wenn man seit 4 monaten den tarif der t-com „call and surf comfort“ mit einer vetragslaufzeit von 24 monaten hat, würde das heissen der vetrag läuft noch bis 2012 mit moantlich 39€
Wenn man jetzt zum 01.01.2011 umzieht, in ein anderes bundesland und in eine wg wo man keinerlei chance hat den anschluss mitzunehmen oder weiter zu nutzen, da schon ein anschluss vorhanden ist von einem anderen anbieter.
kann man mit einer außerordentlichen kündigung aus dem vetrag raus?
wenn das bei Vodafone geht, warum sollte es ausgerechnet bei der T-Com nicht gehen? Grund Umzug und Vertrag kann icht mitgenommen werden, weil am neuen Wohnort bereits nachweislich ein Vertrag existiert.
Sonderkündigungsrecht für DSL-Vertrag nach Umzug?
Hallo!
Ein Umzug an einen Ort, an dem aus technischen Gründen kein DSL-Anschluss möglich ist, berechtigt nicht dazu, seinen bisherigen DSL-Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit zu kündigen. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 11. November 2010 entschieden (Az.: III ZR 57/10).
wenn man seit 4 monaten den tarif der t-com „call and surf
comfort“ mit einer vetragslaufzeit von 24 monaten hat, würde
das heissen der vetrag läuft noch bis 2012 mit moantlich 39€
Wenn man jetzt zum 01.01.2011 umzieht, in ein anderes
bundesland und in eine wg wo man keinerlei chance hat den
anschluss mitzunehmen oder weiter zu nutzen, da schon ein
anschluss vorhanden ist von einem anderen anbieter.
Bislang hat keiner darauf hingewiesen, dass diese Erklärung von Dir so in der Realität praktisch nicht vorkommt.
Wenn am neuen Wohnort schon ein Vertrag besteht, dann frage ich mich zuerst: Mit wem eigentlich? Der Vertrag mit dem anderen Anbieter ist ja personengebunden, nicht wohnungsgebunden.
Also gehen wir mal davon aus, dass es sich um einen Zusammenzug zweier Menschen handelt. Der eine wohnt in A und hat einen Vertrag mit X, der andere wohnte bisher in B und hat einen Vetrag mit Y.
Die Y, in diesem Beispiel die Telekom, kann prinzipiell überall seinen Vertrag erfüllen. Dass am neuen Wohnort schon B mit Vertrag X hat, hindert Y überhaupt nicht, dem A an diesem neuen Standort ebenfalls den Vertrag weiter zu erfüllen.
Dieser Hinderungsgrund würde nur in den sehr seltenen Fällen entstehen, wenn am neuen Wohnort, genau in dem neuen Haus, keine einizige Leitung mehr frei wäre.
Ja, auch das kommt vor, aber eher selten.