Auslandsbafög - eigene Vermögenswerte

Hallo,

ich werde bald Auslandsbafög für 2 Semester in den USA beantragen.
Kann mir jemand sagen, wie hoch mein Kontostand bei Antragsstellung sein darf?
Im BAföG (Gesetz) finde ich nur die 5.200 € fürs Inlandsbafög.

Ich werde in den USA keine Studiengebühren bezahlen.
Kann ich bei dem Antrag an der Stelle, an der man normalerweise die Studiengebühren einträgt, meine Mietkosten (von immerhin 5.000 $) nennen?

Danke für Eure Antworten!

Andrea

MOD: Titel Archiv-tauglich gemacht

Hi!

Hast Du hier mal geschaut: http://www.auslandsbafoeg.de/auslandsbafoeg/details.htm?

Dort ist auch ein Beispiel für Förderungen außerhalb der EU (zufällig anhand eines USA-Aufenthaltes) aufgelistet.

Auch der Gesetzestext zum Auslandsbafög könnte interessant sein: http://www.auslandsbafoeg.de/auslandsbafoeg/gesetze.htm

Gruß
Liza

Danke für deine Antwort, die Seiten hab ich mir vorher schon angeschaut. Bei der Auflistung fehlt aber der Punkt „Vermögen“, um den es mir gerade ging.

Im § 29 BAföG (Freibeträge vom Vermögen: (1) Von dem Vermögen bleiben anrechnungsfrei 1. für den Auszubildenden selbst 5 200 Euro, …) steht nichts darüber, ob die Höhe des anrechnungsfreien Vermögens erhöht wird oder ob für Auslandsbafög die gleiche Grenze gilt…

[MOD] Vollzitat entfernt

Sehr gutes Bafög-Forum:
http://www.studentenwerk-aachen.de/bafoeg/bafoeg/baf…

Beim Auslands-B. dürfte es die gleichen Grenzen geben.
Stichtag ist der Tag der Antragsabgabe.

Wer den Flug vorher bezahlt, hat weniger auf dem Konto.

Gruß
JoKu