Aussteuerung und ALG 1?

Guten Tag,XYZ wird zum 30.9.09 ausgesteuert.
XYZ ist Angestellte im Öffentlichen Dienst.
In der vergangenen Woche hat XYZ den Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt.
Nun sagte man XYZ auf dem Arbeitsamt, XYZ bekäme Hartz IV.
Nach allem, was XYZ so gelesen habe, ist das nicht richtig.
Wer kann XYZ helfen bzw. sagen, was nun stimmt?
XYT hat morgen nochmal Termin beim AA und ist besorgt.
Ach so, XYZ ist 55Jahre, seit 35Jahren im Dienst und GDB 50%.
Gruß
briwi

Alg nach § 125 SGB III
Hi!

In der vergangenen Woche hat XYZ den Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt.

Das ist schon mal gut und richtig gewesen. Nachweis über die Beantragung morgen mit zur AA nehmen!

Nun sagte man XYZ auf dem Arbeitsamt, XYZ bekäme Hartz IV.

Schwachsinn (gelinde gesagt…)! Alg II bekommt nur, wenn man arbeitsfähig ist. Oder war von Grundsicherung die Rede (wobei auch dieses falsch wäre)?

War man denn tatsächlich vor Ort oder hat man mit jemandem von der Hotline gesprochen? (Wobei sich die Qualität der Auskünfte von den Kollegen am Empfang und denen im ServiceCenter manchmal (leider) nix gibt…)

Nach allem, was XYZ so gelesen habe, ist das nicht richtig.

Korrekt.

Wer kann XYZ helfen bzw. sagen, was nun stimmt?

Am ehesten zuerst FAQ:1791 (auch wenn da ein anderer Fallhintergrund besteht, ist die Antwort grundsätzlicher Natur, also auch auf den Fall von XYZ anzuwenden!) und dann natürlich die Kollegen in der Eingangszone morgen. (Nicht von den Damen am Empfang abwimmeln lassen, falls dies versucht wird! Die im Backoffice wissen in der Regel, was zu tun ist.)

XYT hat morgen nochmal Termin beim AA und ist besorgt.

Ohne Grund. Wenn die Sachlage tatsächlich so ist, wie hier beschrieben (und ich aus dem Text korrekt herauslese, dass sämtliche andere Voraussetzungen für Alg I erfüllt werden, insbesondere, dass vor dem KRG-Bezug sozialversicherungspflichtig gearbeitet wurde , denn nur dann ist das KRG selbst auch sv-pflichtig), dann besteht ein Alg-I-Anspruch!
Ggf. darauf bestehen, mit dem Teamleiter zu sprechen!

Ich gebe zu, dass § 125-Fälle jetzt nicht sooo oft vorkommen, aber doch oft genug, dass die entscheidenden Leute in der AA Ahnung davon haben.

Ach so, XYZ ist 55Jahre, seit 35Jahren im Dienst und GDB 50%.

Alter und GdB sind hier unerheblich.

LG & XYZ viel Glück morgen
Jadzia