Aushang an Hauseingangstür vom Vermieter untersagt

Ist es rechtens dass ein Vermieter den Mietern untersagt mal einen Aushange wie
„Schlüsselbund gefunden bitte melden unter …“ und
„Parkplatz abzugeben, bitte melden unter …“
an der Hauseingangstür anzubringen?
Die Mieter zahlen ja die Treppenreinigung und den Allgemeinstrom, ist da ein Zettelaushang verboten?

Zitat „Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass das Treppenhaus zu den allgemein genutzten Flächen und nicht zu Ihrer Wohnungsfläche gehört“

:sunflower: Hallo! :sunflower:


Eigentlich wollte ich hier vorerst keine Fragen mehr beantworten … wenn ich mir aber anschaue, was sich selbsternannte Experten bei w-w-w so alles ausdenken, wird mir schlecht!

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB § 1004 - Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch

Das Anbringen von privaten Zetteln, Flugblättern o.ä. individuellen Inhalts an Hauseingangstüren oder anderen von den Hausbewohnern allgemein genutzten Flächen wird i.d.R. nicht gern gesehen, weder von den Hauseigentümern/Vermietern, noch von den Mietern selbst.


Bhrapubhada Paktivedanta

Was ist denn das für ein Satz :flushed: in einem Gesetzestext
Oh man BGB … hoch lebe Deutscheland.

wie kommst du darauf, dass dies der Gesetzestext ist :eyes: Klick doch einfach auf den Link und lies selbst

Ok ich nehms zurück, aber…

(1) Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.

-> Dem Vermieter wird doch nichts „entzogen“ oder „vorenthalten“ wenn er selbst in dem Haus wohnt. Ich verstehe dieses Deutsch in den Gesetzetexten nicht.

(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist.

-> und wann ist er zur Duldung verpflichtet?

hi

was steht dazu in der Hausordnung?

Gruß H.

Und weil das so ist darf man auch keine Zettel aushängen. Ganz einfach !

Ebenso wenig wie man vor seiner Wohnungstür Schuhregale oder andere Dekoration anbringen darf.
Allgemein genutzt bedeutet, jeder Mieter und Besucher kann das Treppenhaus benutzen, aber eben zu dem Zweck für den es da ist.
Und das ist eben nicht als „Plakatfläche“ oder Zettelkasten.
Über alles weitere bestimmt der Vermieter in einer Hausordnung oder hier durch direkte Anweisung „Keine Aushänge“.

Dass man Treppenreinigung und Allgemeinstrom zahlt, sag mal, was soll das denn daran ändern ?

MfG
duck313

lies mal Wort für Wort:

in anderer Weise als duch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes

und dann erzählst Du, was daran nicht verständlich sein soll.

Der war gut :smile:
Wo steht das?

Aja also kann man als Mieter drauf bestehen das der Vermieter alle Türvorleger und Türdekorationen ebenfalls verbieten lässt?

Wer hat festgelegt und wo steht was „Allgemein genutzt“ bedeutet?

Seit wann darf der Vermieter einfach so irgendwelche Anweisungen per Brief machen? Muss heutzutage nicht alles vertraglich gesetzlich und schriftlich festgelegt werden?

Es wurde nicht gesagt dass es etwas daran ändert. Sondern danach gefragt ob man dadurch nicht auch das Recht hat einen Zettel auszuhängen der für die gesamten Mieter relevant ist.

muss dass denn wo stehen, dass man an Fremden eigentum nichts kleben ooder anhängen darf?

Nein es gibt auch etwas, was man als allgemein übliche Nutzung betrachte, gewisse Deko kann aber durchaus untersagt werden.

Schonn immer kann man das machen und nein es muss nicht alles vertraglich gesetzlich und schriftlich sein.

die Sitte, Gesetze und Richtersprüche

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Du willst es nicht verstehen oder ?

Das steht so in keinem Gesetz drin. Es gibt kein „Zettelaushang-Gesetz“.

Aber es gibt das Eigentumsrecht (des Vermieters) . Eigentümer bestimmt, was mit seinem Haus passiert oder nicht.
Will er keine Zettel im Treppenhaus dann kann er das einfach so festlegen.
Da redet ihm niemand rein.

