[MOD] Ggf. teilweise falsches Brett.
Hallo!
Nun möchte sie bei ihrer _C_ousine ein Z_immer beziehen. K_ann man dafür einen Untermietvertrag abschließen???
@UP: Sofern diese Frage auf den mietrechtlichen Aspekt abzielt (und so liest sie sich), stelle sie bitte noch einmal separat im Brett «Mietrecht» , da sie dann mit dem Brettthema «Arbeits- & Sozialamt» nichts zu tun hat! Vielen Dank.@Antworter: Diese Frage hier im Brett bitte nicht unter mietrechtlichen Gesichtspunkten beantworten! Vielen Dank.
Mit freundlichem Gruß
MOD Jadzia Dax
PS:
das sogenannte Hartz 4IV???
… wird zwar, wie von Dir richtig bemerkt, meistens so genannt; dies ist jedoch falsch!
Der Begriff «Hartz IV» bezeichnet stattdessen eine Gesetzesreform, keine Leistungsart, die man beantragen/beziehen könnte! Die Leistung, die Du meinst, heißt in Wahrheit «Arbeitslosengeld II» und wird in aller Regel in der Kurzfassung «Alg II» verwendet.