Ausnahmegenehmigung für Augenoptiker

Liebe/-r Experte/-in,
ich bin seit Jahr und Tag bei einem Filialisten als Filialleiter tätig.Als Geselle. Bin Betriebswirt des Handwerks ( noch im 5 semestrigen Studium ),deshalb trotz fehlendem Meister auf dem Job.Ich müßte jetzt allerdings via Ausnahmegenehmigung die Berechtigung nachholen. Hat jemand Erfahrungen oder Empfehlungen
für mich ?
Gruß
Martin

Hallo Martin,
es empfiehlt sich in dieser Sache mit der zuständigen Innung Kontakt aufzunehmen.
Ich vermute allerdings, dass eine Zulassung eher unwahrscheinlich ist.
Gruß
Fritz

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hallo martin,

hab ich als oldie u. schon einige jahre aus dem beruf leider überhaupt keine ahnung.

sorry

theo

Hallo Martin,
bei dieser Frage kann ich dir leider nicht weiterhelfen.

Hallo Martin,
leider kann ich Dir bei dieser Frage gar nicht weiterhelfen.
Schönes Wochenende noch

Es tut mir Leid, aber ich kann in diesem Fall nicht weiterhelfen.

Hallo Martin,

meines Wissen geht dieser Weg nur über die Augenoptikerinnung und die Handwerkskammer. Allerdings sehe ich da nicht soviel Hoffnung, da die Richtlinien recht streng gehandhabt werden. ( Zumindest hier in Baden Württemberg) Ich war selbst etliche Jahre in der Innung tätig, daher diese Erfahrung.
Ich denke, die größten Chancen bestehen, wenn man gut begründen kann, weshalb gerade Du der geeignete Filianleiter bist, eventuelle auch private Position ins Spiel bringen. Man wird versuchen es mit dem Argument abzutun, dass es genügend Meister auf dem Stellnmarkt gibt, die Deinen Posten übernehmen könnten.
Es stellt sich selbstverständlich noch die Frage, wir ist dass mit den Brillenglasbestimmungen geregelt. Lt. Handwerksrecht darf das nur ein Meister! Da muß Dir Die schon ein gutes stichaltiges Argument einfallen.

Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen

Dieter

Hallo
Tut mir leid, da bin ich komplett überfragt.
Hoffentlich konnte jemand anderes weiterhelfen.
Sorry.
Lg
Rebecca

Hallo!
Danke für die Anfrage. Bin selbst ja Dipl.Ing (FH)und musste mir über diese Frage noch nie Gedanken machen. Deshalb habe ich auch keine Erfahrung damit.
Finde ja toll, dass Filialisten auch Gesellen als Filialleiter einstellen, die dann erst anfangen zu studieren und dieses dann nebenher laufen lassen können. Also weiterhin viel Erfolg, denn bei der IHK oder so kann man da sicherlich keine Hilfe bekommen …

Hallo,
können Sie sich auch vorstellen, das ein Mittfünfziger
wenn sein Job in Gefahr ist, darüber Gedanken machen muß ? Alles andere wäre, auch der Familie gegenüber, fahrlässig.

Hallo MArtin,
da pro Geschäft ein Meister angemeldet sein muss kommst du nicht drum rum diesen nachzuweisen. Meines Wissens geht es momentan bei der ifb in Karlsruhe am schnellsten. Teilweise gibt es glaube ich sogar Module übers Netz.

Grüsse

Hallo Martin,

tut mir echt leid, daß ich Dir so gut wie keine Tipps geben kann.
Wegen anderer Voraussetzungen (Studium zum Dipl.-Ing. (FH) Augenoptik) gab’s für mich keine Probleme und damit keinen Grund, irgendwo nachzuhaken.
Daher wüßte ich auch nicht, an wen man sich da am besten wendet.
Wenn die Aufforderung nicht eh von der Innung stammt, sollten die zumindest wissen, was in Deinem Fall zu tun ist…
Ansonst fiele mir noch der Zentralverband ZVA ein. Fragen kostet noch nix!

Ich wünsch Dir viel Glück und schätze die Chancen, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten, gar nicht so schlecht ein, weil Du schon so lange einen entsprechenden Posten bekleidest und auch noch den BdH gemacht hast!

