Ausländerrecht,Aufenthaltserlaubnis

Sehr geehrte Damen und Herren,
es geht um eine Familie mit 2 Kids,alle haben iranische Nationalität und leben in Malaysia.
Der Mann wird bald Ernährungsmediziner(PhD) und arbeitet als Geschäftsmann in seiner eigenen Firma
in Malaysia.Sie wollen nach BRD,um hier zu leben.
1-Welche Aufenthaltsmöglichkeiten kommt für sie in Frage??( keine Asylbewerbung!)
2-Kann er als Ernährungsmediziner hier einen Job finden und hier bleiben??
3-Kann er hier eine Firma gründen und bleiben??kennt jemand eine preiswerte ehrliche Addresse??
Ein iranisches Unternehmen (gefunden im Netz!) behauptet,es kann innerhalb von 6 Monaten
durch eine Firmengründung eine Niederlassungserlaubnis (erst für 1 Jahr,dann für 3 Jahre,danach unbefristet) für ihn besorgen.Es kostet aber 50000 Euro !!!
4-Übrigens,er kann für 6 Monate als Gast-PhD-Student nach DE kommen.
vielen herzlichen Dank!

Mit freundlichen Grüssen

Hallo,

ich kann dir nur rechtliche Hinweise geben, aber keine Prognose, wie es auf dem Arbeitsmarkt mit dieser Ausbildugn aussieht.

1-Welche Aufenthaltsmöglichkeiten kommt für sie in Frage??( keine Asylbewerbung!)

wie jeder andere NON-EU-Ausländer auch. Einreise mit Visum (evtl. auf Einladung bzw. mit Verpflichtugnserklärung), Neantragung einer Aufenthaltserlaubnis.

2-Kann er als Ernährungsmediziner hier einen Job finden und hier bleiben??

Keine Ahnung, ich weiss nicht, wieviele Ernährungsmediziner in Deutstchland gebraucht werden. U.U. hat er sehr gute Chancen, da hier ein Fachkräftemangel herrscht. Die Frage ist aber auch, ob die Ausbildung hier anerkannt wird.

3-Kann er hier eine Firma gründen und bleiben??kennt jemand eine preiswerte ehrliche Addresse??

nun, wenn er eine Aufenthaltserlaubnis oder gar Niederlassungserlaubnis hat, geht es.

Ein iranisches Unternehmen (gefunden im Netz!) behauptet,es kann innerhalb von 6 Monaten
durch eine Firmengründung eine Niederlassungserlaubnis (erst für 1 Jahr,dann für 3 Jahre,danach unbefristet) für ihn besorgen.Es kostet aber 50000 Euro !!!

Eine Niederlassungserlaubnis ist immer unbefristet!! Zeitlich befristet wird nur die Aufenthaltserlaubnis. Also kann das Angebot nicht stimmen. Ich würde ihm sehr kritisch gegenüberstehen. An der Seriosität habe ich erhebliche Zweifel.

4-Übrigens,er kann für 6 Monate als Gast-PhD-Student nach DE kommen.

Fein, dann soll er kommen, vielleicht findet er schon eine Stelle, die ihn beschäftigen würde. Dann dürfte die AE nur noch Formsache sein.

Gruss

Iru

DP ‚Ämter & Behörden‘ -> bitte dort antworten!
/t/aufenthaltserlaubnis–2/6778277

Jadzia Dax
MOD „Ämter & Behörden allgemein“