hallo.
fiktive annahme:
ein azubi (19jahre alt) fachkraft im gastgewerbe, ist seit letzter woche in der berufsschule. diese woche ebenfalls.
er hat montag 9, dienstag 8, mittwoch 5, donnerstag 9 und freitag 7 stunden zu je 45min.
jetzt (2. woche am dienstag) bekommt der azubi einen anruf aus dem betrieb, dass er am mittwoch nach der schule sofort arbeiten kommen soll, da zimmerputzfrauen fehlen. er soll bis 21uhr arbeiten.
d.h. also der azubi ist am mittwoch von 07.30uhr bis ca 13uhr in der schule und muss von dort ca 50min zum betrieb fahren und dort also von ca 14.00uhr bis 21uhr arbeiten und am nächten tag wieder 07.30uhr in die schule.
ist das okay? gibt es gesetzesgrundlagen? der azubi hoffte das überstunden angerechnet werden, dies wurde aber verweigert.
Generell musst du gerade im Gastgewerbe mit Überstunden und Arbeit am Abend rechnen.Da solltest du deiner Firma entgegen kommen,finde ich.
Aber wie machst du ne Ausbildung und Berufsschule gleichzeitig??
LG
Wodan
dem betrieb entgegenkommen schön und gut, aber wie gesagt: es werden keine ü-stunden angerechnet und das bei einem 13,5 stunden arbeitstag. überleg doch mal… von 07.30 uhr bis 21.00uhr arbeiten. erst schule und dann bis nachts arbeiten und danach früh wieder fit in die schule?
da muss es doch ne regelung geben…
den Hinweis mit der Rechtschreibung scheinst Du nicht verstanden zu haben. Ist aber in der Ausbildung und auch in einem Forum nicht schlecht, wenn man das etwas hinbekommt.
Ansonsten meine Hochachtung. Wie fit bist Du nach so einer schlaflosen Nacht? Das noch im Wissen das eine Doppelschicht ansteht. Verstehe nur nicht, warum Du Dich dann beschwerst, wenn Du bis 21:00 Uhr arbeiten sollst.
Ein rechtliches Problem kann ich hier nicht erkennen.
Hallo,das jetzt alle auf ihm rumhacken wegen eines Rechtschreibfehlers ist unterste Schublade.Er hat eine aus seiner Sicht ernsthafte Frage gestellt und sollte dementsprechend Antworten bekommen.
So,zum besseren Verständnis:smiley:u machst eine Ausbildung!Stimmts?Wann ist deine Arbeitszeit?Wieso machst du zusätzlich Schule?Wenn du beides paralell machst müsste dir doch klar sein das eine doppelte Belastung auf dich zukommt,oder?
Ist ja schön, daß wir daß mitt där Rechtschreibung geklärt haben. Inhaltlich ist das bisher Geschriebene aber noch (nett formuliert) ziemlich mau…
Fangen wir mal vorne an: In der Tat wird der Berufsschulunterricht nur dann auf die Ausbildungszeit angerechnet, wenn die betriebliche Beschäftigungszeit parallel dazu verläuft. Dies heißt, daß ein Einsatz im Betrieb nach der Berufsschulzeit durchaus zulässig sein kann.
Trotzdem ist der fiktive Azubi kein Freiwild, wie man es Dir hier scheinbar gerade weismachen will. Ein Azubi ist auszubilden (deswegen heißt er Azubi ) und schon gar nicht die Ersatzkraft für personelle Engpässe des Ausbildungsbetriebes. Die Anweisung des Arbeitgebers halte ich also aus mindestens drei Gründen für unzulässig:
1.) Eine Ankündigungsfrist von 4 Tagen analog zum TzBfG ist nicht gewahrt.
2.) Der Einsatz erfolgt nicht zu Ausbildungszwecken
3.) Die Berufsschulzeit ist hier auf die Arbeitszeit anzurechnen, da offensichtlich vorher kein abendlicher Einsatz außerhalb der Schulzeit geplant war. Die Höchstarbeitszeit wird damit überschritten
Kommen wir zum praktischen Aspekt: Ausbildungsjahre sind keine Herrenjahre. Es macht daher im individuellen Einzelfalle durchaus Sinn (auch unter dem Aspekt, daß man vielleicht gerne übernommen werden will) in Ausnahmefällen Fünfe gerade sein zu lassen. Man hat aber auch jederzeit die Möglichkeit, zum Ausbildungsberater der IHK Kontakt aufzunehmen und Probleme mit dem Ausbildungsbetrieb dort zu besprechen.
