Du willst es nicht verstehen oder ?
Das steht so in keinem Gesetz drin. Es gibt kein „Zettelaushang-Gesetz“.
Aber es gibt das Eigentumsrecht (des Vermieters) . Eigentümer bestimmt, was mit seinem Haus passiert oder nicht.
Will er keine Zettel im Treppenhaus dann kann er das einfach so festlegen.
Da redet ihm niemand rein.
Das kann er in einer Hausordnung machen oder wenn es keinen Hinweis in der Hausordnung geben sollte kann er es jederzeit untersagen wenn Zettel aushängen und es ihm störend auffällt. Das ist hier doch der Fall.
Fußmatten vor Haustür sind auch unter bestimmten Gesichtspunkten (Größe, Lage, keine Stolpergefahr für restliche Flurbreite) erlaubt. Und ob Dekokränze an der Wohnungstür erlaubt sind, darüber haben schon Gerichte entschieden.
In der Regel sind sie erlaubt (übliche Größe, sichere Befestigung usw.).
Aber sonstige Kleinmöbel, Pflanzen, Schuhe oder Spielzeug nicht.
MfG
duck313