Auskunft Einkommen bei Unterhalt für Eltern

Guten Tag,

Hintergrund:
Ich bin bei Pflegeeltern aufgewachen, weil meine allein erziehende Mutter damals ihrer Fürsorge- und Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist.

Kürzlich habe ich vom Sozialamt eine Nachfrage zur Erfüllung der Unterhaltspflicht gegenüber meiner leiblichen Mutter erhalten. Unabhängig davon, dass ich nicht einsehe Unterhalt für meine Mutter zu zahlen, wenn sie selber ihrer Pflicht nicht nachgekommen ist, habe ich Probleme beim Ausfüllen des Formulars.

Das Formular, dass ich innerhalb von 14 Tagen ausfüllen soll ist sehr umfangreich.
Eines der wichtigsten Punkte ist wohl meiner Meinung nach:
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.
Leider steht dort nur, das
a. monatliche Einkünfte anzugeben sind
b. die Verdienstbescheinigungen einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld oder Einmalzahlungen der letzten 12 Monate beizulegen sind.

Mir ist jedoch unklar ob ich

a. den Netto oder Brutto Betrag angeben soll
b. nur das angeben soll, was nach gesetzlichen Abzügen übrig bleibt
b. das angeben soll, was mein Arbeitgeber mir überweist

Im Falle c. wären dort nämlich

  • Überstunden enthalten, die ich mal mache und mal nicht und mal mehr, mal weniger…
  • Rufbereitschaftsgeld, die ich u.U. nicht jeden Monat mache.
  • Feiertagszuschläge enthalten, die ich mal habe und mal nicht.

Da ich diesen Punkt sehr wichtig finde und davon natürlich hauptsächlich abhängt, wie viel und ob ich Unterhalt zahlen muss, würden ich mich freuen, wenn Ihr mir Eure Erfahrung schilder, denn ich glaube, dass ich nicht der einzige bin, der dieses Formular ausfüllen muss.

Ich wäre für Eure Hilfe sehr dankbar.

LG Markus

http://www.test.de/Unterhalt-fuer-Eltern-Kinder-in-d…

Hallo Markus,

da wir zur Zeit die selben Probleme haben kann ich dir nur sagen, es liegt an der Bearbeiterin. Jede sieht das anders (da gibt es wohl kein Gesetz, sie kann nach ihren Einstellungen entscheiden).
Beim Unterhalt hast du normal 1500 Euro frei. Ich wundere mich nur immer wieder was unser Staat so alles macht, um bloss nicht zahlen zu müssen.
Ich bin seit 10 Jahren geschieden, zwei Kinder (22 und 18 Jahre alt).
Mein Ex war Alkoholiker und hat uns die ganzen Jahre jede Lebensfreude genommen.
Den Ältesten wollte er damals zur Adoption frei geben, hat dieses sogar schriftlich beim Standesamt unterschrieben. Der Sohn wollte nie Kontakt mehrhaben. Der jünste Sohn wurde regelrecht aufgehetzt… ich wäre Schuld wenn er stirbt, da er sich nicht mals mehr einen Arztbesuch leisten kann u.v.m.
Jetzt ist er verstorbenund die Kinder müssen für die Beerdigung bezahlen. Obwohl der Älteste nie Kontakt hatte und mich ständig gegen seinen Morddrohungen zur Seite stand… es spielt keine Rolle, die Kinder müssen für die Beerdigungskosten auf kommen. Das ist sogar Gesetz. Selbst wenn sie die Eltern nie gekannt haben. In meinen Augen ein menschenunwürdiges Gesetzt, aber Vater Staat zahlt nichts. Auch mit nur Ausbildungslohn und eigener Wohnung (die er ohne Hilfe nicht mal finanzieren kann), die Kinder müssen für die Beerdigungskosten auf kommen. Das nur schon mal als Warnung. Ich habebei den Kindern nach der Frage zum Lohn alles durch gestrichen und „Bescheinigung“ liegt bei. Die rechnen den Durchschnitt von einem Jahr, mir allen Sonderzahlungen. Schon sehr traurig alles!
Gruss
Agnes

Hallo Agnes,

danke für die schnelle Antwort…

Das mit den Beerdigungskosten habe ich mir auch sagen lassen. Dabei könnte alles so einfach sein. Der Elternteil, wenn es sich schon nicht um die Kinder kümmert, sollte doch wenigstens ein paar Euro für eine Risiko Lebensversicherung für die hinterbliebenen abschließen.

