außergewöhnliche Ordnungswidrigkeiten

Seid mal ehrlich: habt ihr in eurem ganzen Leben als PKW-Autofahrer schon mal einen Strafzettel für Sachen bekommen die NICHT in die Kategorie
Falschparken, Tempoverstoß, Rotlicht, Alkohol gehören oder mit einem Verkehrsunfall zusammenhängten?
Oder kennt ihr jemandem der einen bekommen hat (nur gesichterte Infos, keine Gerüchte)

Ich habe in 20Jahren NOCH NIE von jemandem gehört, dass er zahlen musste oder auch nur von der Polizei gebührenfrei verwarnt wegen Nichtblinkens, Dauerbenutzung von Fernlicht/Nebelscheinwerfer/-schlussleuchte, Befahren des Standstreifens, rechts Überholens, falsch Abbiegens/Wenden(U-Turn) trotz Verbot, …

Noch nicht mal wegen Drängelns, Abstandsunterschreitungen, Vorfahrtsmissachtung / Nötigung (ggü Autos/Radfahrern/Fußgänger), Überholen trotz Verbotest, Überfahren der durchgezogenen Linie, …

Wenn man bedenkt wie gerne die Leute über angeblich ungerechtfertigte Strafzettel lautstark rummeckern, ich hier aber noch nie jemanden habe meckern hören kommt mir der Verdacht, dass die o.g. Regeln faktisch nicht überwacht werden.

Grüße,
J~

Die Cops tun’s selber *lol*
Gute Nacht!

Ich habe in 20Jahren NOCH NIE von jemandem gehört, dass er
zahlen musste oder auch nur von der Polizei gebührenfrei
verwarnt wegen Nichtblinkens, Dauerbenutzung von
Fernlicht/Nebelscheinwerfer/-schlussleuchte, Befahren des
Standstreifens, rechts Überholens, falsch
Abbiegens/Wenden(U-Turn) trotz Verbot, …

Kommt auf die Kulanz des Cops an.
Also es gab’ mal einenn Strafzettel für Rechts überholen und einen für die Nutzung von Fernlicht. Wenn der Beamte es nachvollziehen kann kommt man auch mal so davon. Ich war zum Beispiel in Eile.

Noch nicht mal wegen Drängelns, Abstandsunterschreitungen,
Vorfahrtsmissachtung / Nötigung (ggü
Autos/Radfahrern/Fußgänger), Überholen trotz Verbotest,
Überfahren der durchgezogenen Linie, …

Bsi auf die Nötigung hab’ ich auch noch nichts erlebt.
Das war beim Nutzen eines Parkplatzes der von einer Frau freigehalten worden war … Die wollte ja unbedingt die Cops rufen.
Da gab’s nur eine Verwarnung.

Ansonsten sind die da sehr Kulant.
Vielleicht weil sie es selber immer wieder tun …

Das ist witzig!
Du musst mal mit deinem Wagen an der Schnellstraße stehen,
von der Zivilen Streife angehalten werden,
alles steht so als würde man sich unterhalten …
und dann zischt ein Patrol Car mit 100km/h in einer 80er-Zone vorbei und wechselt mittendrin die durchzogende Linie!
Alles ohne Licht oder Sirene.
*rofl*

Die Zivis standen baff da,
während ich vor Lachen auf der Motorhaube lag!

Deswegen wird’s wohl nicht geandet.
Die Cops tun’s selber, und könen das dann schlecht verübeln.

Gruß

Merrick

lülalüla

und dann zischt ein Patrol Car mit 100km/h in einer 80er-Zone
vorbei und wechselt mittendrin die durchzogende Linie!
Alles ohne Licht oder Sirene.

Und was ist daran falsch?
Die Inanspruchnahme von Sonderrechten ist nicht an Licht oder Sirene gebunden.
Es könnte höchstens rücksichtslos oder gefährlich gegenüber anderen Autofahrern sein, die den unagekündigten Spurwechsel nicht schnell genug erkennen können.

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Nichts ohne Licht und Lalülala
Gute Nacht!

und dann zischt ein Patrol Car mit 100km/h in einer 80er-Zone
vorbei und wechselt mittendrin die durchzogende Linie!
Alles ohne Licht oder Sirene.

Und was ist daran falsch?