Das kann er in einer Hausordnung machen oder wenn es keinen Hinweis in der Hausordnung geben sollte kann er es jederzeit untersagen wenn Zettel aushängen und es ihm störend auffällt. Das ist hier doch der Fall.

Fußmatten vor Haustür sind auch unter bestimmten Gesichtspunkten (Größe, Lage, keine Stolpergefahr für restliche Flurbreite) erlaubt. Und ob Dekokränze an der Wohnungstür erlaubt sind, darüber haben schon Gerichte entschieden.
In der Regel sind sie erlaubt (übliche Größe, sichere Befestigung usw.).

Aber sonstige Kleinmöbel, Pflanzen, Schuhe oder Spielzeug nicht.

MfG
duck313

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Doch sicher, deswegen wird ja gefragt :smile:
Irgendwie unbequem?

So kann man das nicht sagen, der Mieter „redet ihm ja rein“.
Das mit der Hausordnung das passt, dem würde ich zustimmen. Aber so Dinge wie den Zetteln in Situationen die alle Mieter betreffen, darüber muss man doch reden können. Mal Ego, Aro und Igno abstellen und Mensch sein.

Ach du je, jaa uns Deutschen gehts echt zu gut :unamused:

Was würdest du sagen, wenn mein Kranz pornografische oder Radikales material hätte, denke du würdest dagegen klagen, ich würde dann sagen, dass ist mein frei meinung, die ich auch äusern darf - na Dämmersts?

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Dann stell dich nicht so quer, denn es wurde bereits alles gesagt, ausser dass dir der Klageweg wegen der Entscheidung zusteht.

Ja in der Hausordnung zumindest

Man darf nicht vergessen das Mieter und Vermieter immer noch Menschen sind und der eine KANN zwar dem anderen Anweisungen machen aber dass es auch erfüllt wird ist was anderes. Wir haben kein „Herrscher“ uns „Sklave“ -Verhältnis in der Situation.

Sicherlich nicht, vor allen da fremdes Eigentum nicht immer ein Haus sein muss.

nein ihr seid Vertragspartern und ja Anweisungen eines Vertragspartners innerhalb der Weissungsbefungnisses der Verträge, incl der Betreffenden Gesetze und verordnungen sind Folge zu leisten.

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Radikal bedeutet soviel wie vollständig, an der Wurzel gepackt, gründlich. Das kann man also so nicht bewerten da nicht schlimm.
Wenn Kinderaugen pornografisches Material zu Gesicht bekämen könnten, würde ich klagen wenn es nicht anders lösbar wäre.
Wir reden hier allerdings von Aushängen, ich wiederhole mich, mit Inhalten die die Mieter betreffen und nicht von pornografischen Material :smile:

warum ist doch was ganz natürliches.

ja kann mich auch so Beratungsresident stellen. Anhand deiner Postings merkt man, dass du nicht den Vermieter klein bei geben möchtest, obwhol dieser recht hat, daher schreibe ich nun auch nichts mehr weiter zum thema, da es nichts bringt.

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Ja und darum geht es ja, die Frage war eben was davon irgendwo gesetzlich festgelegt wurde, das einzig hat den Mieter interessiert.
Aussagen wie „das ist einfach so“ sind uninteressant da sie nur irgendwelche belanglosen Meinungen sind.
Wenn Mieter einfach auf sämtiche „Anweisungen“ der Vermieter hören würde, wo kämen wir denn da hin.

Das er Recht hat ist noch fraglich.
Der Vermieter hat so schon die schlechteste Position die man zwischen allen Mietern haben kann und man könnte meinen er bittet gerade zu drum geärgert zu werden.

Und an einigen Postings merkt man, dass manche (wenn überhaupt) ihr Mietrecht aufschlagen und wenn sie nichts finden irgendeinen ausgedachten „soisteshalt“ Kram schreiben anstatt beim Gesetz zu bleiben oder wenn man es nicht besser weiß, sich rauszuhalten.