Zur Angabe im Formular wäre mehr Eindeutigkeit angebracht oder zumindest ein Infozettel, auf dem alle Punkte noch mal Erläutert werden.
Im Internet kann man ein Formular aus dem Bundesland NRW runterladen, auf dem genau bei diesem Punkt:
Nichtselbstständige Tätigkeit
(Nettoerwerbseinkommen, Ausbildungsvergütung)
steht. Das ist schon mal eindeutiger.

Ein großes Problem sind die zum normalen Brutt/Netto Gehalt kommenden Zuzahlungen, wie Überstunden, Rufbereitschaftsgeld, Feiertags- Wochendzuschläge, Leistungszulage Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Werden diese Zahlungen zu 100% angerechnet?
Beispiel:
Man bekommt ein monatliches tarifl. Endgeld von 1550 euro netto,
durch Überstunden (die unterschiedliche bis keine sein können), durch Bereitschaft (die nicht monatlich ist.), durch Feiertags-, Wochenend- und Nachtzulage(die unterschiedlich bis keine sein können)sind ca. bis zu 500 euro möglich.
Wie wird das behandelt. Es wäre sehr unfair, wenn das als dauerhaftes Einkommen angelastet wird, denn was ist in den Monaten, an denen nur das reine Gehalt kommt?

VLG Markus

Guten tag,
ich vermute dass es sich um die Nettoeinkünfte handelt, da hierzu auch Einkünfte aus Mieteinnahmen oder Nebenjobs zählen und dies sind ja auch Nettoeinkünfte.
Ausserdem sind sowieso die Gehaltsabrechnungen in Kopie beizulegen, da werden die Sachbearbeiter vom Amt wohl erkennen um welche Form und in welcher Höhe bei den Einkünften es sich handelt.
alles Gute

Hallo Markus,
die können leider alles. Sie werden alle Einkünfte eines Jahres zusammen rechnen, leider auch alles andere dazu.

Mein Ex hat eine Direktversicherung bei seinem Arbeitgeber. Diese steht auf den Namen des jüngsten Kindes.
Da er sich in der Insolvenz befunden hat, hält jetzt der Insolvenzverwalter das Geld fest (obwohl man diese Art der Versicherung auszahlen muss, sie fällt nicht in die Insolvenz.
Der Junge bekommt jetzt kein Geld und die Mahnungen der Beerdigung kommen jetzt zu ihm rein.
Das Lächerliche an der ganzen Sache ist, ich bin Hauptgläubige. Der Anwalt müsste dann mir das Geld aus-
bezahlen, was allerdings länger dauern würde undes mir ja auch nicht zusteht.
So hält er das Geld fest und will uns nur ärgern. Immer kamen von ihm Vorwürfe, man könnte doch nicht den armen Mann so behandeln und pfänden lassen.
Ich kann als Frau nie so viel Geld nach Hause bringen wie ein Mann. Bin immer Vollzeit arbeiten gegangen und er konnte jeden Tag in die Kneipe und auch noch da essen.
Dadurch das er gestorben ist, wird keiner ein besserer Mensch. Es tut sehr weh, wenn man sieht wie alle jemanden schützen, damit er ja keinen Cent Unterhalt bezahlen muss.
Ich habe jetzt alle Unterlagen gefunden, konnte und kann alles beweisen, aber es wird nur abgetan mit, der Mann ist tot, da werden wir nichts machen. Kostet zu viel und bringt nichts mehr.
Sowas bringt einen um… und dann bekommt man das Geld nicht ausgezahlt, obwohl der Verwalter dieses Geld nie von der Versicherung bekommen wird. Aber er kann uns halt ärgern:frowning: !
Hat dein Vater denn für dich Unterhalt bezahlt? Ich lese gerade, deine Mutter hat nict bezahlt, dann brauchst du auch nicht für ihren Unterhalt auf kommen.
Gruss
Agnes