Alles.
Ohne Blaulicht und Sirene ist ein Polizeifahrzeug ein Wagen wie jedes andere auch.
Und wenn die so lang preschen begehen die Delikte nach der StVO.
Du kannst Beamte anzeigen oder verklagen wenn die solche Sachen ohen Licht udn Sirene tun.
Das ist eien Ordnungswidrigkeit und die müssen dafür belangt werden.

Wurden die bei mir auch. Der Fahrer hat seinen Führerschein verloren -kaum zu glauben was- und bekam ihn erst nach 3monaten und 100ten von Untersuchungen wieder. Ist jetzt im Innendienst.

Die Inanspruchnahme von Sonderrechten ist nicht an Licht oder
Sirene gebunden.

Doch. Schon immer gewesen.
Auch wenn Filme was anderes vermitteln.
Aber selbst bei Cobra 11 auf RTL haben die immer Licht und Sirene an, wenn die Verfolgungsjagden machen.

Ach, und überrings darf auch die Police nur so weit Jagd machen wie es nicht die anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet.
Im Gegensatz zu den USA oder Filmen dürfen die sich nicht wie bei Cobra 11 verhalten.

Gruß

Merrick

Hi,

und dann zischt ein Patrol Car mit 100km/h in einer 80er-Zone
vorbei und wechselt mittendrin die durchzogende Linie!
Alles ohne Licht oder Sirene.

Und was ist daran falsch?

Alles.
Ohne Blaulicht und Sirene ist ein Polizeifahrzeug ein Wagen
wie jedes andere auch.

Nein! Die Inanspruchnahme von Sonderrechten ist nicht an das Sondersignal gebunden. Siehe: http://bundesrecht.juris.de/stvo/__35.html (es gibt zwar für die Inanspruchnahme der Sonderrechte nach §35 auch strenge Vorraussetzungen, die Nutzung von Sondersignal gehört aber nicht dazu)
Übrigens gilt §35 auch für Zivilfahrzeuge.

Und wenn die so lang preschen begehen die Delikte nach der
StVO.

Nicht, wenn es zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

Du kannst Beamte anzeigen oder verklagen wenn die solche
Sachen ohen Licht udn Sirene tun.

Wie süß! Wirklich Ahnung hast Du nicht, oder? Anzeigen kannst Du ihn jederzeit (auch wenn es meist folgenlos bleibt), aber wie Du ihn verklagen willst, möchte ich gerne sehen…

Die Inanspruchnahme von Sonderrechten ist nicht an Licht oder
Sirene gebunden.

Doch. Schon immer gewesen.

Nö, noch nie gewesen!

Gruß Stefan

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Wurden die bei mir auch. Der Fahrer hat seinen Führerschein verloren -kaum zu glauben was- und bekam ihn erst nach 3monaten und 100ten von Untersuchungen wieder. Ist jetzt im Innendienst.

Man kann ja mal mit seinen Ansichten etwas daneben lieben und etwas falsches behaupten.
Dann aber auch noch bewusst dabei zu erfinden, dass der Polizist seinen Führerschein verloren hätte, ist doch wirklich die Höhe!
Denn dies kann auf keinen Fall passiert sein, da sich der Polizist, auf Grundlage deiner Ausführungen, mit Anspruchnahme der Sonderrecht nicht rechtswidrig verhalten hat.
Und selbst WENN es so ein Verfahren gegeben hätte, hättest du davon als völlig Unbeteiligter nichts mitbekommen. (Außer du wärest bei der Gerichtsverhandlung als Zeuge oder Zuschauer dabei gewesen.)
Mit deinen Aussagen werden die Leute hier bewusst falsch informiert.

Vielen Dank an Goosi für die ausführliche Richtigstellung :smile:
Gruß
Paul

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ja, hier
Hi (das ist ein auch im Internet üblicher Gruss) Banause,

Überfahren der durchgezogenen Linie

Ja, genau deshalb.

Ich soll eine durchgezogene Linie überfahren haben.
Mit dem „Anhörungsbogen“ wurde mir mitgeteilt, dass zwei Polizisten mich dabei gefilmt hätten, dass ich eine durchgezogene Linie (ganz genaue Ortsbeschreibung war angegeben, doch dazu später im Text) überfahren hätte.