Hallo,das jetzt alle auf ihm rumhacken wegen eines
Rechtschreibfehlers ist unterste Schublade…
So,zum besseren Verständnis:smiley:u machst eine
Ausbildung! … Wieso machst du
zusätzlich Schule?Wenn du beides paralell machst müsste dir
doch klar sein das eine doppelte Belastung auf dich
zukommt,oder?
Mit Verlaub: Wenn man einen Auszbildenden fragt, warum er während der Ausbildung zur Berufsschule geht, sollte man seine Wurzeln im Plauderbrett vertiefen und nicht als Experte im Arbeitsrechtbrett schreiben…
findet auf das Ausbildungsverhältnis der Tarif für das Hotel- und Gaststättengewerbe Anwendung (z.B. einbezogen im Ausbildungsvertrag oder Ausbildung in Baden-Württemberg)?
Dort könnte es für die generelle Frage: „Inwieweit ist noch betriebliche Ausbildung nach der Berufsschule bei Blockunterricht möglich?“ eine Lösung geben.
Z.B. heißt es in Ba-Wü:
_Bei Auszubildenden über 18 Jahren kann die wöchentliche Ausbildungszeit, ausschließlich der Essens- und Ruhepausen, auf höchstens 44 Stunden ausgedehnt werden. (Rubrik II)
Trotz Wegfall des § 9 Abs. 4 JArbSchG ist in der Regel die Beschäftigung eines volljährigen Auszubildenden während des Blockunterrichtes nicht möglich, es sei denn, der Unterricht erfolgt an nur 4 oder weniger Tagen in der Woche._
hallo leolo
erstmal vielen dank für die hinweiße.
naja, die moral des azubis ist sowieso im tiefpunkt. eine übernahme im betrieb ist nicht möglich (eine fachkraft kostet zu viel geld, neue azubis sind billiger)
es ist ja so, dass die gestellten aufgaben absolut garnichts mit der ausbildung (fk gastgew) zu tun haben (er muss heute zimmer putzen… und noch dazu ist er allein in dem haus) das mit der ankündigungszeit ist ein guter hinweiß. der azubi sollte sich wohl doch mal dringend an die ihk wenden.
wie du sicher weißt sind das hier fiktive angaben mein lieber…
ich habe meine ausbildung schon längst hinter mir und verdiene sehr gutes geld… da kann man ruhig öfter im www rumhängen…
Generell musst du gerade im Gastgewerbe mit Überstunden und Arbeit am Abend rechnen. Da solltest du deiner Firma entgegen kommen, finde ich.
Aber wie machst du’ne Ausbildung und Berufsschule gleichzeitig??
Zitat Vorschaltseite (die Du im Übrigen mit JA bestätigt hast!): „antworte nicht in der Du-Form“!
Zum Glück hat sich paktiv da weder von Dir noch von Canadier verleiten lassen…
Gruß
Jadzia *die keine Löschbenachrichtigung braucht*
dass jetzt alle auf ihm rumhacken wegen eines Rechtschreibfehlers ist unterste Schublade.
Wo hat denn da einer „rumgehackt“? Er ist von Conni A. lediglich darauf hingewiesen worden, und auch bei Tomh kann ich kein „Rumgehacke“ erkennen.
Du machst eine Ausbildung! Stimmt’s? Wann ist deine Arbeitszeit? Wieso machst du zusätzlich Schule? Wenn du beides parallel machst, müsste dir doch klar sein, dass eine doppelte Belastung auf dich zukommt, oder?
Im Übrigen scheinst Du in der Tat noch nichts vom deutschen Dualen System gehört zu haben. d-punkt hat Dir das ja oben verlinkt: /t/azubi-ausbaeutung/5952438/6
Gruß
Jadzia *die auch hier keine Löschbenachrichtigung braucht*