Hallo Markus,

es wird immer vom Nettoverdienst ausgegangen, den du angeben musst- §§1605 BGB, § 55, 56 SGB VIII.
Es ist in der Tat so, dass es sein kann, dass du für deine Mutter Unterhalt zahlen musst, es spielt dabei keine Rolle, ob du von ihr Unterhalt bekommen hat oder nicht.
In deinem Fall, wird es so aussehen, dass das zuständige Amt einen Durchschnitt ermitteln wird, woraus sich dann vielleicht ein Anspruch vom Amt her ergeben kann, allerdings hast du einen Selbstbehalt von ca. 1000€ plus 5% Aufwandsentschädigung, eventuelle Fahrtkosten könnten zusätzlich berücksichtigt werden, sowie Schulden etc.
Die Angaben von mir beruhen auf eigene Erfahrungen, eine Haftung wird nicht übernommen.
Mit freundlichen Grüßen

Hallo Markus,

du legst die Verdienstbescheinigungen in Kopie bei.
Das denke ich ist klar.
Du mußt dein Netto eintagen,was dir bleibt.
Natürlich auch eine Aufstellung deiner restlichen Kosten.
Gruß

Hallo Agnes,

jetzt bin ich auf das nächste Problem gestoßen im Formular(es könnte ja auch einfach gehen…)

Ich habe eine Eigentumswohnung mit rund 82 qm Wohnfläche, die ich vermietet habe. (zur Altersvorsorge. Ich selber wohne in einem anderen Ort zur Miete.

Nun das Formular Anlage Haus- und Grundvermögen

A. Imobilienart
Dort gibt es leider kein Kreuz für Eigentumswohnung zu setzen, nur

Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Ferienhaus, Ferienwohnung, unbebautes Grundstück, land- und forstwirtschaftliche Fläche und sonstiges.

dann noch seltsamer…

Das Gebäude hat eine Gesamtwohnfläche von: es ist aber eine Eigentumswohnung?? Ist die das Gebäude gemint in der meine ETW ist??
Anzahl der Wohnungen insgesamt: Anzahl der Wohnungen die ich besitze oder bezieht sich das auf das oben gemeinte Gebäude??
Größe der selbst bewohnten Wohnung: wird hier meine Mietwohnung oder meine ETW gemeint, denn ich wohne nicht in meiner ETW??
Wird ein Teil der Gesamtfläche der Wohnung/des Gebäudes oder Teile des Grundstücks einem anderen gegen Entgeld vermietet/untervermietet? Hier habe ich eine eindeutige Frage erkannt und JA angekreuzt.
Wie groß ist die vermietet Fläche? Hier natürlich die größe meine ETW.

Was würdest Du hier in meinem Fall ankreuzen?

VLG Markus

Hallo Patrizia,

danke für die schnelle Antwort…

aber jetzt bin ich auf das nächste Problem gestoßen im Formular(es könnte ja auch einfach gehen…)

Ich habe eine Eigentumswohnung mit rund 82 qm Wohnfläche, die ich vermietet habe. (zur Altersvorsorge. Ich selber wohne in einem anderen Ort zur Miete.

Nun das Formular Anlage Haus- und Grundvermögen

A. Imobilienart
Dort gibt es leider kein Kreuz für Eigentumswohnung zu setzen, nur

Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Ferienhaus, Ferienwohnung, unbebautes Grundstück, land- und forstwirtschaftliche Fläche und sonstiges.

dann noch seltsamer…

Das Gebäude hat eine Gesamtwohnfläche von: es ist aber eine Eigentumswohnung?? Ist die das Gebäude gemint in der meine ETW ist??
Anzahl der Wohnungen insgesamt: Anzahl der Wohnungen die ich besitze oder bezieht sich das auf das oben gemeinte Gebäude??
Größe der selbst bewohnten Wohnung: wird hier meine Mietwohnung oder meine ETW gemeint, denn ich wohne nicht in meiner ETW??
Wird ein Teil der Gesamtfläche der Wohnung/des Gebäudes oder Teile des Grundstücks einem anderen gegen Entgeld vermietet/untervermietet? Hier habe ich eine eindeutige Frage erkannt und JA angekreuzt.
Wie groß ist die vermietet Fläche? Hier natürlich die größe meine ETW.

