Anspruch erworben hatte, der nun wieder auflebt (sog. „Alg-Wiederbewilligung“). Das ist aber für die Infos, die in der FAQ stehen irrelevant; alles würde bei einem Alg-I-Neuanspruch (wie hier) genauso gelten!

LG
Jadzia

Vielen Dank schon mal für die Infos. Ich lese mir erstmal den Link durch. Wenn ich dann noch Fragen habe, wende ich mich vertrauensvoll an Dich.
LG Painter