Liebe Fachleute,
ich habe im Archiv einen Artikelbaum gefunden, der sich mit Führerschein/Autokennzeichen usw. beschäftigt:
Ich würde gerne eine Frage hier anschließen, da ich das, was dort erklärt wurde, nicht auf meine Frage umlegen kann.
Darf ein deutscher Staatsbürger (mit einem Wohnsitz in Deutschland und einem Wohnsitz in Österreich), der sowohl einen deutschen als auch einen österreichischen Führerschein besitzt, in Deutschland ein Auto kaufen, dieses dort anmelden und versichern und zeitlich unbeschränkt in Österreich damit fahren? Ach ja, dieser fiktive deutsche Staatsbürger arbeitet auch in Österreich, hat aber auch ein steuerpflichtiges Einkommen in Deutschland.
An welcher Stelle könnte man sich erkundigen, falls diese Frage hier nicht beantwortet werden kann?
der
sowohl einen deutschen als auch einen österreichischen
Führerschein besitzt,
hier hakt es schon: Nach deutschem Führerscheinrecht ist dies unzulässig. Wer seinen Hauptwohnsitz in D hat, muß die ausländische Fahrerlaubnis abgeben.
Nur eines verschwiegst Du: Wo ist der Hauptwohnsitz ? D oder A ?
gruß
dennis
P.S.: Ich würde am liebsten meinen Wagen meiner Schwiegermutter in Marokko überschreiben )
Ich nehme an, als Hauptwohnsitz wird derjenige bezeichnet, an dem man sich den größten Teil eines bestimmten Zeitraumes (Jahres?) aufhält.
Demnach ist bei unserem deutschen Staatsbürger Österreich der Hauptwohnsitz.
Hallo,
wenn sich nicht allzu viel verändert hat gilt:
Das Auto muss dort angemeldet und versichert sein, wo es hauptsächlich in Betrieb genommen wird.
Wenn dein Hauptwohnsitz in Ö ist, dann dort.
Ansonsten könntest du wegen der unterschiedlichen Steuersätze Schwierigkeiten bekommen.
Ich würde gerne eine Frage hier anschließen, da ich das, was
dort erklärt wurde, nicht auf meine Frage umlegen kann.
Darf ein deutscher Staatsbürger (mit einem Wohnsitz in
Deutschland und einem Wohnsitz in Österreich), der
sowohl einen deutschen als auch einen österreichischen
Führerschein besitzt, in Deutschland ein Auto kaufen, dieses
dort anmelden und versichern und zeitlich unbeschränkt in
Österreich damit fahren?
Zeitlich unbeschränkt darfst du in Österreich mit fremden Autos nicht fahren, die Frist ist ein Monat, sofern das Fahrzeug seinen dauerenden Standort in Österreich hat. Es kommt darauf an wo du wohnst, wenn du in der Nähe der deutschen Grenze wohnst, dann fährst du ohnehin oft genug hin und her. (Praxishinweis: Die Frist wird bei Leasingautos manchmal kontrolliert, bei anderen fast nie).
Interessanter wäre eher: warum zwei Führerscheine? Das gibt es nämlich normalerweise nicht, denn die Ausstellung des einen Führerscheines setzt die Abgabe des anderen grundsätzlich voraus.
Ach ja, dieser fiktive deutsche
Staatsbürger arbeitet auch in Österreich, hat aber auch ein
steuerpflichtiges Einkommen in Deutschland.
Es gibt Doppelbesteuerungsübereinkommen - wenn der überwiegende Aufenthalt in Österreich ist, dann wird das deutsche Einkommen wahrscheinlich in Österreich zu versteuern sein - es kommt da aber auf mehrere Umstände an, die Detailregelungen sind manchmal etwas kompliziert.
An welcher Stelle könnte man sich erkundigen, falls diese
Frage hier nicht beantwortet werden kann?