Was würdest Du hier in meinem Fall ankreuzen?

VLG Markus

Hallo Lena,

danke für die schnelle Antwort…

aber jetzt bin ich auf das nächste Problem gestoßen im Formular(es könnte ja auch einfach gehen…)

Ich habe eine Eigentumswohnung mit rund 82 qm Wohnfläche, die ich vermietet habe. (zur Altersvorsorge. Ich selber wohne in einem anderen Ort zur Miete.

Nun das Formular Anlage Haus- und Grundvermögen

A. Imobilienart
Dort gibt es leider kein Kreuz für Eigentumswohnung zu setzen, nur

Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Ferienhaus, Ferienwohnung, unbebautes Grundstück, land- und forstwirtschaftliche Fläche und sonstiges.

dann noch seltsamer…

Das Gebäude hat eine Gesamtwohnfläche von: es ist aber eine Eigentumswohnung?? Ist die das Gebäude gemint in der meine ETW ist??
Anzahl der Wohnungen insgesamt: Anzahl der Wohnungen die ich besitze oder bezieht sich das auf das oben gemeinte Gebäude??
Größe der selbst bewohnten Wohnung: wird hier meine Mietwohnung oder meine ETW gemeint, denn ich wohne nicht in meiner ETW??
Wird ein Teil der Gesamtfläche der Wohnung/des Gebäudes oder Teile des Grundstücks einem anderen gegen Entgeld vermietet/untervermietet? Hier habe ich eine eindeutige Frage erkannt und JA angekreuzt.
Wie groß ist die vermietet Fläche? Hier natürlich die größe meine ETW.

Was würdest Du hier in meinem Fall ankreuzen?

VLG Markus

Hallo Ingo,

danke für die schnelle Antwort…

aber jetzt bin ich auf das nächste Problem gestoßen im Formular(es könnte ja auch einfach gehen…)

Ich habe eine Eigentumswohnung mit rund 82 qm Wohnfläche, die ich vermietet habe. (zur Altersvorsorge. Ich selber wohne in einem anderen Ort zur Miete.

Nun das Formular Anlage Haus- und Grundvermögen

A. Imobilienart
Dort gibt es leider kein Kreuz für Eigentumswohnung zu setzen, nur

Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Ferienhaus, Ferienwohnung, unbebautes Grundstück, land- und forstwirtschaftliche Fläche und sonstiges.

dann noch seltsamer…

Das Gebäude hat eine Gesamtwohnfläche von: es ist aber eine Eigentumswohnung?? Ist die das Gebäude gemint in der meine ETW ist??
Anzahl der Wohnungen insgesamt: Anzahl der Wohnungen die ich besitze oder bezieht sich das auf das oben gemeinte Gebäude??
Größe der selbst bewohnten Wohnung: wird hier meine Mietwohnung oder meine ETW gemeint, denn ich wohne nicht in meiner ETW??
Wird ein Teil der Gesamtfläche der Wohnung/des Gebäudes oder Teile des Grundstücks einem anderen gegen Entgeld vermietet/untervermietet? Hier habe ich eine eindeutige Frage erkannt und JA angekreuzt.
Wie groß ist die vermietet Fläche? Hier natürlich die größe meine ETW.

Was würdest Du hier in meinem Fall ankreuzen?

VLG Markus

Hallo Gloiny

danke für die schnelle Antwort…

aber jetzt bin ich auf das nächste Problem gestoßen im Formular(es könnte ja auch einfach gehen…)

Ich habe eine Eigentumswohnung mit rund 82 qm Wohnfläche, die ich vermietet habe. (zur Altersvorsorge. Ich selber wohne in einem anderen Ort zur Miete.

