Hi Wolfgang :o)
Bitte, wo siehst Du da eine
"Feindlichkeit " ?
Du scherzt wohl :o)
keineswegs !
Also - wenn Du Dich schon einklinkst -
Oh Pardon, ich wußte nicht, daß ich hier eine Einladung brauche °grins°
Was ist da „feindlich“ aber cave ! Deine
Empfindlichkeitskriterien müssen auch
vice versa gelten !
„dafür sorgen, daß weniger Fremde in der Heimat aufhältig sind“ ist in meinen Augen eine fremdenfeindliche Aussage.
Ist es nicht legitim, sich nicht von, wem
auch immer majorisieren lassen zu wollen
Nein, ist es nicht. Legitim kommt von
lex, du alter Lateiner. Und nach welchem
Gesetz würdest du eine „Überfremdung“
gerne verhindern, hm ?
Schon mal was von
„SelbstbestimmungsRECHT“ gehört ?
Hebst Du jetzt ganz ab ?
Noch so eine Äusserung und es ist Schluß mit einer Diskussion, klar ?
Wie wär’s also mit dem GG ???
Schon mal gelesen ? dann würde mich Dein
einwurf wundern !
Lieber Wolfgang, ich bin gerne bereit mit dir zu diskutieren, wenn du deine Polemik bleiben läßt. Sonst kannst du mit dir selbst argumentieren.
Der Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft erfolgt durch Abstammung (§§ 7, 7a StbG), Verleihung (§§ 10-24 StbG), Dienstantritt als ord. Univ.Prof (§ 25 Abs 1 StbG) oder durch Erklärung (§ 25 Abs. 2 StbG).
Am interessantesten dürften wohl die §§ 10 bis 24 sein. Grob zusammengefaßt lauten sie, daß wenn der „Fremde“
- seit mindestens 10 Jahren ununterbrochen seinen Wohnsitz in Österreich hat und
- er nicht von einem in- oder ausländischen Gericht wegen einer mit Vorsatz begangener Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt wurde (inklusive Jugendstrafen) bzw. solche Verfahren anhängig sind, und
- er keine Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit darstellt, und
- sein Lebensunterhalt hinreichend gesichert ist, etc. etc
ihm die Staatsbürgerschaft verliehen werden KANN.
Sie MUSS ihm verliehen werden, wenn der „Fremde“ die obigen Anforderungen erfüllt und seit mindestens 30 Jahren ununterbrochen seinen Wohnsitz in Österreich hat.
Laut Art. 26 Abs. 1 und 4, B-VG (und Art. 8 StV v. Wien) besteht ein – aktives und passives - Wahlrecht nur für Staatsbürger.
Auch nach Art. 3 StGG sind öffentliche Ämter nur für Staatsbürger zugänglich.
Gemäß Art. 8 StV v. Wien hat Österreich allen Staatsbürgern das Recht zu gewähren ohne Unterschied von Rasse, Geschlecht, Sprache, Religion oder politischer Meinung zu einem öffentlichen Amt gewählt zu werden.
Summa summarum: „Fremde“ können in Österreich NICHTS bestimmen, sie können nicht einmal in öffentliche Ämter gewählt werden.
Mach dir – zumindest in Österreich – vorerst keine Sorgen, daß dir „Fremde“ vorschreiben, wie du leben und essen sollst. Das können dir nur Staatsbürger vorschreiben.
Deine Angst einer rechtlichen Vorschrift, wie du zu beten hast ist auch unbegründet, da Kirche und Staat – zumindest in Österreich - getrennt sind.
Hättest Du es gerne, wenn jemand mit in
Deine Wohnung zöge und Dir vorschriebe,
wie Du zu leben , essen und beten hättest
??
Ach Gott, das sind doch keine Argumente
Nee . sondern ?
In meine Wohnung kann ohne meine ausdrückliche Zustimmung niemand ziehen, da sie mein Eigentum ist. Gemäß Art. 5 StGG ist „… das Eigentum unverletzlich“.
Wie ich zu leben habe bestimmt die Rechtsnorm hier in Österreich. Diese Rechtsnorm wird - im weitesten Sinn - von Staatsbürgern bestimmt, sodaß „Fremde“ hier keinen Einfluß haben können, s.o.
Und was ich esse geht überhaupt niemanden was an.
Beispiel : Herr Welajatj , als
Privatperson auf einem Pädiater-Kongress
in Bonn wurde von auswärtigen Ausschuß
eingeladen, an einem Bankett teilzunehmen
. Seine Reaktion : Er forderte, daß
NIEMAND bei diesem essen Wein trinken
dürfe !
Na und ? Was sagt das ? Das es einen Spinner gibt ? Es ist doch sein gutes Recht das zu fordern, es zeugt vielleicht von miserabler Erziehung und fehlender Höflichkeit … aber sonst ?? Im übrigen, wer weiß was die für einen Wein serviert hätten … °grins°
Frag mal Karsten Voigt ( KEIN
BFB-Mitglied, aber AA -Mitglied) !
Wozu ? Ich glaub dir das schon, das sagt aber nix aus.
… wer schreibt dir denn heute vor wie
du leben, essen und beten sollst ?
s.o. ! Tja , man sollte auch mal Zeitung
lesen !
Oh, du glaubst also was in der Zeitung steht. Na dann …
Tiger
°kopfschüttelnd°
Vorsicht ! Perkussion ! whk
°grins° Ich schüttle nur ganz vorsichtig
Tiger