Ausszahlung aus der Kegelkasse

Hallo,

wir haben seit ca. zwei Jahren eine lustige Runde die sich einmal im Monat zum gemeinsamen Kegeln trifft. Wir sind weder ein Verein noch haben wir irgendwelche schriftlichen Satzungen etc. festgelegt. Es wurde nur mündlich von uns zu Beginn einmal gesagt, dass wenn jemand auf eigenen Wunsch die Truppe verlässt, sein bisher eingezahltes „Kegelgeld“ in der Kasse verbleibt und nicht ausgezahlt wird.

Das „Kegelgeld“ wird über verschiedene Kegelspiele und sogenannte Strafpunkte pro Termin errechnet bewegt sich pro Person so zwischen 10 und 15 Euro und ist in einem Kegelbuch detailliert festgehalten worden.

Jetzt ist es so, dass uns demnächst drei Mitglieder unserer Truppe eventuell verlassen wollen. Können wir abstimmen und wohlmöglich mehrheitlich gegen das Votum dieser drei beschließen, dass das Geld in der Kasse verbleibt oder hat jedes austretende Mitglied ein (gesetzliches) Anrecht auf die Auszahlung der Beträge?

Vielen Dank vorab.

Moin,

mein Vorschlag wäre, dass du die Frage vielleicht einmal im Rechtsbrett stellen solltest (allerdings anonymisiert). Da es sich hier nämlich um eine Frage zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts handelt (GbR), stecken hier sehr interessante Kernfragen: Ausscheiden des Gesellschafters, Gesellschaftsvermögen/Gesamthandsvermögen, Gesellschafterbeschlüsse und letztlich Liquidation.
Ich selbst kann hier leider keine konkrete Auskunft geben.

Cleaner

moin,

wenn es, wie du sagts, wirklich eine „lustige runde“ war, dann sehe ich als ausweg, dass ihr diese gemeinsame kasse auf einem gemeinsamen ausflug verbratet.

warum also nicht an einem wochenende mit der ganzen truppe ins gruene in ein gepfelgtes hotel, wo man ein schoenes abschiedskegeln durchzieht??

alles andere fuehrt nur zu streit, verstimmungen und unzufriedenheit… so oder so…

gruss + gut holz
khs