Ich konnte mir das wirklich nicht vorstellen und bat darum, mir diesen Beweisfilm ansehen zu dürfen. Mir wurde daraufhin mitgeteilt, dass just genau dieses Beweismittel bedauerlicherweise nicht mehr zur Verfügung stünde. Dafür wurden zwei weitere Polizeibeamte (neue Namen) als zusätzliche Zeugen angegeben (ich hatte also nun tatsächlich gleich 4 (vier) Polizeibeamte als Zeugen gegen mich.

Nun ist dazu zu bemerken, dass es sich um eine sehr lange Gerade handelt (bergauf führend) und diese ominöse durchgehende Linie ist exakt 5 (fünf) Meter lang. Die Straße ist an dieser Stelle genau 15 (fünfzehn) Meter breit und jede Fahrspur ist 6 (sechs) Meter breit. Zwischen diesen Fahrspuren gibt es eine straffierte Fläche von 3 (drei) Meter Breite. Obwohl jede einzelner Fahrstreifen (pro Fahrtrichtung) so breit ist, gibt es dort keine Unterteilung in zwei Fahrstreifen in jede Richtung - diese sind erst 150 Meter später. Unter diesen Voraussetzungen (zudem ich ein eher zurückhaltender Fahrer bin) kam mir dieser Vorwurf und insbesondere zusammen mit der sonderbaren Beweisführung gegen mich doch sehr eigenartig vor und ich kontaktierte einen Rechtsanwalt. Dieser meinte: „…Zahlen und vergessen. Meine Chancen wären jenen eines Schneemanns in der Hölle vergleichbar. Da will/muss sich ein durchgeknallter Beamter austoben…“. Ich zahlte.
Ort: D-Michelfeld (bei Schwäbisch Hall), nach Ortsende Richtung Mainhardt.
Das Ganze ereignete sich Mitte der 80-er Jahre.
Das Bussgeld betrug, soweit ich mich erinnern kann, weniger als 100 DM.

Freundliche Grüsse
Ray

Hallo,

Ich habe in 20Jahren NOCH NIE von jemandem gehört, dass er
zahlen musste oder auch nur von der Polizei gebührenfrei
verwarnt wegen Nichtblinkens, Dauerbenutzung von
Fernlicht/Nebelscheinwerfer/-schlussleuchte, Befahren des
Standstreifens, rechts Überholens, falsch
Abbiegens/Wenden(U-Turn) trotz Verbot, …

alles schon erlebt ;-(

Mein erster Strafzettel war wegen Nichtblinkens.
Als FS-Neuling hab ich den Wagen hinter mir erst bemerkt, als das Blaulicht anging :wink:

Einmal hab ich an der Ortseinfahrt vergessen, die Nebelscheinwerfer auszuschalten, prompt winkte mir ein Ordnungshüter.

Auch das Befahren einer Busspur wurde mir schon zum Verhängnis.

Gruss Harald

Hi,

ich wurde in jungen Jahren mal verwarnt, weil ich mit dem Motorrad auf der Linksabbiegerspur einen PKW überholt und dann geradeaus weitergefahren bin.

Morgen!

Ohne Blaulicht und Sirene ist ein Polizeifahrzeug ein Wagen
wie jedes andere auch.

Nein! Die Inanspruchnahme von Sonderrechten ist nicht an das
Sondersignal gebunden. Siehe:
http://bundesrecht.juris.de/stvo/__35.html (es gibt zwar für
die Inanspruchnahme der Sonderrechte nach §35 auch strenge
Vorraussetzungen, die Nutzung von Sondersignal gehört aber
nicht dazu)
Übrigens gilt §35 auch für Zivilfahrzeuge.

Und wenn die so lang preschen begehen die Delikte nach der
StVO.

Nicht, wenn es zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend
geboten ist.

Eben für hoheitliche Aufgaben ist es erluabt.
So steht es ja auch in §35.

Zitat:
„soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.“

Ist es nicht dringend geboten, bspw. einfach nur aus Spaß etc.
dürfen sie es nicht.
Egal ob es die Army oder ein Patrol Car ist.

Du kannst Beamte anzeigen oder verklagen wenn die solche
Sachen ohen Licht udn Sirene tun.

Wie süß! Wirklich Ahnung hast Du nicht, oder? Anzeigen kannst
Du ihn jederzeit (auch wenn es meist folgenlos bleibt), aber
wie Du ihn verklagen willst, möchte ich gerne sehen…

Warum sollte das nicht gehen?

