Wohnsitz in Österreich anmelden

Hallo Leute,

ich habe im Archiv folgenden Interessanten Artikelbaum gefunden:

/t/autokennzeichen–5/2058275

In einem Beitrag von Tom wird darauf hingewiesen, dass man in beiden Ländern (D und Aut) einen Wohnsitz anmelden kann.

Meine Frage lautet, wie kann ich in Österreich einen Wohnsitz anmelden, ohne den dt. Wohnsitz abzumelden. Auf Nachfrage bei zuständigen Meldeamt in Österreich wurde mir gesagt, dass Sie zur Anmeldung des Wohnsitzes die Abmeldung aus D brauchen.

Diesen möchte ich aber nicht abmelden, da es sich um ein Einfamilienhaus handelt, dass ich regelmäßig aufsuchen werde.

Bitte um Hilfe.

Meine Frage lautet, wie kann ich in Österreich einen Wohnsitz
anmelden, ohne den dt. Wohnsitz abzumelden. Auf Nachfrage bei
zuständigen Meldeamt in Österreich wurde mir gesagt, dass Sie
zur Anmeldung des Wohnsitzes die Abmeldung aus D brauchen.

Diesen möchte ich aber nicht abmelden, da es sich um ein
Einfamilienhaus handelt, dass ich regelmäßig aufsuchen werde.

Bitte um Hilfe.

Hallo,
ich bin kein Fachmann für Melderecht, aber ich würde es mal so sehen:
Das österreichiche Meldegesetz gilt für jeden, der sich in Österreich aufhält, unabhängig von seiner Staatsbürgerschaft. Grundsätzlich hängen Wohnsitze nicht von irgendwelchen Meldungen ab, sondern von faktischen Verhältnissen. Ein Wohnsitz eines Menschen ist an einer Unterkunft begründet, an der er sich in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, dort bis auf weiteres einen Anknüpfungspunkt von Lebensbeziehungen zu haben. Der Hauptwohnsitz eines Menschen ist an jener Unterkunft begründet, an der er sich in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, diese zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zu machen; trifft diese sachliche Voraussetzung bei einer Gesamtbetrachtung der beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensbeziehungen eines Menschen auf mehrere Wohnsitze zu, so hat er jenen als Hauptwohnsitz zu bezeichnen, zu dem er das überwiegende Naheverhältnis hat (§ 1 Abs. 6 und 7 MeldeG).
Um Deine Frage beantworten zu können, müßte man daher Deine tatsächlichen Lebensumstände kennen. Da in den deutschen Meldegesetzen die Regelungen inhaltlich ähnlich sind wie in Österreich (vgl. etwa § 12 Abs. 2 des dt. Melderechtsrahmengesetzes), würdest Du bei Begründung des Schwerpunkts Deiner Lebensinteressen in Österreich logischerweise Deinen deutschen Hauptwohnsitz verlieren, daher auch die Frage des österreichischen Meldeamtes nach dem Nachweis, dass Du in Deutschland keinen (Haupt-)Wohnsitz mehr hast.
Kurz gesagt: die Begründung eines Wohnsitzes ist kein Formal- oder Meldeakt, sondern ein faktisches Geschehen, das rechtliche Konsequenzen hat. Es kommt letztlich darauf an, an welchem Ort Du Dich mit welchen Absichten tatsächlich aufhältst.
Noch eine Anmerkung: Die Begriffe „Hauptwohnsitz“ und „Wohnsitz“ sind auch für den „Staat“ relevant. So knüpft sich z.B. die Frage nach der (un)beschränkten Steuerpflicht einer Person (unabhängig von der Staatsbürgerschaft) an den Wohnsitz (vgl. § 1 Abs. 2 EStG 1988), aber auch z.B. für den Finanzausgleich (Aufteilung des Steueraufkommens auf Bund, Länder und Gemeinden) sind Wohnsitze von Bedeutung.
Grüße, Peter

Danke für die Antwort

Um Deine Frage beantworten zu können, müßte man daher Deine
tatsächlichen Lebensumstände kennen. Da in den deutschen
Meldegesetzen die Regelungen inhaltlich ähnlich sind wie in
Österreich (vgl. etwa § 12 Abs. 2 des dt.
Melderechtsrahmengesetzes), würdest Du bei Begründung des
Schwerpunkts Deiner Lebensinteressen in Österreich
logischerweise Deinen deutschen Hauptwohnsitz verlieren, daher
auch die Frage des österreichischen Meldeamtes nach dem
Nachweis, dass Du in Deutschland keinen (Haupt-)Wohnsitz mehr
hast.

Das ist verständlich, das Österreich dann mein Hauptwohnsitz wäre, da ich dort arbeiten werde. Das Problem liegt wohl eher im dt. Melderecht. Laut diesem, kann man in Dtschl. ohne Hauptwohnsitz auch keinen Nebenwohnsitz anmelden. (Andersherum wäre es wohl möglich, also Hauptwohnsitz in D & Nebenwohnsitz in Ö).

Hier ist noch mal eine interessanter Beitrag, von der dt. Botschaft in Amerika.

http://www.germany-info.org/relaunch/info/consular_s…

Demnach muß es irgendwie möglich sein, in beiden Staaten einen Wohnsitz anzumelden.

Noch eine Anmerkung: Die Begriffe „Hauptwohnsitz“ und
„Wohnsitz“ sind auch für den „Staat“ relevant. So knüpft sich
z.B. die Frage nach der (un)beschränkten Steuerpflicht einer
Person (unabhängig von der Staatsbürgerschaft) an den Wohnsitz
(vgl. § 1 Abs. 2 EStG 1988), aber auch z.B. für den
Finanzausgleich (Aufteilung des Steueraufkommens auf Bund,
Länder und Gemeinden) sind Wohnsitze von Bedeutung.

Was die steuerl. Seite angeht, wäre ich dann wohl in beiden Ländern Steuerplichtig. Dafür gibt es wohl irgendwelche abkommen zwischen beiden Ländern, die das regeln (Doppelbesteuerungsabkommen).

Für weitere Beiträge wäre ich sehr dankbar

Hallo!

Genau so ist es. Wenn du in Österreich deinen Mittelpunkt der Lebensinteressen hast und in Deutschland einen Nebenwohnsitz, dann hast du lt. Melderegister zwei Hauptwohnsitze, weil man in Deutschland keinen Nebenwohnsitz anmelden kann, wenn der Hauptwohnsitz im Ausland liegt.

Gruß
Tom

Das ist aber das Problem. Wenn man in Österreich einen Hauptwohnsitz anmelden will, brauch das zuständige Amt die Abmeldebescheinigung aus Deutschland.

Gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Das ist aber das Problem. Wenn man in Österreich einen
Hauptwohnsitz anmelden will, brauch das zuständige Amt die
Abmeldebescheinigung aus Deutschland.

Hat das das Meldeamt verlangt? Ich hab jetzt nicht nachgelesen, bin mir aber nicht sicher, ob das gesetzeskonform ist.

Man kann einem Streit mit der Behörde aber insoferne leicht aus dem Weg gehen, indem man den Wohnsitz in deutschland abmeldet, sich dann in Ö anmeldet und danach wiederum in D.

Gruß
Tom