Auszubildende Anspruch auf Arbeitslosengeld etc.?

Hallo,

wie viel darf man Brutto verdienen, damit man noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, BAB oder sonstige Zuschüsse von der Arbeitsagentur hat?

Bekommt man überhaupt Zuschüsse, wenn man als Auszubildender alleine wohnen möchte, weil man 25 – 30 km von der Arbeitsstelle weg wohnt?

Was gibt es noch für Zuschüsse?

Vielen Dank.

BAB, Alg II, Wohngeld, Kindergeld
Hi!

wie viel darf man Brutto verdienen, damit man noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld,

Alg I bekommt man gar nicht, da dies nur gezahlt wird, wenn man arbeitslos ist.

BAB

Siehe dazu http://www.bab-rechner.arbeitsagentur.de/. (Das erscheint mir hier noch die am ehesten zustehende Leistung zu sein.)

oder sonstige Zuschüsse von der Arbeitsagentur hat?

Ggf. aufstockendes Alg II (das entweder – je nach örtlicher Organisationsstruktur – vom Jobcenter der AA, von einer ARGE oder von der Kommune gezahlt wird) inkl. Kosten der Unterkunft (KdU).

Grundsätzlich zum Alg-II-Anspruch siehe FAQ:1743.

Bekommt man überhaupt Zuschüsse, wenn man als Auszubildender alleine wohnen möchte, weil man 25 – 30 km von der Arbeitsstelle weg wohnt?

Hier wird der Knackpunkt liegen, da Alg II bei unter 25-Jährigen, die nicht mehr zu Hause wohnen, nur in Ausnahmefällen gezahlt wird.
Welche das sind bzw. ob hier ein solcher vorliegt, können vielleicht die Alg-II-Experten hier sagen bzw. gezielt nachhaken.

Was gibt es noch für Zuschüsse?

Wohngeld (http://de.wikipedia.org/wiki/Wohngeld); zu beantragen beim Wohnungsamt der Wohnortgemeinde. (Hinweis: Alg II und Wohngeld schließen sich gegenseitig aus!)
Detailliertere Fragen hierzu aber bitte im Brett „Ämter & Behörden allgemein“ stellen!

Ach ja: Und man könnte ggf. mit den Eltern absprechen, dass das Kindergeld von der Familienkasse in Zukunft auf das eigene Konto überwiesen wird (sofern das Jahreseinkommen gering genug ist, dass überhaupt noch Kindergeld gezahlt wird).

LG
Jadzia