Gruß

Merrick

Wurden die bei mir auch. Der Fahrer hat seinen Führerschein verloren -kaum zu glauben was- und bekam ihn erst nach 3monaten und 100ten von Untersuchungen wieder. Ist jetzt im Innendienst.

Man kann ja mal mit seinen Ansichten etwas daneben lieben und
etwas falsches behaupten.
Dann aber auch noch bewusst dabei zu erfinden, dass der
Polizist seinen Führerschein verloren hätte, ist doch wirklich
die Höhe!

Wenn nicht nach §35 es zur Erfüllung hoheitlicher AUfgaben dringend geboten ist, ist es eine ganz normale Ordnungswidrigkeit.
Und es waren nicht hoheitliche Aufgaben,
geschweige denn das es dringend nötig gewesen wäre.

Denn dies kann auf keinen Fall passiert sein, da sich der
Polizist, auf Grundlage deiner Ausführungen, mit Anspruchnahme
der Sonderrecht nicht rechtswidrig verhalten hat.

Wer redet denn davon das er Sonderrechte in Anspruch genommen hat die ihm zustanden?

Und selbst WENN es so ein Verfahren gegeben hätte, hättest du
davon als völlig Unbeteiligter nichts mitbekommen. (Außer du
wärest bei der Gerichtsverhandlung als Zeuge oder Zuschauer
dabei gewesen.)

Muss man nicht.
Es reicht wenn man sich Gesichter merkt und diese Personen später dann auf dem Department in einem Büro sitzen udn mit anderen Kollegen reden hört.

Augen und Ohren auf reicht um Dinge zu erfahren die man als Außenstehender selten bis nie erfährt.

Vielen Dank an Goosi für die ausführliche Richtigstellung :smile:

Nicht ganz.

Gruß

Merrick

Hi,

Eben für hoheitliche Aufgaben ist es erluabt.
So steht es ja auch in §35.

Zitat:
„soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend
geboten ist.“

Warum wiederholst Du das von mir Gesagte? Willst Du mir damit recht geben und Deinen Irrtum einräumen oder willst Du uns etwas anderes sagen (z.B. daß die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben an die Sondersignale gebunden sei)?

Ist es nicht dringend geboten, bspw. einfach nur aus Spaß etc.
dürfen sie es nicht.
Egal ob es die Army oder ein Patrol Car ist.

Etwas anderes hat auch niemand behauptet. Nur kann man als Außenstehender nicht erkennen, ob, und wenn ja welche, hoheitlichen Aufgaben im konkreten Fall erfüllt werden.

Gruß Stefan

Hallo auch!

„Es waren keine hoheitlichen Aufgaben“

… und das konntest du klar und deutlich sehen???

phantasievollen Gruß
elmore

Hallo,

Ist es nicht dringend geboten, bspw. einfach nur aus Spaß etc.
dürfen sie es nicht.
Egal ob es die Army oder ein Patrol Car ist.

Etwas anderes hat auch niemand behauptet. Nur kann man als
Außenstehender nicht erkennen, ob, und wenn ja welche,
hoheitlichen Aufgaben im konkreten Fall erfüllt werden.

Wenn man es nicht erkennen kann,
wieso kann mann dann anscheinend hineininterpreitieren das der Wagen der vorbeigezischt ist hoheitliche Aufgaben zu erfüllen hatte?

Gruß

Merrick

Hallo!

„Es waren keine hoheitlichen Aufgaben“
… und das konntest du klar und deutlich sehen???

Kann mir mal jeamnd sagen, warum heir anscheind alle mehr wissen über diesen Vorfall als icb der dabei war?

Vielelicht sollte man nachfragen wenn etwas nicht klar rüberkommt.

Im ersten Moment nicht, nein.
GEalcht hab’ ich trotzdem schon mal.

Dann gehen die Zivis hin udn konatktieren den Wagen und dann stellt sich komplett raus das es ‚nur zum Spaß war‘.

Aber ich sag’ ja: Fragen.
Und nicht dauernd etwas hineininterpretieren oder von etwas ausgehen von dem nicht klar ist ob es passiert ist oder sein könnte.