Nun das Formular Anlage Haus- und Grundvermögen

A. Imobilienart
Dort gibt es leider kein Kreuz für Eigentumswohnung zu setzen, nur

Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Ferienhaus, Ferienwohnung, unbebautes Grundstück, land- und forstwirtschaftliche Fläche und sonstiges.

dann noch seltsamer…

Das Gebäude hat eine Gesamtwohnfläche von: es ist aber eine Eigentumswohnung?? Ist die das Gebäude gemint in der meine ETW ist??
Anzahl der Wohnungen insgesamt: Anzahl der Wohnungen die ich besitze oder bezieht sich das auf das oben gemeinte Gebäude??
Größe der selbst bewohnten Wohnung: wird hier meine Mietwohnung oder meine ETW gemeint, denn ich wohne nicht in meiner ETW??
Wird ein Teil der Gesamtfläche der Wohnung/des Gebäudes oder Teile des Grundstücks einem anderen gegen Entgeld vermietet/untervermietet? Hier habe ich eine eindeutige Frage erkannt und JA angekreuzt.
Wie groß ist die vermietet Fläche? Hier natürlich die größe meine ETW.

Was würdest Du hier in meinem Fall ankreuzen?

VLG Markus

http://www.test.de/Unterhalt-fuer-Eltern-Kinder-in-d…

Hallo Markus,

dann mal los…! Es ist natuerlich nicht einfach.Und da unsere Buerokratie meint, jeder der Hilfe benoetigt, ist ein wenig dusselig, koennen die sich nicht vorstellen, das jemand mehr als eine Wohnung zur Verfuegung hat. Du musst Dir aber nicht so wahnsinnig viele Sorgen machen, denn entweder gehst Du den Antrag mit dem SA bei Abgabe durch oder die werden sich bei Fragen melden…!

Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Ferienhaus, Ferienwohnung, unbebautes Grundstück, land- und forstwirtschaftliche Fläche und sonstiges.-
SONSTIGES

dann noch seltsamer…

Das Gebäude hat eine Gesamtwohnfläche von: es ist aber eine Eigentumswohnung?? Ist die das Gebäude gemint in der meine ETW ist?? DEINE WOHNUNG IST GEMEINT!
Anzahl der Wohnungen insgesamt: Anzahl der Wohnungen die ich besitze oder bezieht sich das auf das oben gemeinte Gebäude?? EINE WOHNUNG, NAEMLICH DEINE!
Größe der selbst bewohnten Wohnung: wird hier meine Mietwohnung oder meine ETW gemeint, denn ich wohne nicht in meiner ETW? DIE DENKEN DU WOHNST IN DEWR WOHNUNG.SCHREIBE NEBEN DAS KREUZ VERMIETET ODER LASSE ES OFFEN! DIE VON AMT SIND MANCHMAL NICHT SO SCHLAU…WERDEN DAHER WAHRSCHEINLICH NACHFRAGEN!

Gruesse

Gloiny

Was würdest Du hier in meinem Fall ankreuzen?

Guten Morgen Global,

Danke für die Antwort und das zu der Uhrzeit…

Doch eins finde ich seltsam, die haben nicht mal ein Kreuz für eine ETW?? Und im Gründe bezieht sich die Fragestellung auf ein Mehrfamilienhaus.

VLG Markus

Wie gesagt, nicht so viel denken, sondern Kreuze machen…! Die melden sich schon.
Ausserdem bin ich hier ein wenig weiter weg…ist gerade 13 Uhr.:wink:

Hallo Markus,

meine Güte das ist aber sehr kompliziert,die Bürokraten haben hier mal wieder alles gegeben,grins.

Also: zu A: die Imobilienart ist ganz klar das Mehrfamilienhaus.

Die Gesamtwohnfläche des Hauses in der deine Wohnung ist,ist hier gemeint.
Gesamtzahl,also Anzahlt der Wohnungen in dem Haus wo deine Wohnung ist.
Die Größe der Wohnung die Du selbst bewohnst.
Als Tip: setz einfach eine Fußnote darunter mit dem Vermerk das du die ETW nicht selbst bewohnst!!!

Die letzte Beiden Fragen hätte ich auch so beantwortet.

Wünsche dir alles gute und meld dich doch mal ob ich helfen konnte.

Falls noch was ist…du weißt ja wo du mich findest.

GLG

Hallo Markus,
in der Tat, die Ämter wollen es genau und kompliziert.

Mit Sternchen ja ankreuzen und ETW beischreiben, da die anderen angegebenen Dinge nicht passen, qm der Wohnung die du bewohnst und seperat die qm der ETW- ach ja, die Anzahl richtet sich nach deinem Besitz- in dem Fall also nur deine ETW.

