Eine Schülerin , 17 Jahre, möchte aufgrund einigen problematischen Situationen in ihrer Familie mit 18 Jahren ausziehen. Die Schülerin befindet sich in Schulpsychologischer Behandlung. Nebenjöblich durchgehend tätig.
Gibt es eine Möglichkeit auf finanziellen Zuschuss, Hilfen, Unterstützung (bei der Miete) ?
Oder Anlaufstellen wo es Informationen und Rat gibt ?
Wenn jemand unter 18 Jahren aus dem Elternhaus raus will, hat das Jugendamt ein (entscheidenes) Wörtchen mitzureden. Die müssen entscheiden, ob notwendig oder nicht.
Wenn jemand unter 18 Jahren aus dem Elternhaus raus will, hat
das Jugendamt ein (entscheidenes) Wörtchen mitzureden. Die
müssen entscheiden, ob notwendig oder nicht.
tisch66, die Person möchte doch MIT 18 ausziehen, da braucht man das Jugendamt nicht mehr um „Erlaubnis“ fragen.
Trotzdem kann sich die Person wegen einer unverbindlich Beratung an das Jugendamt wenden- das wäre meine Empfehlung.
Viele Grüße
rosarot-2010
Wenn eine Person mit 18 Jahren Ausziehen möchte, allerdings nicht weis wie weiter kommen im Leben, wäre dieser Person zu empfehlen sich ans Jugendamt zu wenden, oder an die Diakonie bzw Caritas oder etwas dergleichen. Diese Stellen helfen gerne weiter.
Wenn die Person „nur“ einem Teilzeitjob nachgeht, kann diese z.B. beim Arbeitsamt Wohngeld beantragen, es gibt einen gewissen Mindestsatz der jedem Menschen zu steht, wenn die Person diesen nicht erreicht dann bekommt Sie unterstützung! z.B. eben vom Arbeitsamt!
Wohngeld vs. ergänzendes Alg II + KdU
Hi!
kann diese z.B. beim Arbeitsamt Wohngeld beantragen
Nein, Wohngeld wird nie bei der AA beantragt, sondern beim Wohnungsamt/der Wohngeldstelle der jeweiligen Kommune!
es gibt einen gewissen Mindestsatz der jedem Menschen zu steht, wenn die Person diesen nicht erreicht dann bekommt Sie unterstützung! z.B. eben vom Arbeitsamt!
Meinst Du vielleicht stattdessen aufstockendes Alg II bzw. die in diesem Rahmen gezahlte KdU (Kosten der Unterkunft)?
Das würde (je nach örtlicher Organisationsform) entweder von der ARGE, dem JobCenter oder der optierenden Kommune gezahlt, jedoch für U25-Jährige nur in Ausnahme- oder Härtefällen. Allerdings könnte die geschilderte Situation im elterlichen Haushalt als Härtefall anerkannt werden; das wird man aber nicht in einem Forum herausfinden können, sondern nur vor Ort in der Behörde!
Gruß
Jadzia
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