ich werde bald Auslandsbafög für 2 Semester in den USA beantragen.
Kann mir jemand sagen, wie hoch mein Kontostand bei Antragsstellung sein darf?
Im BAföG (Gesetz) finde ich nur die 5.200 € fürs Inlandsbafög.
Ich werde in den USA keine Studiengebühren bezahlen.
Kann ich bei dem Antrag an der Stelle, an der man normalerweise die Studiengebühren einträgt, meine Mietkosten (von immerhin 5.000 $) nennen?
Danke für deine Antwort, die Seiten hab ich mir vorher schon angeschaut. Bei der Auflistung fehlt aber der Punkt „Vermögen“, um den es mir gerade ging.
Im § 29 BAföG (Freibeträge vom Vermögen: (1) Von dem Vermögen bleiben anrechnungsfrei 1. für den Auszubildenden selbst 5 200 Euro, …) steht nichts darüber, ob die Höhe des anrechnungsfreien Vermögens erhöht wird oder ob für Auslandsbafög die gleiche Grenze gilt…