Hallo Markus,
du hast die Frage mit ja angekreuzt. lege einfach einenZettel bei, auf dem scheibe dann, dass es sich um eine Eigentumswohnung handelt, die für DEINE Altersvorsorge gedacht ist. Steht wenigstens noch eine Belastung drauf? Die dringend mit angeben.
Ich würde in jedem Fall mindestens 10000 Euro belasten, dass Geld so anlegen, dass keiner dahinter kommen kann. Sei es in einem Tresor der Bank.
Ich kann mir gut vorstellen, dass du lieber so zahlst (das Geld liegt ja irgendwo) als für Eltern, die keine sind und waren zu zahlen.
Im Falle des Todes der Eltern bitte um nichts kümmern… nicht die Wohnung betreten, oder sonst irgend was aud der Wohnung als Andenken mit nehmen, dass gilt als Annahme des Erbes, also auch die Schulden! Innerhalb 6 Wochen das erbe ablehnen!
l.G.
Agnes

Hallo,

ein Bekannter von mir hat einen ähnlichen Fall. Ich setze jetzt mal anonymisiert das Schreiben seines Rechtsanwaltes ein:
Betrifft: Sozialhilfe für Herrn O. Z., geb. XX.XX.19XX
Ihr Aktenzeichen: 2XXX – Z. XXXXXXXXX
Hier: Auskunftsverlangen gegenüber Herrn R. Z., N.

Sehr geehrte Frau R.,

ich vertrete Herrn R. Z., XXXX-Str. 9, XXXXX N., der mir Ihr Schreiben vom XX.XX.2011 zur weiteren Bearbeitung übergeben hat.

Mein Mandant ist nicht bereit, die von Ihnen geforderte Auskunft zu erteilen, weil er gegenüber Herrn O. Z. nicht unterhaltspflichtig ist. Herr O. Z. ist zwar der Vater meines Mandanten, er hat jedoch seinen Unterhaltsanspruch gegen meinen Mandanten verwirkt, weil er

  • seine eigene Unterhaltspflicht gegenüber meinem Mandanten gröblich vernachlässigt hat,
  • er sich schwerer Verfehlungen gegenüber meinem Mandanten und seiner Mutter schuldig gemacht hat.

Gemäß § 1611 Absatz 1 BGB hat Herr O. Z. gegenüber meinem Mandanten keinen Unterhaltsanspruch, weil dies „grob unbillig“ wäre. Mangels eines Unterhaltsan-spruchs ist mein Mandant auch nicht zur Erteilung von Auskunft über seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse verpflichtet.

Der Sachverhalt, aus dem sich die grobe Unbilligkeit im Sinne von § 1611 Absatz 1 BGB ergibt, ist von meinem Mandanten in seiner beigefügten

/ eidesstattlichen Versicherung vom XX.XX.2011

ausführlich dargestellt und eidesstattlich versichert worden. Dort hat er auch Zeugen benannt, die den geschilderten Sachverhalt bestätigen können.

Bitte bestätigen Sie mir innerhalb von

zwei Wochen ab Datum dieses Schreibens,

daß Sie Ihre Aufforderung zur Auskunftserteilung gegenüber meinem Mandanten wegen einer fehlenden Unterhaltspflicht nicht weiter aufrechterhalten, ansonsten ich meinem Mandanten empfehlen würde, diese Frage durch eine Feststellungsklage gerichtlich klären zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Mein Bekannter hat dann seine Sicht der Dinge - bei Dir wäre dann die Kindheit in der Pflegefamilie - schriftlich geschildert und per Eidesstatt versichert. Auch Zeugen hat er in der e.V. genannt. Bis jetzt musste er keine Auskunft wegen des Elternunterhaltes gegenüber seinem Vater geben bzw. irgendwas bezahlen.

Google mal Rabeneltern und Elternunterhalt. Es gibt mehrere Höchstrichterliche Urteile (auch BGH und Verfassungsgericht) die urteilen, dass man hier keinen Elternunterhalt bezahlen muss.

Mach ein Schreiben an die Behörde in der Ich-Form mit ähnlichem, an Deinen Fall angepassten - Inhalt und warte der Dinge, die da kommen werden.

Gruß