Ausländer in D. wohnhaft ohne große Sprachkenntni

Deutsche Sprache schwere Sprache … stellen wir uns folgendes vor:

Ausländer in D. wohnhaft ohne große Sprachkenntnisse … Vertragsabschluss … Ausländer sagt NIX VERSTEHEN ABER UNTERSCHREIBEN … gut, gehen wir davon aus, dass er wirklich nicht wusste was er unterschrieben hat.

Wie sieht das nun rechtlich aus? VERBINDLICHE UNTERSCHRIFT?

Ganz leicht lässt sich nachweißen, dass der gute Mann (Frau) wirklich nicht der Deutschen Sprache mächtig ist.

Wenn es noch keine 14 Tage her ist, könnte der Mann/die Frau versuchen, vom Vertrag zurückzutreten. Da die Unterschrift freiwillig geleistet wurde, ist sie, so denke ich, sehr wohl verbindlich. es tut mir leid, aber ich muss ehrlich sagen, das es ziemlich blöd ist, einen Vertrag zu unterschreiben, ohne von dessen genauem Inhalt Kenntniss zu haben.

MfG

Goetz

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rechtsverbindlich, selbst Schuld!
Moimoin!

Der Vertrag wird in Deutschland unterschrieben, deutsch ist die Staatssprache von Deutschland, somit ist der Vertrag rechtsverbindlich. Wenn der Ausländer was unterschreibt, was er nicht versteht, ist das sein Problem!
So geht es auch vielen Deutschen, die irgendwelche juristischen Texte nicht verstehen und trotzdem unterschreiben sollen.
Besser für den Ausländer wäre von vornherein: Vertragswerk einem vorlegen, der der deutschen Sprache mächtig ist, und/oder Vertragswerk vom Anwalt prüfen lassen.

Bis denne

Nicht wirklich!

Der Vertrag wird in Deutschland unterschrieben, deutsch ist
die Staatssprache von Deutschland, somit ist der Vertrag
rechtsverbindlich.

Zunächst ist bereits das nicht richtig. Verträge können im Deutschen Recht in jeder Sprache geschlossen werden. Eine Regelegung wie die von Dir genannte, gibt es nicht.

Wahrscheinlich verwechselst Du das mit Deutsch als Amtssprache der Behörden (nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz) und Deutsch als Gerichtssprache im Zivilprozess (nach dem Gerichtsverfssungsgesetz).

Verträge können, und werden, in jeder Sprache unter Deutschem Recht geschlossen.

Wenn der Ausländer was unterschreibt, was
er nicht versteht, ist das sein Problem!

Das sieht der Gesetzgeber definitiv anders. Gem. § 119 BGB kann jeder eine Willenserklärung (also seinen Teil des Vertragsschlusses) anfechten, wenn er eine solche abgegeben hat, diese aber so gar nicht abgeben wollte. Der Vertrag ist damit von Anfang an nichtig.

So geht es auch vielen Deutschen, die irgendwelche
juristischen Texte nicht verstehen und trotzdem unterschreiben
sollen.

Siehe oben, auch hier gilt § 119 BGB.

Besser für den Ausländer wäre von vornherein: Vertragswerk
einem vorlegen, der der deutschen Sprache mächtig ist,
und/oder Vertragswerk vom Anwalt prüfen lassen.

Gerade letzteres ist unbestritten.

Gruß
Dea

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Wenn es noch keine 14 Tage her ist, könnte der Mann/die Frau
versuchen, vom Vertrag zurückzutreten.

Und woraus würde sich hier das Recht zum Rücktritt ergeben?
Gruß
Dea

Wenn ich nicht irre, war es doch so, das ich in recht vielen Fällen ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen widerrufen kann.

MfG

Goetz

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Hallo!

Wenn ich nicht irre, war es doch so, das ich in recht vielen
Fällen ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen
widerrufen kann.

Wenn ich nicht irre, ist es so, dass in recht vielen Fällen Verträge, die nicht schriftlich geschlossen werden, unwirksam sind.
Soweit ich nicht irre, ist es so, dass in recht vielen Fällen Verträge, die nicht notariell beurkundet sind, unwirksam sind.
Das dumme daran ist nur, dass das zwar in recht vielen Fällen so ist, aber immer noch die absolute Ausnahme.
Und wenn man nicht weiß, was für ein Vertrag gemeint ist, kann man da ohnehin nichts sagen. Was man ohne genauere Informationen sagen kann, ist schon gesagt worden. Es kommt eine Irrtumsanfechtung in Betracht.

Gruß,

Florian.

Hi

Siehe oben, auch hier gilt § 119 BGB.

Nachfrage aus Interesse: Heißt das also, daß man ruhig jeden Vertrag unterschreiben kann und wenn man dann raus will sagt man einfach, daß man nicht genau verstanden was man unterschrieben hat und eigentlich was anderes wollte?

Gruß
Edith

Hi

Nachfrage aus Interesse: Heißt das also, daß man ruhig jeden
Vertrag unterschreiben kann und wenn man dann raus will sagt
man einfach, daß man nicht genau verstanden was man
unterschrieben hat und eigentlich was anderes wollte?

Hier muss man 2 Aspekte trennen.

  1. Muss ein Gericht einem das natürlich auch glauben. Es wird schwer, wenn man einen KFZ Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen unterschreibt und dann dem Gericht erzählt, dass man eigentlich Möbel kaufen wollte.

Das ist also eine Beweisfrage und hier wird das Gericht einem so schnell nicht glauben.

  1. Zudem muss man bei der Anfechtung gem. § 122 BGB dem anderen Schadenersatz leisten.

Ist also alles andere als „einfach“.

Gruß
Dea

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