Sehr geehrte Experten,
darf eine Person die wegen Körperverletzung angeklagt ist eine Auslandsreise(innerhalb der EU) antreten die bereits vor dem Tatzeitpunkt erworben wurde?
Vielen Dank für ihre Mühe
Sehr geehrte Experten,
darf eine Person die wegen Körperverletzung angeklagt ist eine Auslandsreise(innerhalb der EU) antreten die bereits vor dem Tatzeitpunkt erworben wurde?
Vielen Dank für ihre Mühe
Mein Rat als Laie.
Ist die Person angeklagt oder verurteilt.
Mal beim Gericht nachfragen .
Anrufen Aktenzeichen angeben (steht auf dem schreiben) und Fragen.
Die Person ist noch nicht angeklagt. Es wurd noch kein Schreiben zugestellt. Die Person ist bisher straffrei gewesen und die Tat fand im alkoholisierten Zustand statt.
Hallo,
Die Person ist noch nicht angeklagt.
Sie ist immernoch ein freier unbescholtener Bürger und kann hin, wohin sie will!
(es sei denn, dass man ihr es schriftlich untersagt hätte)
VG, René
Hallo,
solange der Pass noch nicht entzogen wurde bzw. keine vollziehbare Anordnung nach § 7 Abs. 2 PassG oder § 2 Abs. 2 des Personalausweisgesetzes ergangen ist, kann man reisen wohin man will. Aber auch wenn wenn man dazu nicht verpflichtet ist, wäre es praktikabel, wenn man die Ermittlungsbehörden über den Auslandsaufenthalt informiert. Damit könnte man bösen Überraschungen vorbeugen.
Gruss
Iru
Hallo,
Mein Rat als Laie.
wenn man die Meinung eines Laien hören will, fragt man seinen Friseur oder seinen Nachbarn aber nicht in einem Expertenforum.
Gruß
S.J.