Auszug der Frau mit dem Kind

Hallo,

ich Frau verlässt mit dem Kind den Ehemann, da sie nicht berufstätig ist, hat sie dann anspruch auf das sogenannte Hartz 4???
Nun möchte sie bei ihrer cousine ein zimmer beziehen, kann man dafür einen Untermietvertrag abschließen???

besten dank im vorraus für die hilfe

Hallo,

Hallo,

ich Frau verlässt mit dem Kind den Ehemann, da sie nicht
berufstätig ist, hat sie dann anspruch auf das sogenannte
Hartz 4???

Wie sollen wir dies hier erkennen ?
Vermutlich besteht noch ein Unterhaltsanspruch gegen den Ehemann bzw. auch an die Eltern.

Nun möchte sie bei ihrer cousine ein zimmer beziehen, kann man
dafür einen Untermietvertrag abschließen???

Das sollte man den Hausbesitzer fragen.

besten dank im vorraus für die hilfe

Bitteschön!

Hallo,

Frau verlässt mit dem Kind den Ehemann, da sie nicht
berufstätig ist, hat sie dann anspruch auf das sogenannte
Hartz 4???

Das erfährt man, wenn man dies beantragt. Kein Mensch hier kennt die
individuellen Anspruchsvoraussetzungen.

Gruß
Otto

Hallo

Vermutlich besteht noch ein Unterhaltsanspruch gegen den Ehemann bzw. auch an die Eltern.

An die Eltern wohl eher nicht, d. h. der Anspruch mag bestehen, spielt aber in solch einem Fall bei H4 keine Rolle. Der Unterhaltsanspruch an den Mann muss aber geklärt werden. Man kann aber auch bis zur Klärung Hartz4 als Darlehen bekommen, oder man tritt seinen Unterhaltsanspruch an das Jobcenter ab. - Ob man sich das aussuchen kann, und was hier zutrifft, weiß ich nicht, ich weiß aber, dass es beides gibt.

Nun möchte sie bei ihrer cousine ein zimmer beziehen, kann man dafür einen Untermietvertrag abschließen???

Das sollte man den Hausbesitzer fragen.

Wenn der einverstanden ist, ja. Man sollte aber dringend getrennt wirtschaften, sonst ist die Cousine plötzlich in der Bedarfsgemeinschaft mit drin.

Viele Grüße

Hallo

Das erfährt man, wenn man dies beantragt. Kein Mensch hier kennt die
individuellen Anspruchsvoraussetzungen.

Man kann aber schon eine informative Antwort geben, die ein paar Anhaltspunkte gibt.

Viele Grüße

Hallo

Man sollte sich den Umzug aber vor Unterschrift des Mietvertrages vom Jobcenter genehmigen lassen! Den Antrag auch vorher schon stellen!

Viele Grüße

[MOD] Ggf. teilweise falsches Brett.
Hallo!

Nun möchte sie bei ihrer _C_ousine ein Z_immer beziehen. K_ann man dafür einen Untermietvertrag abschließen???

@UP: Sofern diese Frage auf den mietrechtlichen Aspekt abzielt (und so liest sie sich), stelle sie bitte noch einmal separat im Brett «Mietrecht» , da sie dann mit dem Brettthema «Arbeits- & Sozialamt» nichts zu tun hat! Vielen Dank.@Antworter: Diese Frage hier im Brett bitte nicht unter mietrechtlichen Gesichtspunkten beantworten! Vielen Dank.

Mit freundlichem Gruß
MOD Jadzia Dax

PS:

das sogenannte Hartz 4IV???


… wird zwar, wie von Dir richtig bemerkt, meistens so genannt; dies ist jedoch falsch!
Der Begriff «Hartz IV» bezeichnet stattdessen eine Gesetzesreform, keine Leistungsart, die man beantragen/beziehen könnte! Die Leistung, die Du meinst, heißt in Wahrheit «Arbeitslosengeld II» und wird in aller Regel in der Kurzfassung «Alg II» verwendet.

Antragsformulare und Ausfüllhilfen gibt es hier; daraus geht auch hervor, was im Einzelnen vorgelegt werden muss (noch fehlende Unterlagen können zeitnah nachgereicht werden; alles jeweils nachweislich einzureichen). Man hat Anspruch auf einen schriftlichen Bescheid.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zen…

ALG2-/Sozialgeld-vorrangige Ansprüche (z.B. Unterhalt/svorschuss, Wohngeld etc.) werden überprüft. Man kann ggf. separat einen Antrag auf „vorläufige Bewilligung“ bzw. auf Darlehnsbasis stellen:
http://hartz.info/index.php?topic=10.0

Nun möchte sie bei ihrer cousine ein zimmer beziehen, kann man dafür einen Untermietvertrag abschließen?

Wie schon erwähnt wurde, sollte man sich vorab (!) vom Jobcenter die schriftliche Zustimmung zum Umzug in eine angemessene Wohnung geben lassen (Trennung der Partner ist ein ausreichender Grund, der einen Umzug erforderlich macht) und sich auch gleich die Angemessenheitskriterien für eine Wohnung für 2 Personen geben lassen.
http://hartz.info/index.php?topic=24.0

Die max. angemessenen Unterkunftskosten sind lokal teils sehr unterschiedlich. Angemessene Wohnfläche: je nach Bundesland http://hartz.info/index.php?topic=5597.0

Bewohnern in Wohngemeinschaften stehen (grundsätzlicher Anspruch vorausgesetzt) die vollen angemessenen Unterkunftskosten ohne Abzüge zu. - Man hat auch Anspruch auf die angemessenen Wohnkosten, wenn man bei Verwandten zur Miete wohnt (Bundessozialgericht B 14 AS 31/07 R ).

Wegen Mietvertrag:
Beispiele, ggf. passend abzuändern
http://hartz.info/index.php?topic=4414.0
http://hartz.info/index.php?topic=7349.0
http://hartz.info/index.php?topic=37891.0