Hallo,
Akutes Problem:
Seit Februar 2009 wird ALG I ausgezahlt, was aber zum August hin ausläuft, und nun heute ein Antrag auf Hartz IV abgeholt wurde.
Die Sache ist nun, das im März/April 2009 ein neues Auto bestellt wurde um ein altes Loszuwerden und von der Abwrackprämie zu profitieren. Das Auto soll Oktober/November geliefert werden und bis danhin soll kein ALG II mehr empfangen werden.
Das Geld für das Auto kommt gänzlich von familiärer Seite…
Wie sieht es denn jetzt mit den Leistungen aus. Muss man den Kaufvertrag (der auf den namen des Antragstellers läuft)sofort beim ersten gespräch (morgen!) angeben, und mit welchen konsequenzen muss man rechnen… ?
Würd mich über eine schnelle Antwort oder einen erfahrungsbericht freuen…
Schon mal vielen Dank…
Bis zu einem Wert von 7.500€ wird das Auto nicht angerechnet. Darüber hinaus wird im Einzelfall geprüft, ob der Wert, der über diesem Betrag liegt, als Vermögen angerechnet wird und so ggf. vom Bedarf abgezogen wird. Daher sofort angeben, sonst kann eine Geldstrafe wegen Angabe falscher Tatsachen drohen!!
Hallo
Das Geld für das Auto kommt gänzlich von familiärer Seite…
Ich würde in Richtung zweckgebundene Zuwendung nachdenken. Die Familie hätte das Geld ja nicht einfach so hergegeben, sondern damit die Person ein Auto zur Verfügung hat, und um wirtschaftlich zu handeln (Abwrackprämie). Die Familie wäre ja bestimmt auch nicht damit einverstanden, wenn die Person das Auto dann verkaufen würde.
Wäre es eine Möglichkeit, dass das Auto im Besitz dieses Familienmitglieds bliebe und nur für notwendige Fahrten dauerhaft zur Verfügung gestellt würde? Oder dass das schenkende Familienmitglied sagen würde, wenn das Auto verkauft und verwertet wird, dann wird die Schenkung zurückgenommen?
MfG
Problem Abwrackprämie
Hi!
Wäre es eine Möglichkeit, dass das Auto im Besitz dieses Familienmitglieds bliebe und nur für notwendige Fahrten dauerhaft zur Verfügung gestellt würde?
Ich denke, dass dann die Abwrackprämie nicht mehr zustünde, da das Familienmitglied ja nicht der Abwracker ist, sondern der Arbeitslose. Abwracker und Autokäufer müssen aber identisch sein, damit die Prämie bewilligt wird!
LG
Jadzia