Hallo!
Angenommen, X braucht neue Gläser in anderer Sehstärke für seine Brille. X weiß auch, dass Sehhilfen grundsätzlich für die „außergewöhnlichen Belastungen“ in der Steuererklärungen berücksichtigt werden können.
Nun hat X aber unterschiedliche Informationen darüber, wie die Notwendigkeit für neue Gläser gegenüber dem FA belegt werden muss.
Ein Teil der Quellen sagt, dass der Nachweis über ein augenärztliches Attest geführt werden muss, ein anderer, dass seit einiger Zeit auch eine Bescheinigung vom Augenoptiker ausreicht.
Was stimmt nun?
LG
Liza
P. S.: Nehmen wir an, X fragt deshalb, weil er aufgrund schlechter Augenarzt-Erfahrung (mehrere verschiedene Ärzte) mit der „Treffsicherheit“ bzgl. der Sehkraft (= oft veraltete Gerätschaften, es wird sich (zu) wenig Zeit genommen) die Sehkraftbestimmung nur noch beim (Stamm-)Optiker (= moderne Computer-gestützte Analyse mit ausführlicheren Tests) ausführen lässt, was sich natürlich (zumindest bisher) auch in der optimierten Passgenauigkeit der Brille niedergeschlagen hat.