Wird hier nämlich gerne gemacht. Man kennt zwar nicht alle Hintergründe und es beisst sich auch mit dem was bereits geschrieben wurde aber interpretieren oder weiterstricken kann man hier anscheinend trotzdem immer.
Hauptsache man kann solange das Gegenteil nicht bewiesen ist Recht behalten und seine Phantasie spielen lassen.
Oder wie?
Das macht einen Wahnsinnig!

phantasievollen Gruß

Phantasie ist wichtig. :wink:
Solange sie nicht die Reality bestimmt.

Gruß

Merrick

Oh sorry,

hatte vergessen einen Blick auf Deine Visitenkarte und die angeschlossene Homepage zu werfen.
Das erklärt alles…

Ach je,

elmore

Hi,

Etwas anderes hat auch niemand behauptet. Nur kann man als
Außenstehender nicht erkennen, ob, und wenn ja welche,
hoheitlichen Aufgaben im konkreten Fall erfüllt werden.

Wenn man es nicht erkennen kann,
wieso kann mann dann anscheinend hineininterpreitieren das der
Wagen der vorbeigezischt ist hoheitliche Aufgaben zu erfüllen
hatte?

Warum sollte man etwas anderes vermuten?

Auf Deine Geschichte bin ich überhaupt nicht eingegangen. Ich glaube sie zwar auch nicht, aber ich war nicht dabei und werde mich daher hüten, etwas anderes zu behaupten. Überprüfbar ist sie für uns sowieso nicht.

Nur zur Erinnerung: Du hast behauptet, daß die Polizei die Regeln der StVO nur dann mißachten darf (wenn sie also die Sonderrechte nach §35 in Anspruch nimmt), wenn sie Sondersignal einschaltet. Dies ist schlicht und einfach falsch!

Weißt Du eigentlich, was „hoheitliche Aufgaben“ sind?

Gruß Stefan

Was erklärt das denn? (OwT)

Interessant …
Hi,

Wenn man es nicht erkennen kann,
wieso kann mann dann anscheinend hineininterpreitieren das der
Wagen der vorbeigezischt ist hoheitliche Aufgaben zu erfüllen
hatte?

Warum sollte man etwas anderes vermuten?

Gesunder Menschenverstand?
Versuchen eien neutrale Haltung zu wahren?

Ich hab’s schon mal gesagt. Hier wird in jedem Brett mehr hineininterpretiert als überhaupt steht.
Das gibt nur Probleme.
Und zwar immer dann wenn dem Leser duch eine Interpretation
der Text sauer aufstößt obwohl etwas völlig harmloses gemeint ist was auch alleine da steht, wenn’s mans nur lesen würde.
Aber durch Interpretationen wird alles ‚Härter‘.

Aber im Detail; wenn’s sein muss:
Ich hab’ geschrieben das die Zivis baff waren.
Auch wenn ich nicht geschrieben habe das sie es nachkontrolliert haben
kann man nicht davon ausgehen das der Wagen hoheitliche Aufgaben zu erfüllen gehabt hatte.
Sonst wären die nicht baff gewesen.

Weißt Du eigentlich, was „hoheitliche Aufgaben“ sind?

Vereinfacht ausgedrückt, die Aufgaben die der Staat durch das öffentliche Recht hat.
Ihr werdet wohlw ieder sagen ‚Zu einfach‘ ‚Da gehört mehr dazu‘ aber für eine kurze Erklärung reicht es.

Gruß

Merrick

Hi,

Ich hab’s schon mal gesagt. Hier wird in jedem Brett mehr
hineininterpretiert als überhaupt steht.

zeige mir die Stelle, an der ich etwas interpretiert hätte. Auf Deine Geschichte bin ich überhaupt nicht eingegangen. Ich habe nur Deine falsche Aussage bez. der Inanspruchnahme der Sonderrechte korrigiert.

Aber im Detail; wenn’s sein muss:
Ich hab’ geschrieben das die Zivis baff waren.
Auch wenn ich nicht geschrieben habe das sie es
nachkontrolliert haben
kann man nicht davon ausgehen das der Wagen hoheitliche
Aufgaben zu erfüllen gehabt hatte.
Sonst wären die nicht baff gewesen.

Nö, Details müssen nicht sein. Diese Zusätze machen die Geschichte in meinen Augen nur noch unglaubwürdiger.
Aber selbst wenn sie stimmt, beweißt sie keine Deiner Aussagen sondern ist nur eine nette Geschichte.

Gruß Stefan