Was das Kraftfahrrecht angeht zB beim ÖAMTC oder ARBÖ. Sonst wie üblich Rechtsanwälte und Steuerberater.
der
sowohl einen deutschen als auch einen österreichischen
Führerschein besitzt,
hier hakt es schon: Nach deutschem Führerscheinrecht ist dies
unzulässig. Wer seinen Hauptwohnsitz in D hat, muß die
ausländische Fahrerlaubnis abgeben.
Das ist falsch, dass muss er nur dann, wenn er die deutsche haben will. Führerscheine eines EU Landes sind niemals umtauschpflichtig.
Nur eines verschwiegst Du: Wo ist der Hauptwohnsitz ? D oder A
Da geht tatsächlich beides, was im Endeffekt an einer Merkwürdigkeit des deutschen Melderechtes liegt (hab ich mir zumindest erklären lassen, ohne nachzulesen), das deutsche Melderecht kennt nämlich keinen Zweitwohnsitz in Deutschland bei Hauptwohnsitz im Ausland.
hier hakt es schon: Nach deutschem Führerscheinrecht ist dies
unzulässig. Wer seinen Hauptwohnsitz in D hat, muß die
ausländische Fahrerlaubnis abgeben.
Das ist falsch, dass muss er nur dann, wenn er die deutsche
haben will. Führerscheine eines EU Landes sind niemals
umtauschpflichtig.
Da muß ich noch mal nachlesen, ob es sich bei dieser Regelung um Führerscheine aus Drittstaaten (Nicht-EU) handelt. Fakt ist: Zwei darf man nicht haben, wegen der Möglichkeit, bei Fahrverbot mit der anderen weiterzufahren, was aber trotzdem auffliegen kann.
Zeitlich unbeschränkt darfst du in Österreich mit fremden
Autos nicht fahren, die Frist ist ein Monat, sofern das
Fahrzeug seinen dauerenden Standort in Österreich hat.
Was meinst du mit „fremdes Auto“? Ausländisches Kennzeichen oder anderer Besitzer?
Es gibt Doppelbesteuerungsübereinkommen - wenn der
überwiegende Aufenthalt in Österreich ist, dann wird das
deutsche Einkommen wahrscheinlich in Österreich zu versteuern
sein - es kommt da aber auf mehrere Umstände an, die
Detailregelungen sind manchmal etwas kompliziert.
Danke, aber dieser Hinweis ist nur Ergänzung zu der Autogeschichte, falls diese Tatsache relevant wäre. Einkommenssteuerlich ist da keine Frage.
Danke und Grüße
Irene
Zeitlich unbeschränkt darfst du in Österreich mit fremden
Autos nicht fahren, die Frist ist ein Monat, sofern das
Fahrzeug seinen dauerenden Standort in Österreich hat.
Was meinst du mit „fremdes Auto“? Ausländisches Kennzeichen
oder anderer Besitzer?
eine länderübergreifende Regelung zu Haupt- und Nebenwohnung gibt es nicht im deutschen Melderecht.
Sobald man in D eine Wohnung bewohnt ist dies die Hauptwohnung. Jede weitere Wohnung in D ist als Nebenwohnung zu bezeichnen.
Wenn dann auch noch in Österreich eine Wohnung bewohnt so ist dies in Österreich die Hauptwohnung und ist im deutschen Melderecht nicht zu berücksichtigen.
Ich habe selbst ein wenig recherchiert und über Verstöße gegen das Kraftfahrzeuggesetz bis hin zum Finanzstrafgesetz (oder wie das heißt ) bin ich insofern fündig geworden, als dass es nicht zulässig ist länger als 1 Monat bzw. 1 Jahr mit einem ausländischen Kennzeichen in Österreich zu fahren (und dabei ist es ganz egal welcher Staatsbürger man ist und wo man sonst noch Wohnsitze hat), wobei aber Bestrebungen der Autofahrervereinigungen im Gange sind, diese Regelung zu ändern.