Beste Grüße
Michael

Hallo nochmal!
Habe Ihre Antwort erhalten und musste feststellen, dass Sie mich irgendwie falsch verstanden haben müssen. Es sollte auf keinen Fall ein Angriff sein!
Natürlich kann ich Sie in Ihrer Situation sehr gut verstehen - bin selber Familienvater zweier Kinder und muss auch sehen, dass mein Job nicht in Gefahr ist.
Nur musste ICH erst 3,5 Jahre studieren, um eine Anstellung als stellvertretender Leiter zu bekommen. Das hat mich auch eine ganze Stange Geld gekostet.
Und meine Antwort war so gemeint, dass ich gar keine Ahnung habe wo man sich um diese Ausnahmegenehmigung bemühen müsste. Und ich verstehe auch nicht, dass es bei Ihnen bis jetzt anscheinend „gut gegangen ist“, als Geselle eine Filiale alleine zu leiten und auf einmal jetzt „der Schuh drückt“. Hat sie jemand angeschwärzt oder wieso kann es nicht einfach so weitergehen?

Also ich bitte Sie nochmals um Entschuldigung, dass Sie meine Antwort als Angriff für Ihre Situation angenommen haben. Das wollte ich auf gar keinen Fall!!
Wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute für die Zukunft.

Th. J.

Hallo Martin,

falls die Frage noch aktuell ist, bitte bei mir melden. Ich habe die Ausnahmegenehmigung seit ein paar Tagen.

Gruß
A.B.

Hallo A.B,
erstmal: Glückwunsch !!
Ich starte am Freitag mit einem Vorgespräch. Bin mal gespannt, wie es wird.Wie verlief es bei Ihnen und was haben Sie in der Zukunft vor?
Gruß
Martin

Hallo Kollege!

Vorgespräch?? Mit wem? HWK. Falls HWK ist äußerste Vorsicht geboten. Ich hatte auch
so ein Gespräch und hinterher wurde vieles mehr od. weniger umgedreht und teilweise sogar gegen mich verwendet.
Was wirklich zählt, sind Fortbildungen und vor allem Zeugnisse, aus denen hervorgeht,
das meistergleiche Kenntnisse und Fertigkeiten vorhanden sind. Ich würde auch raten,
Dich nicht auf eine Fertigkeitsprüfung einzulassen. Da Du ja wohl bei einem Filialisten arbeitest, sind die oft bei Traditionellen, die meistens diese Prüfungen abnehmen, nicht so gerne gesehen.
Ich habe nach jahrelangem Streiten vergangenes Jahr eine Rechtsanwältin ( Super)
eingeschaltet. Sie hat die Genehmigung innerhalb eines Jahres durchgesetzt. Übrigens in BW
Bei Interesse kann ich die Adresse gerne vermitteln.

mfg und viel, viel Glück

PS.: Bei Fragen, einfach melden.

Hallo eyeas,

hört sich ja bitterböse an. Habe schon mehrfach gehört, das die Sache je nach Bundesland und HWK extrem unterschiedlich gehandhabt wird.
Bei mir hat die HWK den Antrag binnen 16 Tagen incl. Innungsstellungnahme an den Sachverständigen durchgereicht.Insgesamt soll das ganze innerhalb von
3 Monaten abgeschlossen sein.(lt. HWK)
Das Treffen morgen mit dem Sachverständigen soll dem kennenlernen dienen (muß man irgendwie wohl auch als ersten „Prüfungsteil“ verstehen.)
Eine Fertigkeitsprüfung ist nicht vorgesehen.
Ich mail’ mal wie es ausgegangen ist.
Gruß
Martin

Hallo Martin,
ich drücke die Daumen für morgen.
In welchem Bundesland bist Du denn?
Sollte noch Probleme auftreten, ich helfe gerne. Wäre aber nett, wenn Du mir das Ergebnis mitteilst.
Grüße
eyas

Hallo eyas,
der erste Teil ( Refra ), wäre durch, der Prüfer war
zufrieden. Rein fachbezogen, zwei Probanden mit allem zip und zap durchrefraktionieren. Geht jetzt weiter mit Sachkundeprüfung und Verkaufsgespräch.
So Gott, der Sachverständige und die HWK will, ist es dann getan.
Ach so: habe gehört, das es hier in NRW HWK gibt,
die so gut wie keine Ausnahmegenehmigungen erteilen (die wehren sich mit allem was geht), als auch solche,
die durchwinken wenn der Sachverständige grünes Licht gibt.Ich hoffe natürlich, daß es bei mir nicht so hart wird wird wie bei Ihnen.
Gruß
Martin

Hallo Martin, ( ich duze Dich jetzt einfach, hoffe ist ok)
Gratuliere zur Refra-Prüfung. Was ist denn mit KL, bei uns in BW gehört das auch dazu. Ich drücke Dir alle Daumen für den Rest. Es hängt für Dich alles von der Sachkundeprüfung ab. Die mußt Du gut hin bekommen, sonst hast Du es hinterher schwer, rechtl. dagegen anzugehen.
Alles,alles Gute und halte mich bitte auf dem laufenden!!

Gruß Axel