Hallo Matze!
Gesetzt den Fall ein Kind wird mehrere Jahre mit einer
Regelmäßigkeit von mindestens 2-3 pro Woche geohrfeigt, und
seltener der ‚Hintern versohlt‘ - ist das noch im Maße einer
‚normalen‘ autoritären Erziehung?
„Autoritäre Erziehung“ wird ja ungefähr folgendermaßen verstanden:
„Eine autoritäre Persönlichkeit verhält sich - im alltäglichen Verständnis - betont repressiv und herrschaftsbezogen, d.h. sie fordert Unterordnung und Gehorsam. Somit ist eine „autoritäre Erziehung“ von dirigistischer Lenkung geprägt, gepaart mit Geringschätzung und Verständnislosigkeit. Erziehungsmaßnahmen wie Ge- und Verbote, Überwachung, Zwang, Gewalt und Strafe kommen relativ häufig zum Einsatz.“ (http://www.wissen24.de/vorschau/26527.html)
Interessanterweise hat dies ja so gar nichts mit dem Verständnis von „Autorität“ zu tun:
„Autorität (vom lateinischen „auctoritas“ Einfluss, Geltung, Ansehen, Würde, Macht, bzw. dessen Verb „augere“ das soviel wie vermehren, fördern bereichern, wachsen bedeutet) ist das Ansehen (siehe auch Ehre), das eine Institution oder Person besitzt und das dazu führt, dass sich andere Menschen in ihrem Denken und Handeln nach ihnen richten. Sie entsteht durch vorausgehende Erfahrung von Macht, Fähigkeiten, Wissensvorsprung oder durch religiösen Überzeugungen.
Im konkreten Sinn bezeichnet Autorität eine Person oder Institution, die Autorität hat auf ihrem jeweiligen Gebiet kraft ihres Ansehens, von Gesetzen etc. . So ist der Lehrer in der Schule eine Autorität kraft Gesetz; ein Wissenschaftler ist eine Autorität , wenn er bei den Kollegen allgemeine Anerkennung für seine Forschung geniesst.
Neue Ansätze im Lehrbereich, zum Beispiel den konstruktivistischen Lehr- und Lerntheorien, gehen davon aus, dass die Lehrperson ihre Autorität nicht nur kraft des Gesetzes/der Position erlangt, sondern durch Zustimmung von den Belehrten. Autorität kann zudem geteilt werden, sofern die Autorität (als Person) gewillt ist, dies zu tun.
Man kann nach Bocheński epistemische und deontische Autorität unterscheiden: Epistemische Autorität ist die Autorität des Wissenden, der sich in einem Fachgebiet besonders gut auskennt und auf den man deswegen bei Fragen, die dieses Fachgebiet betreffen, zu hören gewillt ist. Deontische Autorität bezeichnet die Autorität des Vorgesetzten, der von dieser seiner Position her Weisungen zum Verhalten seiner Untergebenen erteilen kann.“ (http://autoritaet.adlexikon.de/Autoritaet.shtml)
Eine Erziehung, die eher auf dem letztgenannten Verständnis beruht, ist durchaus möglich. Es ist nicht zwangsläufig einfach, aber ein Blick in meinen Freundekreis zeigt, dass es geht.
Was es allerdings dazu braucht, sind souveräne Eltern.
Ich finde es auf jeden Fall verabscheuungswürdig, weiss aber
auch das Misshandlung viel mehr enthalten kann.
Ich würde mich deshalb über eine nähere Definition freuen, die
aber die ‚Alltags-Praxis‘ berücksichtigt.
Das habe ich hiermit zwar nicht geliefert, aber ich möchte trotzdem noch mal kurz als „Anregung“ BGB § 1631 einwerfen:
Inhalt und Grenzen der Personensorge
(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.
(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
(3) Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geeigneten Fällen zu unterstützen.
Grüße,
Christiane